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   OLG Hamm, 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13   

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OLG Hamm, 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 (https://dejure.org/2013,10750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 (https://dejure.org/2013,10750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - III-5 RVs 38/13 (https://dejure.org/2013,10750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StGB § 242
    Diebstahl, Wegnahme, Feststellungen, Anfordeurngen

  • Burhoff online

    Diebstahhl, Wegnahme, Urteilsgründe, Anforderungen

  • openjur.de

    Revisionsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Revisionsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.R. einer Verurteilung wegen vollendeten Diebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 242 StGB
    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Entwenden” reicht für "Wegnahme” nicht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn der Dieb nur "entwendet"...reicht das nicht für eine Verurteilung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 31 Ns 195/12
  • OLG Hamm, 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 343
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (BGH, NStZ 2008, 624, 625).

    Vor diesem Hintergrund lässt die Rechtsprechung einerseits für eine vollendete Wegnahme in einem Selbstbedienungsladen das Einstecken von Waren in die Kleidung des Täters oder eine mitgeführte Tasche mit Zueignungsabsicht ausreichen (Bilden einer sog. Gewahrsamsenklave; vgl.: BGH, Beschluss vom 06. Oktober 1961, 2 StR 289/61, zitiert nach juris Leitsatz).

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (BGH, NStZ 2008, 624, 625).

    Bei handlichen und leicht beweglichen Sachen reicht andererseits regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das (offene) Wegtragen des Gegenstandes als Wegnahmehandlung aus, wobei die Rechtsprechung dann, wenn der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, ihm jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft im Sinne einer vollendeten Wegnahme zuweist, wenn er den umschlossenen Herrschaftsbereich des (ursprünglichen) Gewahrsamsinhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
    Bei handlichen und leicht beweglichen Sachen reicht andererseits regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das (offene) Wegtragen des Gegenstandes als Wegnahmehandlung aus, wobei die Rechtsprechung dann, wenn der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, ihm jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft im Sinne einer vollendeten Wegnahme zuweist, wenn er den umschlossenen Herrschaftsbereich des (ursprünglichen) Gewahrsamsinhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11

    Diebstahl (Zueignungsabsicht) und Unterschlagung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 31. Juli 2007, 4 Ss 208/07, zitiert nach juris Rn. 8), anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 01. März 2010, 3 StR 434/11, zitiert nach juris Orientierungssatz 3).
  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 4 Ss 208/07

    Leergutdiebstahl; Leergut; zivilrechtliche Grundlagen; Leihe; standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 31. Juli 2007, 4 Ss 208/07, zitiert nach juris Rn. 8), anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 01. März 2010, 3 StR 434/11, zitiert nach juris Orientierungssatz 3).
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Ferner könnte u.U. bei kleinen, leicht beweglichen Gegenständen auch schon das Ergreifen und Festhalten genügen (Fischer a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 [bei juris]).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13

    Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den

    Ungeachtet dessen, dass der Angeklagte ausweislich der Urteilsgründe in vollem Umfang geständig war, reicht dies zur Feststellung des Gewahrsamswechsels nicht aus (zu vgl. Senatsbeschluss v. 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 -, zitiert nach juris).

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist, anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder doch lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2010 - 3 StR 434/11 - Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 - 5 RVs 38/13 -).

  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 96/13

    Diebstahl: Anforderungen an die Feststellung der Wegnahme beim Ansichnehmen von

    Ferner könnte u.U. bei kleinen, leicht beweglichen Gegenständen zwar auch schon das Ergreifen und Festhalten genügen (Fischer a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 [bei juris]).
  • BayObLG, 07.04.2021 - 202 StRR 33/21

    Unzureichende Feststellungen für Wegnahme bei Ladendiebstahl

    Dies lässt indes nicht den Schluss zu, dass die in § 242 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Wegnahme auch vollendet wurde (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 = NStZ-RR 2013, 343; OLG Bamberg, Beschluss vom 01.10.2013 - 3 Ss 96/13 bei juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 = NStZ-RR 2015, 211 = StV 2016, 649; im Ergebnis ebenso: KG, Beschluss vom 23.10.2019 - 3 Ss 89/19 = StV 2020, 851, das sogar die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei unzulänglichen Feststellungen im Ersturteil verneint).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2013 - 3 RVs 147/13

    Tatrichterliche Feststellungen zur Wegnahmehandlung bei kleinen Gegenständen

    Grund für die abweichende - und vom Verteidiger in Bezug genommene - Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 111- 5 RVs 38/13) war, dass in dem dort zu entscheidenden Fall mit einem Paar Herrenschuhe größere Gegenstände "entwendet" waren, die nach ihrer Beschaffenheit eine Abgrenzung zwischen vollendeter oder bloß versuchter Wegnahme nicht zuließen.
  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Bei sehr kleinen, leicht beweglichen Gegenständen kann im Einzelfall auch schon das Ergreifen und Festhalten zur Gewahrsamsbegründung ausreichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2013 - III-5 RVs 38/13 -, juris).
  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Bei sehr kleinen, leicht beweglichen Gegenständen kann im Einzelfall auch schon das Ergreifen und Festhalten zur Gewahrsamsbegründung ausreichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2013 - III- 5 RVs 38/13 -, juris).
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