Weitere Entscheidung unten: LG Rottweil, 19.05.2017

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30481
LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16 (https://dejure.org/2016,30481)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2016 - 5 O 72/16 (https://dejure.org/2016,30481)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25. April 2016 - 5 O 72/16 (https://dejure.org/2016,30481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur angemessenen Regulierungsfrist in Verkehrsunfallsachen von 4 bis 6 Wochen

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Regulierungsfrist von 4 bis 6 Wochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Kfz-Versicherung hat sechs Wochen Zeit zur Haftungsprüfung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98

    Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die

    Auszug aus LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16
    Werden Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegenüber einem Haftpflichtversicherungsunternehmen bzw. hier unmittelbar gegen die vergleichbar einem solchen Unternehmen agierende Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, tritt Verzug erst ein, sobald eine dem Versicherungsunternehmen in durchschnittlichen Angelegenheiten zuzubilligende Prüfungsfrist von (je nach Einzelfall) vier bis sechs Wochen abgelaufen ist, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt (OLG Frankfurt, VersR 2015, 1373; OLG Rostock, MDR 2001, 935).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14

    Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen

    Auszug aus LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16
    Werden Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegenüber einem Haftpflichtversicherungsunternehmen bzw. hier unmittelbar gegen die vergleichbar einem solchen Unternehmen agierende Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, tritt Verzug erst ein, sobald eine dem Versicherungsunternehmen in durchschnittlichen Angelegenheiten zuzubilligende Prüfungsfrist von (je nach Einzelfall) vier bis sechs Wochen abgelaufen ist, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt (OLG Frankfurt, VersR 2015, 1373; OLG Rostock, MDR 2001, 935).
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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 19.05.2017 - 5 O 72/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63054
LG Rottweil, 19.05.2017 - 5 O 72/16 (https://dejure.org/2017,63054)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19.05.2017 - 5 O 72/16 (https://dejure.org/2017,63054)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 5 O 72/16 (https://dejure.org/2017,63054)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 U 96/17

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Notwendigkeit der Grundpreisangabe bei

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.05.2017 (Az. 5 O 72/16) wird zurückgewiesen.
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