Rechtsprechung
   LG Offenburg, 23.12.2009 - 5 O 91/09 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18462
LG Offenburg, 23.12.2009 - 5 O 91/09 KfH (https://dejure.org/2009,18462)
LG Offenburg, Entscheidung vom 23.12.2009 - 5 O 91/09 KfH (https://dejure.org/2009,18462)
LG Offenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 5 O 91/09 KfH (https://dejure.org/2009,18462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 12 UWG
    Bei Annahme einer beschränkten Unterlassungserklärung muss Gläubiger sich Unklarheiten entgegenhalten lassen

  • openjur.de

    § 12 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur Bewertung einer Handlung als "kerngleicher" Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 UWG
    Keine Vertragsstrafe für kerngleichen Verstoß, wenn Unterlassungserklärung hinsichtlich ihres Kerns zu schwammig ausfällt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unklar formulierte Unterlassungserklärung zu Lasten des Abmahners

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe für kerngleichen Verstoß, wenn Unterlassungserklärung hinsichtlich ihres Kerns zu schwammig ausfällt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unpräzise Unterlassungserklärung im Adresshandel führt nicht zur Verwirkung der Vertragsstrafe

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Unscharf formulierte Unterlassungserklärung umfasst nicht automatisch kerngleiche Wettbewerbsverstöße

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus LG Offenburg, 23.12.2009 - 5 O 91/09
    Der Schluss, die Parteien hätten somit nach gemeinsamen Verständnis abweichend vom Regelfall nur eine bewusst eng umschriebene, konkrete Verletzungsform sanktionieren wollen (vgl. hierzu BGH GRUR 1997, 931 = NJW 1997, 3087, 3088 unter II 1 b der Entscheidungsgründe), verbietet sich aber deswegen, weil die Beklagte bei ihrem Verteidigungsvorbringen nicht auf dieses vorrangige Argument abhebt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht