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   VGH Baden-Württemberg, 09.08.1984 - 5 S 1251/83   

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https://dejure.org/1984,2557
VGH Baden-Württemberg, 09.08.1984 - 5 S 1251/83 (https://dejure.org/1984,2557)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.1984 - 5 S 1251/83 (https://dejure.org/1984,2557)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 1984 - 5 S 1251/83 (https://dejure.org/1984,2557)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 233 (Ls.)
  • ZfBR 1984, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Freiburg, 20.09.1995 - 2 K 910/93

    Gestattung der Erweiterung einer Kiesgrube zum Zweck der Kiesgewinnung;

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  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 2569/93

    Kiesabbau als Gewässerbenutzung; Ausweisung eines Grundwasserschonbereichs im

    Anhaltspunkte dafür, was das Wohl der Allgemeinheit im Einzelfall erfordert, geben die verschiedenen auf die Benutzung und den Schutz der Gewässer bezogenen Planungen, wie etwa die Aussagen eines Regionalplans, der gem. § 3 Abs. 1 LPlG die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes enthält (Senatsurteil v. 7.5.1993 - 8 S 2020/93 - VBlBW 1993, 380; ähnlich Urt. v. 9.8.1984 - 5 S 1251/83 - ZfW 1985, 113 zu § 35 Abs. 3 1. Spiegelstrich BBauG; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, Kommentar zum WHG, 6. Aufl., § 6 RdNr. 27).

    Sie müssen ferner im Einklang mit höherrangigem Recht getroffen worden sein (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 9.8.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 5 S 286/90

    Zur Rechtswidrigkeit der Versagung einer Aufforstungsgenehmigung aufgrund

    Der Zielsetzung des Regionalplans fehlt es nämlich an der hinreichenden räumlichen Konkretisierung, die das Bundesverwaltungsgericht und im Anschluß daran auch der erkennende Senat bei Anwendung von § 35 Abs. 3 BauGB gefordert haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 70.79 --, BVerwGE 68, 319 ff.; Senatsurt. v. 9.8.1984 - 5 S 1251/83 -- NuR 1985, 23; Urt. v. 5.10.1989 - 5 S 1871/88 --) und die entsprechend für die erste Alternative des Versagungstatbestandes von § 25 Abs. 2 LandwirtschaftsG, die in gleicher Weise eine "Transformationsnorm" darstellt, zu fordern ist.

    Sie verpflichten unmittelbar nur die öffentlichen Planungsträger (so schon Senatsurt. v. 9.8.1984 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 10 S 2893/88

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid - Ausklammerung der Erschließungsfrage -

    Insoweit dürfte es schon an konkreten standortbezogenen Aussagen der genannten Pläne fehlen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.01.1984, aaO, (311 und 319); vom 22.05.1987, BVerwGE 77 aaO; vom 4.05.1988, BVerwGE 79 aaO und vom 6.10.1989 aaO; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 10.06.1986 aaO und v. 9.8.1984 -- 5 S 1251/83 --).
  • VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84

    Zulassung von Betriebsplänen für eine Erdöl-Erweiterungsbohrung; Erfordernis

    Für die Annahme einer Gefahr genüge daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Urt. v. 09.08.1984 - 5 S 1251/83 - ) schon die sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, so daß selbst wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgehe, daß die Wahrscheinlichkeit einer von der Bohrung ausgehenden Gefahr für das Grundwasser verhältnismäßig gering sei, eine Zulassung der Betriebspläne nicht möglich sei.
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