Rechtsprechung
LG Freiburg, 16.03.1999 - 5 O 404/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 278
Auklärungspflichten einer Bank bei der Kreditvergabe - Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Aufklärungsverschulden, Aufklärungspflicht einer Bank bei der Kreditvergabe, Zurechnung des Verschuldens des Anlagevermittlers
Papierfundstellen
- BB 1999, 1727
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Braunschweig, 03.05.1996 - 5 O 345/95
Auszug aus LG Freiburg, 16.03.1999 - 5 O 404/98
Zwar besteht bei der Finanzierung der Kapitalanlage grundsätzlich keine Pflicht der darlehensgebenden Bank, den potentiellen Darlehensnehmer über die aus dem zu finanzierenden Vorhaben resultierenden Risiken aufzuklären (BGH WM 89, 480; LG Braunschweig, WM 97, 111; OLG Düsseldorf, WM 93, 2207). - BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88
Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte
Auszug aus LG Freiburg, 16.03.1999 - 5 O 404/98
Zwar besteht bei der Finanzierung der Kapitalanlage grundsätzlich keine Pflicht der darlehensgebenden Bank, den potentiellen Darlehensnehmer über die aus dem zu finanzierenden Vorhaben resultierenden Risiken aufzuklären (BGH WM 89, 480; LG Braunschweig, WM 97, 111; OLG Düsseldorf, WM 93, 2207). - BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90
Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen …
Auszug aus LG Freiburg, 16.03.1999 - 5 O 404/98
Das ist nach der Rechtsprechung insbesondere dann der Fall, wenn die Bank gegenüber dem Kunden einen Wissensvorsprung hat oder wenn sich ihr die Aufklärungsbedürftigkeit des Kunden aufdrängen mußte (BGH WM 92, 602). - BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender …
Auszug aus LG Freiburg, 16.03.1999 - 5 O 404/98
Besteht nämlich ein so enger Zusammenhang zwischen Geldanlage und Kredit, daß beides als einheitlicher Geschäftsvorgang erscheint, so kommt es nicht darauf an, welcher Geschäftsteil vom Verschulden das Vermittlers betroffen ist (BGH, WM 98, 1673 ).