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   OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18   

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https://dejure.org/2018,37726
OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18 (https://dejure.org/2018,37726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2018 - 5 RVs 143/18 (https://dejure.org/2018,37726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 5 RVs 143/18 (https://dejure.org/2018,37726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Beweisantrag, Inhalt, Anforderungen, Bedeutungslosigkeit

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beweisantragsrecht, Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag, Anforderungen an die Urteilsgründe bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit, sonstige präsente Beweismittel, Urteilsanforderungen bei sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • Wolters Kluwer

    Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; sonstige präsente Beweismittel; Urteilsanforderungen bei sogenannten Aussagegegen-Aussage-Konstellationen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 ; StPO § 245
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 ; StPO § 245
    Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; sonstige präsente Beweismittel; Urteilsanforderungen bei sogenannten Aussagegegen-Aussage-Konstellationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richtiger Beweisantrag, Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung: "Aussage-gegen-Aussage”

Verfahrensgang

  • LG Essen - 33 Ns 149/16
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Wird ein Beweisantrag - wie vorliegend - wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt, muss der Beschluss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGH Beschluss vom 27. März 2012, Az. 3 StR 47/17 - zitiert nach juris; BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, Az. 2 StR 211/14 - zitiert nach juris; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung/Krehl, 7. Auflage, § 244 Rn. 144 - zitiert nach beckonline; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 244 Rn. 56).

    Verfolgt der Beweisantrag seiner Stoßrichtung nach das Ziel, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen zu erschüttern, bedarf die Ablehnungsentscheidung der Begründung, warum die zu beweisende (Indiz-) Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflusst ließe (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. März 2012 und 29. Dezember 2014, a.a.O.).

    Hierbei entsprechen die Anforderungen an die Begründung grundsätzlich denjenigen, denen das Gericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf die Entscheidungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. März 2012 und 29. Dezember 2014, a.a.O.).

    Dies nötigt zu einer Einführung der behaupteten Beweistatsache in das bis dahin gewonnene Beweisergebnis (vgl. BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, a.a.O.).

  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 47/17

    Fehlende Angaben zum Vollstreckungsstand einer früheren Verurteilung bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Wird ein Beweisantrag - wie vorliegend - wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt, muss der Beschluss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGH Beschluss vom 27. März 2012, Az. 3 StR 47/17 - zitiert nach juris; BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, Az. 2 StR 211/14 - zitiert nach juris; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung/Krehl, 7. Auflage, § 244 Rn. 144 - zitiert nach beckonline; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 244 Rn. 56).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11

    Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 216; NJW 1998, 3654; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 337 StPO Rn. 22).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Besonders strenge Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung werden gestellt, wenn eine sogenannte "Aussage-gegen-Aussage" Konstellation vorliegt und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht folgt (vgl. BGH Urteil vom 19. Juli 1989, Az. 2 StR 182/89 - zitiert nach juris, m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O, § 261 Rn. 11a und § 267 Rn. 12a, jeweils n.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Es stellt demnach einen Rechtsfehler dar, wenn die Gründe des angefochtenen Urteils so beschaffen sind, dass sie dem Revisionsgericht nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung geben (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 23. Februar 2017, Az. III - 2 RVs 6/17, und Beschluss vom 22. April 2010, Az. III - 2 RVS 13/19 (NStZ-RR 2010, 348); Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 337 StPO Rn. 26).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1993, 550 - zitiert nach beckonline; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 244 Rn. 20).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
    Alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 216; NJW 1998, 3654; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 337 StPO Rn. 22).
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