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   BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16   

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https://dejure.org/2017,24548
BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16 (https://dejure.org/2017,24548)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2017 - 5 P 2.16 (https://dejure.org/2017,24548)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 (https://dejure.org/2017,24548)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ArbGG § 83 Abs. 2, § 93 Abs. 1 Satz 1
    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung; Datenübermittlung; Dienststellenleiter; Entscheidungsbefugnis; Gemeinsame Einrichtung; Geschäftsführer des Jobcenters; Geschäftsprozesse; Hardware; IT; Informationstechnik; Jobcenter; Maßnahme; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 3 S 1 SGB 2, § 44h Abs 3 SGB 2, § 75 Abs 3 Nr 16 BPersVG, § 69 Abs 1 BPersVG, § 69 Abs 2 S 1 BPersVG
    Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

  • JurPC

    Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

  • Wolters Kluwer

    Nichterforderliche Mitbestimmung des Personalrats bei der Nutzung von Hardware im Jobcenter

  • rewis.io

    Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesagentur für Arbeit; Behördenorganisation; Datenverarbeitung; Datenübermittlung; Dienststellenleiter; Entscheidungsbefugnis; Gemeinsame Einrichtung; Geschäftsführer des Jobcenters; Geschäftsprozesse; Hardware; Informationstechnik; IT; Jobcenter; Maßnahme; ...

  • rechtsportal.de

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 16 ; SGB II § 50 Abs. 3
    Nichterforderliche Mitbestimmung des Personalrats bei der Nutzung von Hardware im Jobcenter

  • datenbank.nwb.de

    Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 565
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Dies wiederum setzt die Nutzung einheitlicher Verfahren der Informationstechnik voraus, weil andernfalls eine einheitliche Bearbeitung oder ein Austausch von Sozialdaten erschwert oder unmöglich würde (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 L 4/12 - PersV 2013, 426 ).

    Entsprechend ihrer systematischen Stellung und nach diesem in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/1555 S. 31) zum Ausdruck gebrachten Zweck des § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II ist diese Regelung zunächst dahingehend teleologisch auszulegen, dass solche Verfahren der Informationstechnik von der Bundesagentur verpflichtend zur Nutzung vorgegeben werden können, die zur einheitlichen Leistungserbringung und Vermittlung, zur Gewährleistung einer höheren Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie zur einheitlichen Haushaltsbewirtschaftung bereitgehalten werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 L 4/12 - PersV 2013, 426 ).

  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Von dem Leiter der Dienststelle beabsichtigt im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 BPersVG wird eine Maßnahme, wenn dessen Willensbildungsprozess mit Blick auf den Gegenstand des Mitbestimmungsrechts abgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 33 Rn. 15 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte oder getroffene Maßnahme zuständig ist, ist grundsätzlich keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Von dem Leiter der Dienststelle beabsichtigt im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 BPersVG wird eine Maßnahme, wenn dessen Willensbildungsprozess mit Blick auf den Gegenstand des Mitbestimmungsrechts abgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 33 Rn. 15 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dienststelle ist in diesem Zusammenhang mithin nur diejenige Dienststelle, bei welcher der Personalrat, der ein Mitbestimmungsrecht geltend macht, gebildet ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 33 Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.09.2010 - 6 PB 12.10

    Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen des Dienststellenleiters die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. September 2010 - 6 PB 12.10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 1 Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar kann eine Maßnahme, die der Dienststellenleiter nicht selbst trifft, ihm ausnahmsweise dann personalvertretungsrechtlich zuzurechnen sein, wenn er einem Dezernat oder einer anderen organisatorisch nachgeordneten Stelle, die keine Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist, Befugnisse zur eigenständigen Bearbeitung und Entscheidung übertragen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2011 - 6 PB 3.11 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 3 und vom 9. September 2010 - 6 PB 12.10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 1 Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Insoweit knüpft die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung akzessorisch an die - hier gegebenenfalls aus § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II folgende - Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108 ; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 Rn. 13 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 16.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Insoweit knüpft die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung akzessorisch an die - hier gegebenenfalls aus § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II folgende - Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108 ; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 Rn. 13 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Sie ist nicht Teil der Verwaltung der Träger, sondern diesen gegenüber eigenständig; die Jobcenter sind mithin nicht in den Geschäftsbereich der mehrstufigen Verwaltung der Bundesanstalt für Arbeit eingebunden (BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 27 m.w.N.) und ihre Leitungen verfügen dieser gegenüber erst recht nicht über Weisungsbefugnisse.
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Insoweit knüpft die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung akzessorisch an die - hier gegebenenfalls aus § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II folgende - Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108 ; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 Rn. 13 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 6 P 7.01

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 - 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 S. 33 und vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 - 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 S. 33 und vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 6 PB 3.11

    Schulische Baumaßnahme der Bezirksverwaltung; für das Schulwesen zuständiger

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Mit der Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats oder dem Antrag auf Erteilung der Zustimmung an das Integrationsamt nimmt der Arbeitgeber die beabsichtigte Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder vorweg noch legt er sie fest (zu bloß der Vorbereitung einer personalvertretungsrechtlichen "Maßnahme" dienenden Handlungen vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 10) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung wiederum knüpft an die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 16; 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - Rn. 12) .

