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VGH Baden-Württemberg, 18.04.1984 - 5 S 1411/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.05.1982 - 4 K 274/80
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.1984 - 5 S 1411/82
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 5 S 2858/06
Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht
Schon die erörterten Feststellungen und Erkenntnisse widersprechen der Annahme eines sog. Interessentenwegs, der nach früherem badischem Wegerecht als Privatweg zu qualifizieren war (vgl. Senatsurteil v. 18.04.1984 - 5 S 1411/82 - BWGZ 1984, S. 478 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Großherzoglichen Badischen Verwaltungsgerichtshofs). - VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
Unvordenkliche Verjährung; Baden
Bei diesen handelte es sich vielmehr regelmäßig um als Privatwege zu qualifizierende Interessentenwege (vgl. Senatsurt. v. 18.04.1984 - 5 S 1411/82 -, BWGZ 1984, 478, u. v. 17.04.1980 - V 3260/78 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
(Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1
Eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zum Gemeingebrauch, wie sie vom Kläger angeführt wird, setzt demgegenüber die Benutzung durch die Allgemeinheit voraus (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.4.1984 - 5 S 1411/82 - m.w.N.) und ferner, daß es um die Benutzung eines Weges geht, die seit Menschengedenken besteht oder aus unvordenklicher Zeit überliefert ist.