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   LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11   

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https://dejure.org/2011,6066
LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11 (https://dejure.org/2011,6066)
LG Köln, Entscheidung vom 09.08.2011 - 5 O 69/11 (https://dejure.org/2011,6066)
LG Köln, Entscheidung vom 09. August 2011 - 5 O 69/11 (https://dejure.org/2011,6066)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Fachanwaltstitel, verzögerte Erteilung, Schadensersatz

  • damm-legal.de

    Rechtsanwaltskammer haftet bei willkürlich unbearbeitetem Fachanwalts-Antrag auf Schadensersatz

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Verzögerung der Erteilung eines Fachanwaltstitels für Medizinrecht stellt eine schadenersatzpflichtige Amtspflichtverletzung dar; Anspruch auf Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung wegen Verzögerung der Erteilung eines Fachanwaltstitels für Medizinrecht

  • Anwaltsblatt

    Art 34 GG, § 839 BGB, § 256 ZPO
    Keine Bescheidung über Fachanwaltsantrag: Amtshaftung der Kammer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; FAO n. F. § 32; ZPO § 256; GVG § 17; GVG § 17 a; GVG § 71
    Verzögerte Bestellung eines Fachanwalts durch die Anwaltskammer

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 50 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 839 BGB; Art. 34 GG
    Amtshaftungsanspruch gegen Rechtsanwaltskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; ZPO § 256 Abs. 1
    Die Verzögerung der Erteilung eines Fachanwaltstitels für Medizinrecht stellt eine schadenersatzpflichtige Amtspflichtverletzung dar; Anspruch auf Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung wegen Verzögerung der Erteilung eines Fachanwaltstitels für Medizinrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verzögerte Erteilung des FA-Titels - Schadensersatzpflichtige Amtspflichtverletzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 50 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 839 BGB; Art. 34 GG
    Amtshaftungsanspruch gegen Rechtsanwaltskammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftungsanspruch gegen Anwaltskammer wegen verspäteter Fachanwaltsverleihung! (IBR 2011, 1300)

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3380
  • MDR 2011, 1328
  • VersR 2012, 621
  • AnwBl 2011, 863
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10

    Fachanwaltsantrag: Arbeitsproben auch in elektronischer Form?

    Auszug aus LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11
    Am 09./12.10.2010 erhob der Kläger Untätigkeitsklage beim Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen - 1 AGH 85/10 -.

    Im vorliegenden Fall hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen - 1 AGH 85/10 - mit Urteil vom 02.05.2011, für die Kammer bindend, im Einzelnen überzeugend ausgeführt, dass zureichende Gründe für die Überschreitung der 3-Monats-Frist von der Beklagten weder dargetan noch anderweitig ersichtlich waren.

  • AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/08

    Eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten für die Bearbeitung eines Fachanwaltsantrags

    Auszug aus LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11
    Über den Antrag des Klägers vom 28.04.2010, der am 29.04.2010 bei der Beklagten einging, ist ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden worden (vgl. § 32 Abs. 2 FAO n.F.; Anwaltsgerichtshof Stuttgart, AGH 25/2008, Beschluss vom 07.08.2008).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn es um die Verletzung eines absoluten Rechts ginge (BGH, NJW 2006, 830).
  • LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 341/20

    Verweigerte/Verspätete Zulassung Anwaltschaft, Schadensersatz

    Hinsichtlich der nach Ansicht der Klägerin pflichtwidrig mindestens vier Monate und eine Woche verzögerten Bearbeitung ihres Antrags mag ein Amtshaftungsanspruch zwar - sofern ein zureichender Grund für die längere Bearbeitungsdauer nicht ohnehin darin gesehen werden kann, dass die Beklagte angesichts der erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen der Klägerin die Frage der Zulassung zur Anwaltschaft genauer prüfen musste als dies bei einem nicht vorbelasteten Bewerber der Fall gewesen wäre - grundsätzlich in Frage kommen (vgl. LG Köln, Urteil vom 09.08.2011 - 5 O 69/11).
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