    Entscheidungen über diesen Regelungsgegenstand obliegen vielmehr der Bundesagentur und gelten in der gemeinsamen Einrichtung unmittelbar und ohne verbleibenden Entscheidungsspielraum für das Jobcenter oder die Trägerversammlung (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 29 ff.) .

    Dies gebietet eine umfassende Entscheidungszuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 27) .

    Sie ist nach § 50 Abs. 3 Satz 3 SGB II zudem die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 29) .

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15

    Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung;

    Die Einigungsstelle ist als eigenständiges Organ der Dienststellenverfassung - wie die Personalvertretung selbst - an das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 m.w.N. und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 16).

    Ein auf § 53 Abs. 6 i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 6 i.V.m. § 54 Abs. 2 Satz 1 MBG Schl.-H. gestützter Vergütungsanspruch der sachverständigen Person gegen die Dienststelle und ein entsprechender Freistellungsanspruch der antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle gegen die Dienststelle setzt vielmehr dem Grunde nach voraus, dass die Mitglieder der Einigungsstelle bei einer Ex-ante-Betrachtung die Entstehung der seitens der sachverständigen Person geltend gemachten Kosten zur Informationsgewinnung und damit zur Förderung einer sachgerechten Entscheidungsfindung, mithin zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der Einigungsstelle bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für verhältnismäßig halten durften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 , vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBG SH Nr. 1 Rn. 22 und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 16, jeweils m.w.N.).

    Im Hinblick auf den Kostenaufwand sind ferner die Bedeutung der Angelegenheit für die und die konkreten Verhältnisse in der Dienststelle angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 17).

    Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist der Kostenaufwand für eine bestimmte Maßnahme daher nur, wenn die antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle ihren Informationsbedarf nicht durch gleichwertige, aber kostenneutrale oder -günstigere Maßnahmen zu decken vermögen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1989 - 6 P 7.87 - BVerwGE 84, 58 , vom 18. Juni 1991 - 6 P 3.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 23 S. 37, vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 17).

    In verfahrensmäßiger Hinsicht haben die antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle eine die materiellen Vorgaben berücksichtigende Abwägungsentscheidung zu treffen und hierbei die Entstehung etwaiger Honorarforderungen als mittelbare Folge der Hinzuziehung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 18).

    Sie hat nachzuprüfen, ob die antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle innerhalb der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehandelt und ob sie sich hinsichtlich der Einschätzung der Vermeidbarkeit von Kosten im Rahmen ihres pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessens - bzw. ihres prognostischen Beurteilungsspielraums - bewegt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 18).

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung wiederum knüpft an die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 16; 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - Rn. 12) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer;

    vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 = PersV 2017, 374 = ZfPR 2017, 98.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 -, a. a. O.

    Sie ist nach § 50 Abs. 3 Satz 3 SGB II die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nach § 67 Abs. 9 SGB X. vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 -, a. a. O.

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2023 - 18 LP 2/22

    Anweisung; Auftragsangelegenheit; beabsichtigte Maßnahme; Dienststelle;

    Das insoweit allenfalls zu verzeichnende bloße Unterlassen des Dienststellenleiters der LWK Niedersachsen, sich für die Entwicklung "eigener" Programme zu entscheiden, stellt demgegenüber keine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.2017 - BVerwG 5 P 2.16 -, juris Rn. 10).

    Dies geschah bei beiden Programmen allerdings nicht aufgrund einer vom C. LWK Niedersachsen vorgenommenen bzw. veranlassten Installation der Programme auf dort vorhandenen IT-Systemen oder in einer ihm sonst personalvertretungsrechtlich zurechenbaren Weise (vgl. zu den hier - offensichtlich - nicht erfüllten Voraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 17.5.2017 - BVerwG 5 P 2.16 -, juris Rn. 12 f.), sondern vielmehr dergestalt, dass die in Rede stehenden Programme vom ML bzw. der dort angesiedelten EU-Zahlstelle für den Produktivgang freigegeben wurden, der Produktivgang daraufhin schriftlich gegenüber der LWK Niedersachsen angekündigt und Beschäftigten aus dem Geschäftsbereich 2 "Förderung" der LWK Niedersachsen der (Fern-)Zugriff auf die auf Servern des Landes Niedersachsen gespeicherten Programme auf Veranlassung des ML bzw. der dort angesiedelten EU-Zahlstelle zur Erfüllung festgelegter Aufgaben eingeräumt wurde.

