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   LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08   

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https://dejure.org/2008,32723
LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08 (https://dejure.org/2008,32723)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 O 667/08 (https://dejure.org/2008,32723)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 O 667/08 (https://dejure.org/2008,32723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4102 VV RVG
    Vernehmungsterminsgebühr; Bemessung; Mittelgebühr

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr; Bemessung; Mittelgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 StrEG; § 170 Abs. 2 StPO; § 14 Nr. 4141 WRVG
    Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft bei Bestehen einer Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Voraussetzung für eine volle Kostenerstattung nach § 2 StrEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft bei Bestehen einer Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Voraussetzung für eine volle Kostenerstattung nach § 2 StrEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06

    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

    Auszug aus LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08
    Allein die Tatsache, dass es sich um einen inhaftierten Mandanten handelte, rechtfertigt keine Erhöhung der Regelgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2336 [OLG Düsseldorf 10.05.2006 - 18 U 12/06] ).
  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 17/76

    Entschädigung für Anwaltskosten

    Auszug aus LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08
    Es sind also nur die Kosten zu ersetzen, die objektiv notwendig waren, um die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme - also die Untersuchungshaft - zu beenden (vgl. BGH, NJW 1977, 957 bis 960 [BGH 11.11.1976 - III ZR 17/76] ).
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