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LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Nr. 4102 VV RVG
Vernehmungsterminsgebühr; Bemessung; Mittelgebühr - Burhoff online
Vernehmungsterminsgebühr; Bemessung; Mittelgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 StrEG; § 170 Abs. 2 StPO; § 14 Nr. 4141 WRVG
Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft bei Bestehen einer Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Voraussetzung für eine volle Kostenerstattung nach § 2 StrEG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft bei Bestehen einer Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Voraussetzung für eine volle Kostenerstattung nach § 2 StrEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cloppenburg, 20.06.2006 - 4 Gs 35/06
- LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung
Auszug aus LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08
Allein die Tatsache, dass es sich um einen inhaftierten Mandanten handelte, rechtfertigt keine Erhöhung der Regelgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2336 [OLG Düsseldorf 10.05.2006 - 18 U 12/06] ). - BGH, 11.11.1976 - III ZR 17/76
Entschädigung für Anwaltskosten
Auszug aus LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08
Es sind also nur die Kosten zu ersetzen, die objektiv notwendig waren, um die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme - also die Untersuchungshaft - zu beenden (vgl. BGH, NJW 1977, 957 bis 960 [BGH 11.11.1976 - III ZR 17/76] ).