    Als dienststelleninternes Organ ist die Personalvertretung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Satz 1 NPersVG in der Regel nur zur Mitbestimmung bei solchen Maßnahmen berufen, die von ihrem Partner, mithin der Leitung der "eigenen" Dienststelle, tatsächlich beabsichtigt oder getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.2021 - BVerwG 5 PB 11.20 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 17.5.2017 - BVerwG 5 P 2.16 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

    Aus § 44h SGB II folgt nichts anderes (Fortführung von BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127).

    Letzteres ist keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 26 und vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Dieser Grundsatz ist nicht im Hinblick auf die Regelung des § 44h SGB II zu modifizieren (noch offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 16 f.).

  • VG Berlin, 21.10.2019 - 5 K 97.17

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Beteiligung

    Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte oder getroffene Maßnahme zuständig ist, wird auch dort grundsätzlich nicht als personalvertretungsrechtliche, sondern als behördenrechtliche Frage verstanden (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26 mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - juris Rn. 15; siehe zuletzt auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 5 PB 3.19 - juris Rn. 4).

    Auch ein Nichthandeln im Vorfeld des Vollzugs einer Entscheidung, für die sich der Dienststellenleiter nicht zuständig sieht, erfüllt als bloßes Unterlassen den personalvertretungsrechtlichen Maßnahmenbegriff nicht (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - juris Rn. 11).

    Unzuständig wäre aber auch - jedenfalls im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes - die Gleichstellungsbeauftragte des Trägers, deren Zuständigkeit sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, nicht aber nach der rechtlichen Zuständigkeit bestimmt (vgl. zum parallelen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungstatbestand in § 44h SGB II BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 14 ff.; offen gelassen noch bei BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - juris Rn. 16).

    Ihre Leitungen verfügen dieser gegenüber erst recht nicht über Weisungsbefugnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - juris Rn. 13).

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2019 - 12b K 5804/17

    Mitbestimmung zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik Software

    Bei der Einführung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 S. 1 SGB II kommt dem örtlichen Dienststellenleiter kein Entscheidungsspielraum zu, der die Zuständigkeit des dort gebildeten Personalrats begründen könnte (Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 - und vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19/18).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, NZA-RR 2017, 565 ff., juris Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19.18 -, juris Rn. 4 und vom 17. Mai 2017, a.a.O..

    Eine von der Rechtsbeschwerde geforderte Begrenzung des Begriffs der "Verfahren der Informationstechnik", die dazu führt, die mit der Trägerverantwortung der Bundesagentur korrespondierenden Entscheidungsbefugnisse bei der Verwendung von Hardware einzuschränken und den gemeinsamen Einrichtungen ein Mitspracherecht im Hinblick auf die Auswahl und den Einbau der Hardware einzuräumen, ist mithin aus teleologischen Gründen weder geboten noch zulässig." vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, NZA-RR 2017, 565 ff., juris Rn. 27 ff.

  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

    (1) Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist nach seiner ständigen Rechtsprechung jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 10 und vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 - PersV 2021, 29 Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen der Dienststellenleitung die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 10 m.w.N.).

    Denn wenn die Weisung einer übergeordneten Dienststelle in einem hierarchisch gegliederten Verwaltungsaufbau die Entscheidungszuständigkeit des Leiters einer nachgeordneten Dienststelle und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht aufhebt, solange nicht die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Wege des Selbsteintritts an sich zieht, muss dies erst recht gelten, wenn eine Weisung gegenüber einer Dienststelle erfolgt, die wie das Jobcenter nicht in den Geschäftsbereich der mehrstufigen Verwaltung der anweisenden Bundesagentur für Arbeit eingebunden, sondern dieser gegenüber rechtlich eigenständig ist (vgl. zu der in stRspr anerkannten rechtlichen Eigenständigkeit der Jobcenter gegenüber der Bundesagentur für Arbeit etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 13 und vom 16. Juli 2020 - 5 P 8.19 - PersV 2021, 24 Rn. 16, jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 4/16

    Beteiligung; Bundesagentur für Arbeit; DORA; gemeinsame Einrichtung; Hebung der

  • BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2021 - 17 LP 2/20

    Beschwerde; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Mitbestimmung; Rückkehr;

  • OVG Sachsen, 17.01.2019 - 8 A 677/18

    Technische Einrichtung; Excel-Tabelle; Maßnahme; Weisung; Trägerversammlung;

  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 P 1.22

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den

  • VG Düsseldorf, 06.02.2020 - 40 K 4082/18

    Maßnahme; Ministerielle Weisung; Empehlung des CIO; tatsächliche Umsetzung;

  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine

  • VG Berlin, 26.04.2017 - 72 K 6.16

    Mitbestimmung des Personalrats eines Jobcenters bei einem Monitoraustausch

  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19

    Mitbestimmung bei der Beschaffung ballistischer Schutzhelme durch die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - 6 L 3/20

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Einrichtung von Vertrauensarbeitszeit

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20

    Arbeitszeitverteilung; Beschwerde; Freiwilligkeit; kollektiver Tatbestand;

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

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