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   AG Sigmaringen, 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32048
AG Sigmaringen, 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 (https://dejure.org/2010,32048)
AG Sigmaringen, Entscheidung vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 (https://dejure.org/2010,32048)
AG Sigmaringen, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 (https://dejure.org/2010,32048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zweifel an Messung mit Riegl FG 21-P

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Messung mit Laserpistole Riegl FG 21-P: Freispruch, wenn nicht 2 Beamte das Messergebnis ablesen!

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 3 RBs 35/12

    Kein "Vier-Augen-Prinzip"bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (entgegen AG Sigmaringen, Urteil vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 -, BeckRS 2010, 14721).

    - 5 OWi 15 Js 9971/09 - (BeckRS 2010, 14721) vertretene Auffassung, bei der.

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 2 RBs 129/12

    Geschwindigkeitsmessung

    Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert nicht (Anschluss an OLG Hamm BeckRS 2012, 18144 u. 18145; entgegen AG Sigmaringen BeckRS 2010, 14721).

    Der Erörterung bedarf lediglich das von dem Betroffenen geltend gemachte "Vier-Augen-Prinzip", das in jüngerer Zeit unter Hinweis auf die vereinzelt gebliebene Entscheidung des Amtsgerichts Sigmaringen vom 4. Mai 2010 (BeckRS 2010, 14721) gehäuft gegen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen ins Feld geführt wird.

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