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   OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21   

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https://dejure.org/2022,586
OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21 (https://dejure.org/2022,586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2022 - 5 RBs 392/21 (https://dejure.org/2022,586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 5 RBs 392/21 (https://dejure.org/2022,586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    OWiG § 72; StPO § 344 Abs. 2
    OWiG, StPO

  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Widerspruch gegen Entscheidung im Beschlusswege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 3
    Nachweis des rechtzeitigen Widerspruchs gegen Beschlussverfahren bei Rechtsbeschwerde; Verwaltungsbehörde als tauglicher Adressat des Widerspruchs gegen Beschlussverfahren; Vollmachtserfordernis des Rechtsanwalts bei Erklärung des Widerspruchs gegen Beschlussverfahren; ...

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 70 OWi 97/21
  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.10.1980 - 1 ObOWi 393/80
    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
    Eine Vollmacht dieses Rechtsanwalts wird in der Rechtsbeschwerdebegründung, was aber erforderlich wäre (vgl.: BayObLG, Beschl v. 23.06.1975 - 1 Ob OWi 140/75 - juris LS; BayObLG, Beschl. v. 09.10.1980 - 1 Ob OWi 393/80 - juris) nicht (ausdrücklich) mitgeteilt.
  • KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21

    Folgen eines Widerspruchs nach § 72 OWiG vor Verwaltungsbehörde auf gerichtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
    Dabei reicht es aus, dass mitgeteilt wird, dass der Widerspruch nicht gegenüber dem Amtsgericht, sondern schon gegenüber der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und nicht ausdrücklich zurückgenommen wurde (vgl. nur: BayObLG, Beschl. v. 10.11.2020 - - 201 ObOWi 1369/20 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - juris, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 10.11.2020 - 201 ObOWi 1369/20

    Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren bei fehlendem Eiverständnis

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
    Dabei reicht es aus, dass mitgeteilt wird, dass der Widerspruch nicht gegenüber dem Amtsgericht, sondern schon gegenüber der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und nicht ausdrücklich zurückgenommen wurde (vgl. nur: BayObLG, Beschl. v. 10.11.2020 - - 201 ObOWi 1369/20 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.06.2013 - 1 RBs 57/13

    Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung lässt das - wie hier auch geschehen - Schweigen auf den entsprechenden Hinweis des Amtsgerichts auf eine beabsichtigte Entscheidung nach § 72 OWiG nicht den einmal erhobenen Widerspruch gegenstandslos werden (vgl. nur: BayObLG a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm ZfSch 2013, 653).
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