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   OLG Hamm, 06.01.2011 - III-5 RBs 182/10   

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https://dejure.org/2011,20738
OLG Hamm, 06.01.2011 - III-5 RBs 182/10 (https://dejure.org/2011,20738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2011 - III-5 RBs 182/10 (https://dejure.org/2011,20738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - III-5 RBs 182/10 (https://dejure.org/2011,20738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Drogenfahrt, analytischer Grenzwert, Zuschlag, Messungenauigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Für die Feststellung des Führen eines Kfz unter der Wirkung von Cannabis muss eine THC-Konzentration von 1 ng/ml erreicht sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis; Notwendigkeit einer konkreten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a Abs. 1; StVG § 24a Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis; Notwendigkeit einer konkreten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - analytischer Grenzwert genügt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    THC-Grenzwert: 1 ng/ml im Blutserum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).

    Diesen Anforderungen werden die von der "Grenzwertkommission" festgelegten analytischen Grenzwerte gerecht, bei denen es sich nicht um Gefahrengrenzwerte oder feststehende Werte, ab denen die Leistungsfähigkeit gemindert ist, sondern um vom wissenschaftlichen Fortschritt abhängige, pharmakodynamische und rein analytische Grenzwerte handelt (Bönke , BA 2004 Suppl. 1, S. 6), die - ohne zusätzlich erforderliche Zuschläge für Messunsicherheiten - den sicheren Nachweis zulassen, dass der Betreffende noch unter der Einwirkung zuvor genossenen Rauschmittels steht (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 310 m.w.N.).

    Fahrlässig handelt danach, wer in zeitlichem Zusammenhang zu einem späteren Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeugs setzt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist; nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen "spürbaren" oder "messbaren" Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 311 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Infolge der zwischenzeitlich erheblich verbesserten Nachweismöglichkeiten für Tetrahydrocannabinol ist die Annahme einer Übereinstimmung von Nachweis- und Wirkungsdauer indes nicht mehr gerechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 349 , Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03).

    Da es weiterhin an gesicherten, in Wissenschaftskreisen einhellig akzeptierten Erkenntnissen über die Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehungen, welche eine exakte Festlegung von Grenzwerten analog denen für die Blutalkoholkonzentration (vgl. § 24 a Abs. 1 StVG ) erlauben würden, fehlt, (vgl. die Zusammenstellung von Krause, HRRS 4/2005, 138, 145-149), ist insoweit lediglich sicherzustellen, dass vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis nur solche Konzentrationen berücksichtigt werden, die "deutlich oberhalb des Nullwertes" liegen (vgl. BVerfG NJW 2005, 349, 351).

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
  • OLG Bamberg, 08.08.2005 - 2 Ss OWi 551/05

    Fahruntüchtigkeit bei Nachweis von THC

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
  • OLG Schleswig, 18.09.2006 - 1 Ss OWi 119/06

    Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
  • OLG Köln, 30.06.2005 - 8 Ss OWi 103/05

    Fahruntüchtigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10
    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
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