Rechtsprechung
LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Schwere der Tat, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; Berücksichtigung einer Besorgnis der Unfähigkeit eines Angeklagten zur Selbstverteidigung; Weitere Berücksichtigung eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; Berücksichtigung einer Besorgnis der Unfähigkeit eines Angeklagten zur Selbstverteidigung; Weitere Berücksichtigung eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2 S. 1
Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; Berücksichtigung einer Besorgnis der Unfähigkeit eines Angeklagten zur Selbstverteidigung; Weitere Berücksichtigung eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die Summe macht es (auf jeden Fall) - Pflichtverteidigung beim betreuten Beschuldigten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers auch i.F.e. bereits …
Auszug aus LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11
Dies gilt selbst vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte einen Rechtsanwalt als Betreuer hat (vgl. Meyer- Goßner, a. a. 0. mit Hinweis auf OLG Nürnberg vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 ).