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   BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89   

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https://dejure.org/1991,22207
BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 (https://dejure.org/1991,22207)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 (https://dejure.org/1991,22207)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 (https://dejure.org/1991,22207)
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Die vom LSG außerdem genannte Tätigkeit eines Registrators der Vergütungsgruppe VIII BAT ist als Verweisungstätigkeit von ihrem Wert her grundsätzlich auch einem Facharbeiter zumutbar, was von der Revision nicht bestritten wird (vgl hierzu auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 12. September 1991 in der Sache 5 RJ 34/90).

    mit schwierigerer Tätigkeit ." eingruppiert, während einfachere Registraturarbeiten in die Vergütungsgruppe IXb BAT (Fallgruppe 1a) eingestuft sind, auf die der Kläger nicht verweisbar ist (vgl Senatsurteil vom 12. September 1991 aaO).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Betriebe - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 58, 239 [BSG 11.07.1985 - 5b RJ 88/84] = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164 und zuletzt Urteile vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen -;, 5 RJ 59/90).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Betriebe - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 58, 239 [BSG 11.07.1985 - 5b RJ 88/84] = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164 und zuletzt Urteile vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen -;, 5 RJ 59/90).
  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Unter ausschließlicher Berücksichtigung der Dauer der Ausbildung zum Berufskraftfahrer von zwei Jahren (vgl § 2 der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 26. Oktober 1973 - BGBl I S 1518 -) gehört der Berufskraftfahrer noch nicht zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters, da allein bezogen auf ihre Ausbildungsdauer dieser Gruppe nur Berufe mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren zuzurechnen sind (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 und Nr. 159 = BSGE 64, 85).
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 1/89

    Aufenthalt in einem sozialtherapeutischen Übergangsheim als medizinische

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Der Senat hat in dem in BSGE 66, 84 [BSG 15.11.1989 - 5 RJ 1/89] veröffentlichten Urteil darauf hingewiesen, daß nach § 7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) niemand ein Kraftfahrzeug der Klasse 2 vor Vollendung des 21. Lebensjahres führen darf, es sei denn, die Verwaltungsbehörde habe eine Ausnahme nach § 7 Abs. 2 StVZO zugelassen.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 59/90

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Tarifliche Einstufung einer

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Betriebe - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 58, 239 [BSG 11.07.1985 - 5b RJ 88/84] = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164 und zuletzt Urteile vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen -;, 5 RJ 59/90).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Betriebe - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 58, 239 [BSG 11.07.1985 - 5b RJ 88/84] = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164 und zuletzt Urteile vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen -;, 5 RJ 59/90).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 17/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) angeschlossen (vgl Urteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90 und 13/5 RJ 17/90).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) angeschlossen (vgl Urteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90 und 13/5 RJ 17/90).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Unter ausschließlicher Berücksichtigung der Dauer der Ausbildung zum Berufskraftfahrer von zwei Jahren (vgl § 2 der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 26. Oktober 1973 - BGBl I S 1518 -) gehört der Berufskraftfahrer noch nicht zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters, da allein bezogen auf ihre Ausbildungsdauer dieser Gruppe nur Berufe mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren zuzurechnen sind (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 und Nr. 159 = BSGE 64, 85).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale

    Mit Urteil vom 27. November 1991 hat das BSG weitergehend entschieden, die Tätigkeit eines Registrators der Vergütungsgruppe VIII BAT sei als Verweisungstätigkeit grundsätzlich auch einem Facharbeiter zumutbar (BSG vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - Juris Rdnr. 15).

    Ist damit entsprechend der vorstehend zitierten Rechtsprechung des BSG (BSG a.a.O.; BSG vom 27. November 1991 a.a.O.) dem Kläger die Tätigkeit eines Registrators nach Teil II Nr. 16 Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum TV-L sozial zumutbar, so ist der Kläger auch nicht berufsunfähig.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 2 R 1704/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Mit Urteil vom 27. November 1991 hat das BSG weitergehend entschieden, die Tätigkeit eines Registrators der Vergütungsgruppe VIII BAT sei als Verweisungstätigkeit grundsätzlich auch einem Facharbeiter zumutbar (BSG vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - Juris Rdnr. 15).

    Ist damit entsprechend der vorstehend zitierten Rechtsprechung des BSG (BSG a.a.O.; BSG vom 27. November 1991 a.a.O.) dem Kläger die Tätigkeit eines Registrators nach Teil II Nr. 16 Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum TV-L sozial zumutbar, so ist der Kläger auch nicht berufsunfähig.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - L 6 RJ 67/01

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Schlosser - Zumutbarkeit -

    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
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