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   VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12   

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VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12 (https://dejure.org/2012,21870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.2012 - 5 S 1200/12 (https://dejure.org/2012,21870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 2012 - 5 S 1200/12 (https://dejure.org/2012,21870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses nach Rechtskraft des Urteils über dessen Rechtmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses bei Feststehen der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 75 Abs. 1 S. 1; VwGO § 121 Nr. 1
    Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses bei Feststehen der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rücknahme von Planfeststellungsbeschluss trotz Rechtskraft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Stuttgart 21: Planfeststellung für Talquerung mit neuem Hauptbahnhof hat Bestand; Eilantrag erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Stuttgart 21 - Planfeststellungsverfahren wird nicht neu aufgerollt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stuttgart 21 - Planfeststellungsverfahren wird nicht neu aufgerollt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbau von Stuttgart 21

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stuttgart 21; Eilantrag erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stuttgart 21: Planfeststellung für Talquerung mit neuem Hauptbahnhof hat Bestand - Rechtskraft eines Urteils von 2006 zum gleichen Sachverhalt verbietet erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 101
  • DÖV 2012, 900 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Steht einer Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 somit die Rechtskraft des Senatsurteils vom 06.04.2006 entgegen, könnte der Antrag des Antragstellers nur Erfolg haben, wenn er nach § 51 VwVfG einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hätte oder die Behörde verpflichtet wäre, über das Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 22.10.2009 - 1 C 15.08 -, BVerwGE 135, 121).

    Denn Rechtsgrundlage des die Rechtskraft überwindenden Anspruchs auf Neubescheidung ist § 51 Abs. 5 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    So stand bereits zum Zeitpunkt der Rechtskraft des auf die Anfechtungsklage des Antragstellers ergangenen Urteils des Senats vom 06.04.2006 (- 5 S 848/05 -), d.h. seit dem 30.06.2006 unanfechtbar fest, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1.1 unanfechtbar und vollziehbar ist, obwohl mehrere Planfeststellungsabschnitte - darunter auch die von ihm ausdrücklich genannten Abschnitte 1.3 und 1.6b - noch nicht unanfechtbar planfestgestellt sind.

    Einem solchen Anspruch steht die Rechtskraft des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils des Senats vom 06.04.2006 - 5 S 848/05 - entgegen.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Denn es sollen nicht lediglich nachteilige "Wirkungen" des Vorhabens vermieden, sondern dieses soll selbst, wenn auch nur vorübergehend, verhindert werden (vgl. zu einer solchen Nebenbestimmung BVerwG, Urteil vom 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Ob im Einzelfall eine Änderung der Sachlage auch dann eintreten kann, wenn ein Prozessbeteiligter wegen eines "Beweisnotstandes" im Vorprozess, erst nachträglich neue Beweismittel beschaffen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.1984 - 8 C 137.81 -, BVerwGE 70, 156), kann dahinstehen, denn einen solchen Beweisnotstand hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht und er ist auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Denn die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (BVerwG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, BVerwGE 91, 256).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Aufgrund des Senatsurteils vom 06.04.2006 steht zwar fest, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist, sodass grundsätzlich der Anwendungsbereich des § 49 VwVfG eröffnet ist (vgl. zur Anwendbarkeit des § 49 VwVfG in Planfeststellungsverfahren BVerwG, Urteil vom 21.05.1997 - 11 C 1.96 -, BVerwGE 105, 6).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Eine Änderung der Sachlage liegt vor, wenn Tatsachen eintreten, die den vom Streitgegenstand erfassten Sachverhalt entscheidungserheblich verändern (Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 116), wenn es mit anderen Worten für die geltend gemachte Rechtsfolge um die rechtliche Bewertung eines jedenfalls in wesentlichen Punkten neuen Sachverhalts geht, zu dem das rechtskräftige Urteil - auch unter Berücksichtigung seiner Rechtsfrieden und Rechtssicherheit stiftenden Funktion - keine verbindlichen Aussagen mehr enthält (BVerwG, Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Der Umfang der Rechtskraft einer abweisenden Entscheidung über eine Anfechtungsklage, wie sie hier in Form des Urteils des Senats vom 06.04.2006 vorliegt, erschöpft sich allerdings nicht in dem Rechtsschluss, dass der Verwaltungsakt rechtmäßig ist, sondern umfasst grundsätzlich die Feststellung, dass die Voraussetzungen der unmittelbaren Ermächtigungsgrundlage vorliegen (BVerwG, Urteil vom 07.08.2008 - 7 C 7.08 -, BVerwGE 131, 346).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12
    Streitgegenstand ist der prozessuale Anspruch, der gekennzeichnet ist durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte Rechtsfolge sowie durch den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 15.10 -, BVerwGE 140, 290).
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Daraus wird gefolgert, dass die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft des (Sach-)Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden ist, den Anspruch auf Rücknahme dieses Planfeststellungsbeschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG oder auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber hindert (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368 = juris Rn. 36; U.v. 28.4.2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 = juris Rn. 27; VGH BW, B.v. 13.8.2012 - 5 S 1200/12 - VBlBW 2013, 101 = juris Rn. 12; ebenso für Anfechtungsklage und spätere Klage auf Rücknahme einer Ausweisungsverfügung BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 = juris Rn. 16; U.v. 22.10.2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 = juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12

    Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen

    Seinen im Juni 2012 zur Sicherung des geltend gemachten Anspruchs gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte der Senat mit Beschluss vom 13.08.2012 (- 5 S 1200/12 -, juris) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten und der zur Sache gehörenden Gerichts- und Behördenakten sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 5 S 848/05, 5 S 1200/12 und 5 S 1812/12 verwiesen.

    Auch unter Berücksichtigung des im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 5 S 1200/12 - vorgelegten Abschlussberichts der VIEREGG-RÖSSLER GmbH vom 27.10.2011, in dem ebenfalls eine höhere Leistungsfähigkeit des bestehenden Kopfbahnhofs gegenüber dem geplanten Durchgangsbahnhof im Sinne einer höheren Kapazität pro Stunde errechnet wurde, ergibt sich kein anderes Bild.

    In dem Schreiben, das sich als Anlage ASt 2 bei den Akten des beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verfahrens - 5 S 1200/12 - befindet, teilt das Eisenbahn-Bundesamt der Beigeladenen zwar mit, dass die Planfeststellungsunterlagen zum Abschnitt 1.3 in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig seien.

    Insoweit kann auf die zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüsse des Senats vom 13.08.2012 (- 5 S 1200/12 -, juris) und vom 15.11.2012 (- 5 S 1812/12 -) verwiesen werden.

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft des (Sach-)Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden ist, hindert den Anspruch auf Rücknahme dieses Planfeststellungsbeschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG oder auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hie-rüber (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 27; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 13. August 2012 - 5 S 1200/12 - VBlBW 2013, 101 und Urteil vom 3. Juli 2014 - 5 S 2429/12 - juris Rn. 59; Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 72 Rn. 203; ebenso für Anfechtungsklage und spätere Klage auf Rücknahme einer Ausweisungsverfügung BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 16 und - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 13).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Da § 51 VwVfG aber insgesamt nicht anzuwenden ist, ist auch ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn ausgeschlossen (VGH Mannheim, Beschluss vom 13. August 2012 - 5 S 1200/12 - VBlBW 2013, 101 ).
  • VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11

    Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts

    104 cc) Zwar bestand die von den Klägern problematisierte Mischfinanzierung in den Projektverträgen von Anfang an (vgl. dazu und zu den Auswirkungen auf die Rechtskraft des Urteils über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.08.2012 - 5 S 1200/12 -, juris).
  • BVerfG, 17.04.2013 - 1 BvR 2614/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbau von Stuttgart 21

    Diesen lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. August 2012 (5 S 1200/12, juris) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 21 AEG

    Sein Antrag nach § 123 VwGO, der Antragsgegnerin aufzugeben, der beigeladenen Vorhabenträgerin vorläufig weitere bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses im Bereich seines Grundstücks bis zur bestandskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu untersagen, lehnte der Senat mit Beschluss vom 16.08.2012 ab (- 5 S 1200/12 -).

    Wie der Senat bereits in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüssen vom 13.08.2012 (- 5 S 1200/12 -) und vom 15.11.2012 (5 S 1812/12 -) ausgeführt hat, ist die Finanzierung aufgrund der vorliegenden Finanzierungsvereinbarungen gesichert.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 1282/13

    Anwendung von UVPG § 3b Abs 2 auf Änderungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens

    Seinen im Juni 2012 zur Sicherung des geltend gemachten Anspruchs gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte der Senat mit Beschluss vom 13.08.2012 (- 5 S 1200/12 -, juris) ab.

    Er hat bereits in seinen zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüssen vom 13.08.2012 (- 5 S 1200/12 -) und vom 15.11.2012 (- 5 S 1812/12 -) ausgeführt, dass die Frage der Planrechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der gesicherten Gesamtfinanzierung durch das Senatsurteil vom 06.04.2006 (- 5 S 848/05 -) rechtskräftig entschieden worden ist und der Kläger die Rechtskraftwirkung des Urteils gegen sich gelten lassen muss.

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 8 CS 14.331

    Fernstraßenrechtliche Besitzeinweisung

    Diese Einwendungen kann die Antragstellerin - allerdings ersichtlich ohne nennenswerte Erfolgsaussichten - lediglich gegen die Planfeststellung in dem insoweit vorgesehenen Rechtsweg selbst vorbringen, wobei die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2009 eine wesentliche Hürde darstellt (vgl. VGH BW, U.v. 13.8.2012 - 5 S 1200/12 - VBlBW 2013, 101).
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