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   OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16   

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https://dejure.org/2016,35671
OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16 (https://dejure.org/2016,35671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2016 - 5 RVs 68/16 (https://dejure.org/2016,35671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2016 - 5 RVs 68/16 (https://dejure.org/2016,35671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, 56 Abs. 1, 56 Abs. 2
    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2, 56 Abs. 1, 56 Abs. 2
    Ausländereigenschaft für sich genommen ist kein zwingender strafmildernder Gesichtspunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausländereigenschaft begründet keine besondere Strafempfindlichkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländereigenschaft eines Angeklagten rechtfertigt regelmäßig keine Strafmilderung - Strafmildernde Berücksichtigung bei Sprachproblemen, abweichenden Lebensbedingungen oder erschwerten familiären Kontakten

Verfahrensgang

  • LG Essen - 33 Ns 36/16
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt ist (so aber BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009, Az. 5 StR 243/09, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09. November 1995, Az. 4 StR 650/95, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010, Az. 3 RVs 117/10, zitiert nach juris, m.w.N.), zu folgen ist.
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09

    Strafmilderung; Widerruf; Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen müssen, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09, zitiert nach juris;OLG Hamm, Beschuss vom 03. Januar 2013, Az. III - 1 RVs 90/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11

    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Dabei ist es nicht ohne Weiteres rechtsfehlerhaft, wenn ein in den sonstigen Urteilsgründen dargestellter Strafzumessungsgrund im Abschnitt über die Strafzumessung nicht ausdrücklich wiederholt wird (BGH NStZ-RR 2012, 168); es kommt darauf an, ob nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter den Gesichtspunkt bei der Zumessungsentscheidung übersehen hat.
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles vom Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteil vom 31. Juli 2014, Az. 4 StR 216/14, zitiert nach beck-online, m.w.N.; BGH NStZ-RR 2012, 336).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt ist (so aber BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009, Az. 5 StR 243/09, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09. November 1995, Az. 4 StR 650/95, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010, Az. 3 RVs 117/10, zitiert nach juris, m.w.N.), zu folgen ist.
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen müssen, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09, zitiert nach juris;OLG Hamm, Beschuss vom 03. Januar 2013, Az. III - 1 RVs 90/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt ist (so aber BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009, Az. 5 StR 243/09, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09. November 1995, Az. 4 StR 650/95, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010, Az. 3 RVs 117/10, zitiert nach juris, m.w.N.), zu folgen ist.
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles vom Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteil vom 31. Juli 2014, Az. 4 StR 216/14, zitiert nach beck-online, m.w.N.; BGH NStZ-RR 2012, 336).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07

    Bestimmen eines Minderjährigen zum unerlaubten Veräußern von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Die Begründung eines Urteils muss jedoch erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung und ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden (vgl. BGH NStZ 2008, 288).
  • BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10

    Strafzumessung (keine Verletzung eines weiteren Strafgesetzes;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
    Die Ausländereigenschaft begründet für sich allein keine besondere Strafempfindlichkeit; nur besondere Umstände wie etwa Verständigungsprobleme, abweichende Lebensbedingungen und erschwerte familiäre Kontakte können ausnahmsweise zu einer anderen Beurteilung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 337).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Ob die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr auch bei den Bagatelldelikten nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007, Az. 4 StR 400/07; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2015 in III-5 RVs 76/14; Senatsbeschlüsse vom 04. Januar 2018 in III-5 RVs 150/17 und vom 22. September 2016 in III-5 RVs 68/16; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008, Az. (4) 1Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009, Az. 5 St RR 201/09).
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