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   LG Oldenburg, 17.01.2019 - 5 Qs 444/18   

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https://dejure.org/2019,1957
LG Oldenburg, 17.01.2019 - 5 Qs 444/18 (https://dejure.org/2019,1957)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2019 - 5 Qs 444/18 (https://dejure.org/2019,1957)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 5 Qs 444/18 (https://dejure.org/2019,1957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Privates Sachverständigengutachten, Kostenerstattung

  • strafrechtsiegen.de

    Erstattung der Kosten für privates Sachverständigengutachten im Strafverfahren

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten des Privatgutachtens zu erstatten, wenn Gutachten für Staatsanwaltschaft Wahrnehmbarkeit des Unfalls bejaht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das private SV-Gutachten (im Verkehrsstrafrecht), Kostenerstattung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Auszug aus LG Oldenburg, 17.01.2019 - 5 Qs 444/18
    Da es trotzdem deutlich günstiger als das xxxx Gutachten (948,07 EUR) war, erscheint es im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ausgeschlossen, dass die Stundensätze des Sachverständigen xxxxxx die Vergütungssätze des JVEG überstiegen haben, wobei insoweit sogar eine Abweichung um bis zu 20 % für vertretbar erachtet wird (KG, Beschl. v. 20.02.201, Az.: 1 Ws 72/09 - zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus LG Oldenburg, 17.01.2019 - 5 Qs 444/18
    Die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten richtet sich wie auch in Zivilsachen gerade nicht nach den Vergütungssätzen des JVEG (BGH NJW 2007, 1532).
  • LG Oldenburg, 28.03.2022 - 5 Qs 108/20

    Sachverständigenkosten, Erstattungsfähigkeit. Sachverständigenhonorar

    Diese können allerdings als Richtlinie herangezogen werden, auf deren Grundlage der privatrechtlich vereinbarte Stundensatz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen ist (Beschl. der Kammer v. 17.01.2019 - 5 Qs 444/18, BeckRS 2019, 954 m.w.N.).
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