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   BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19   

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https://dejure.org/2019,46481
BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19 (https://dejure.org/2019,46481)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 5 PB 6.19 (https://dejure.org/2019,46481)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 (https://dejure.org/2019,46481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72a Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der Rechtsbeschwerde; Unterstellung einer nicht festgestellten Tatsache; Vorhersehbarkeit einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme; Mehrfachbegründung einer Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.2016 - 5 PB 7.16

    Anspruch auf ordnungsgemäße Anwendung einer Dienstvereinbarung durch den

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. November 2016 - 5 PB 7.16 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. November 2016 - 5 PB 7.16 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.04.2017 - 5 PB 4.16

    Keine Mitwirkung der Personalvertretung bei Auflösung einer Hauptschule in

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19
    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. April 2017 - 5 PB 4.16 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.2023 - 5 PB 10.23
    Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 28.09.2020 - AnwZ (Brfg) 16/20

    Erteilung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei fehlender anwaltlicher

    Da der Anwaltsgerichtshof seine Entscheidung auf zwei selbständig tragende Gründe - kein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 46 Abs. 2 BRAO und keine anwaltliche Prägung der Tätigkeit gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO - gestützt hat, setzt eine Zulassung der Berufung voraus, dass für jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - IX ZR 147/05, juris Rn. 2 und vom 27. Februar 2020 - III ZR 41/19, juris Rn. 3; BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 4 B 10/07, juris Rn. 2; vom 15. August 2008 - 5 B 26/08, juris Rn. 5; vom 19. November 2019 - 5 PB 6/19, juris Rn. 7 und vom 22. April 2020 - 10 B 18/19, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 10.09.2020 - AnwZ (Brfg) 18/20

    Doppelte Urteilsbegründung bedarf doppelter Berufungsbegründung!

    Ist das angefochtene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, setzt eine Zulassung der Berufung voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - IX ZR 147/05, juris Rn. 2 und vom 27. Februar 2020 - III ZR 41/19, juris Rn. 3; BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 4 B 10/07, juris Rn. 2; vom 15. August 2008 - 5 B 26/08, juris Rn. 5; vom 19. November 2019 - 5 PB 6/19, juris Rn. 7 und vom 22. April 2020 - 10 B 18/19, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BVerwG, 11.07.2023 - 5 PB 6.23

    Verwerfung der auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung gestützten

    Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 9.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage;

    Die angefochtene Entscheidung beruht infolgedessen zwar nicht auf zwei selbständig tragenden Begründungen, nämlich zum einen dem Fehlen einer Maßnahme, zum anderen dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG, so dass die Beschwerde nicht unter dem Gesichtspunkt einer Mehrfachbegründung gehalten war, auch in Bezug auf die vorinstanzlichen Ausführungen zum Vorliegen einer Maßnahme einen Zulassungsgrund geltend zu machen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2022 - 5 PB 1.22

    Befugnis des Arbeitgebers zur Entscheidung über die Ausstattung von

    Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23

    Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der

    Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wie im vorliegenden Fall selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn - was hier wie dargelegt nicht der Fall ist - hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 3.23

    Verwerfung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde;

    Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wie im vorliegenden Fall selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn - was hier wie dargelegt nicht der Fall ist - hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.09.2022 - 5 PB 4.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde;

    Ist - wovon hier zutreffend auch die Beschwerde ausgeht (Beschwerdebegründung S. 4: "Darüber hinaus" sowie S. 7: "hinsichtlich des zweiten tragenden Grundes seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht") - die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 04.04.2023 - 5 PB 7.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).
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