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   BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 72/91   

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https://dejure.org/1992,14506
BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 (https://dejure.org/1992,14506)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 (https://dejure.org/1992,14506)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1992 - 5 RJ 72/91 (https://dejure.org/1992,14506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Ermittlung des Unterhaltsanspruch im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten - Die sog. "Anrechnungsmethode"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90

    Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach §

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 72/91
    Den Beteiligten ist im Revisionsverfahren ein Abdruck des Senatsurteils vom 11. September 1991 - 5 RJ 75/90 - hinsichtlich der vom Senat für zutreffend gehaltenen Berechnungsmethode für Unterhaltsansprüche übersandt worden.

    Die Ermittlung des Unterhaltsanspruchs nach der Anrechnungsmethode in diesen Fällen hat der Senat noch durch Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 75/90 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt.

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 38/96

    Unterhaltsanspruch für Geschiedenenwitwenrente

    In der Entscheidung vom 9. Februar 1971 (BSGE 32, 197 = SozR Nr. 58 zu § 1265 RVO), auf die in den nachfolgenden Entscheidungen Bezug genommen wird (der 5. Senat in BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4 S 17, in Nr. 7 S 29 durch Bezugnahme auf BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 56 S 189 sowie im Urteil vom 22. April 1992 - 5 RJ 72/91 - durch Hinweis auf SozR 3-2200 § 1265 Nrn 4 und 7), hat das BSG ausdrücklich betont, die von ihm angewandten "Richtlinien" seien als Orientierungshilfen und Anhaltspunkte zur Gleichbehandlung gleichliegender Fälle gedacht; sie stünden unter dem Vorbehalt einer Abweichung bei Besonderheiten.
  • LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91

    Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs bei der Berechnung einer

    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. September 1975 (SozR 2200 § 1291 Nr. 8) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur (fiktiven) Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 4; Urteile vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 - und vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 - ) demgegenüber entschieden hat, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin auch hier nach der sog Anrechnungsmethode zu errechnen sei, hat der Senat dem nicht folgen können.
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