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   OLG Hamm, 10.02.2015 - III-5 RVs 76/14   

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https://dejure.org/2015,3012
OLG Hamm, 10.02.2015 - III-5 RVs 76/14 (https://dejure.org/2015,3012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2015 - III-5 RVs 76/14 (https://dejure.org/2015,3012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - III-5 RVs 76/14 (https://dejure.org/2015,3012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bagatellkriminialität, Bagatelldelikte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer über das Mindestmaß hinausgehenden Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten bzw. Straftaten mit geringem Schaden

  • ra.de
  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Verhängung nicht nur kurzfristige Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung einer über das Mindestmaß hinausgehenden Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten bzw. Straftaten mit geringem Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beförderungserschleichung - 3 Monate Freiheitsstrafe passen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Notorischer Schwarzfahrer - Eine Vielzahl von Bagatelldelikten rechtfertigt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung

Verfahrensgang

  • LG Essen - 31 Ns 119/14
  • OLG Hamm, 10.02.2015 - III-5 RVs 76/14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 04.11.2008 - 1 Ss 375/08

    Strafzumessung: Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14
    Ob bei Bagatelldelikten bis zu einer bestimmten Schadensgrenze die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 4 StR 400/07; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008 - (4) 1 Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009 - 5 St RR 201/09).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14
    Aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14
    Ein Eingriff in Einzelakte der Strafzumessung ist lediglich dann möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldspruch zu sein, also unvertretbar hoch oder niedrig ist (vgl. nur Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rdnr. 146 ff.; Senat, Beschluss vom 16. November 2010 in 5 RVs 84/10; BGHSt 34, 345).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14
    Ob bei Bagatelldelikten bis zu einer bestimmten Schadensgrenze die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 4 StR 400/07; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008 - (4) 1 Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009 - 5 St RR 201/09).
  • OLG München, 10.08.2009 - 5St RR 201/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14
    Ob bei Bagatelldelikten bis zu einer bestimmten Schadensgrenze die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 4 StR 400/07; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008 - (4) 1 Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009 - 5 St RR 201/09).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Ob die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr auch bei den Bagatelldelikten nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007, Az. 4 StR 400/07; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2015 in III-5 RVs 76/14; Senatsbeschlüsse vom 04. Januar 2018 in III-5 RVs 150/17 und vom 22. September 2016 in III-5 RVs 68/16; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008, Az. (4) 1Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009, Az. 5 St RR 201/09).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
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