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Rechtsprechung
   LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15   

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LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2016,50789)
LG Kleve, Entscheidung vom 23.12.2016 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2016,50789)
LG Kleve, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2016,50789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebsgefahr von Fahrzeugen in der Waschstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenentstehung "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs während eines automatisierten Waschvorgangs in einer Waschanlage; Auswirkung einer vom Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahr; "Wiederaufleben des Betriebs" des Fahrzeugs nach Verlassen des Förderbands; Prozentuale ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auffahrunfall in der Waschstraße - Haftung nach § 7 StVG?

  • RA Kotz

    Waschstraße - Unfall bei Betrieb einer Kraftfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Leitsatz und Auszüge)

    Fährt ein Auto durch die Waschstraße...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfallort Waschstraße - wer haftet, wenn es kracht?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrzeugkollision in der Waschstraße

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall in Waschanlage

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Kleve urteilt zur Haftung bei einem Waschstraßenunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betrieb eines Kraftfahrzeugs in einer automatisierten Waschstraße mit Förderband

  • kanzlei-voigt.de (Kurzinformation)

    Die Tücken einer Waschstraße: Wer haftet?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kommt es in einer automatisierten Waschstraße mit Förderband zu einem Unfall, weil ein Fahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12

    Bestehen von Schadensersatzsansprüche nach einem Verkehrsunfall in einer

    Auszug aus LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15
    Das Kraftfahrzeug befindet sich aber (wieder) in Betrieb im Sinne des § 7 StVG, wenn der eigentliche Waschvorgang bereits beendet ist, das Fahrzeug das Förderband, über das es zuvor automatisch gezogen worden war, wieder verlassen hat und es nunmehr gehalten ist, den Verkehrsraum durch eigene Motorkraft zu verlassen (entgegen AG Köln, Urteil vom 26.06.2012-272 C33/12, NJW-RR 2013, 227).

    Zwar ist in einer X-Straße ein Betrieb im Sinne von § 7 StVG zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um einen automatisierten Waschvorgang handelt, bei dem das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor auf einem Förderband durch die X-Straße bewegt wird und der Fahrer keinen Einfluss auf den Ablauf des Waschvorgangs hat (vgl. AG Köln, Urteil vom 26.06.2012 - 272 C 33/12, NJW-RR 2013, 227).

    Die Kammer verkennt nicht, dass der Sachverhalt, welcher dem Urteil des AG Köln (Urteil vom 26.06.2012 - 272 C 33/12, NJW-RR 2013, 227) zugrunde lag, dem hiesigen Fall ähnlich ist, da auch dort der Waschvorgang bereits beendet war.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Auszug aus LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15
    Prozentuale Aufschläge auf Ersatzteilpreise, sogenannte UPE-Aufschläge, können auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012.1 U 108/11; Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07.

    Nach zutreffender Ansicht - nämlich konsequent zu der grundsätzlich vorgesehenen Möglichkeit der fiktiven Abrechnung - hat auch der fiktiv abrechnende Verkehrsunfallgeschädigte einen Anspruch auf Ersatz der UPE-Aufschläge, wenn und soweit diese regional üblich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012 - 1 U 108/11; Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15
    Prozentuale Aufschläge auf Ersatzteilpreise, sogenannte UPE-Aufschläge, können auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012.1 U 108/11; Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07.

    Nach zutreffender Ansicht - nämlich konsequent zu der grundsätzlich vorgesehenen Möglichkeit der fiktiven Abrechnung - hat auch der fiktiv abrechnende Verkehrsunfallgeschädigte einen Anspruch auf Ersatz der UPE-Aufschläge, wenn und soweit diese regional üblich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012 - 1 U 108/11; Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07).

  • LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14

    Waschstraßen-Urteil: Betreiber haften bei Schäden am Auto

    Auszug aus LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15
    Insoweit geht bis zum endgültigen Abschluss des automatisierten Transportvorgangs keine eigene Betriebsgefahr von dem Kraftfahrzeug aus (vgl. LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014 - 5 S 65/14).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15
    Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat, und das Schadensgeschehen bei wertender Betrachtung in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt worden ist (BGH, Urteil vom 24.03.2015 - VI ZR 265/14, NJW 2015, 1681; Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 25).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Von einer Erstattungsfähigkeit wird ausgegangen, wenn sie regional üblich sind (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 S 237/13, juris; LG Kleve r+s 2017, 212 Rn. 11; LG Münster, Urteil vom 8. Mai 2018 - 3 S 139/17, juris Rn. 25; Berz/Burmann/Schneider, Stand Dezember 2017, 5.B. Rn. 57 b) bzw. im Falle einer Reparatur in der Region bei (markengebundenen) Fachwerkstätten typischerweise erhoben werden (vgl. OLG München, r+s 2014, 471; OLG Hamm OLGR 1998, 91, 93; LG Memmingen, Schaden-Praxis 2015, 301; LG Heidelberg, NJW-RR 2016, 1431 Rn. 27; LG Arnsberg, NJW-RR 2017, 1178; LG Rostock, DAR 2011, 641; LG Braunschweig, DV 2013, 35, 36; MünchKomm-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn. 372; Balke/Reisert/Quarch/Reisert, Regulierung, 2011, § 8 Nr. 82 Rn. 35; Stiefel/Maier/Rogler, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., BGB § 249 Rn. 151; Eckert, VA 2007, 141, 144; Wellner, BGH-Rechtsprechung, 4. Aufl., S. 151; Geigel/Knerr, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 33; NK-GVR Kuhnert, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 68) oder wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge erhoben werden (OLG Frankfurt, NZV 2017, 27 Rn. 13 mwN; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 324, 325; LG Oldenburg NJW-RR 2014, 1315, 1317; LG Oldenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 9 S 376/14, juris Rn. 13; LG Landau, Urteil vom 14. April 2016 - 2 O 74/15, juris Rn. 28; LG Oldenburg, Urteil vom 7. März 2017 - 5 O 1595/15, juris Rn. 33 f.; LG Saarbrücken, ZfS 2013, 564; Soergel/Ekkenga/Kuntz, BGB, 13. Aufl. § 249 Rn. 166; Wortmann, VersR 2005, 1515, 1516).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19

    Unfall in einer Autowaschanlage: Haftung bei Fahrzeugbeschädigung im Zusammenhang

    Gefahren gingen von nun an nicht mehr von der Waschanlage oder vom automatisierten Transportvorgang, sondern nur noch vom Fahrer und dem Fahrzeug aus (vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 23.12.2016, Az. 5 S 146/15, Juris; Beck-OGK/ Walter , Straßenverkehrsrecht, Stand 2020, § 7 StVG, Rdnr. 89).
  • OLG Oldenburg, 04.06.2018 - 1 Ss 83/18

    Unerlaubte Entfernung vom Unfallort auf Zu- und Ausfahrt einer Waschanlage

    Maßgeblich kann insoweit nur sein, ob das Fahrzeug noch aus eigener Kraft und nicht lediglich mit den zur Anlage gehörenden Vorrichtungen bewegt wird (vgl. LG Kleve, Urteil v. 23.12.2016, 5 S 146/15 , bei juris).
  • LG Koblenz, 10.12.2018 - 5 O 373/16

    Schadenersatz aus einem Unfallereignis: Kollision zweier Fahrzeuge in einer

    Das Landgericht führt in seinem Urteil vom 23.12.2016, Aktenzeichen 5 S 146/15, aus, dass bei Beendigung des Waschvorgangs und Verlassen des Förderbandes eine Betriebsgefahr wieder gegeben ist, da das Fahrzeug sich wieder im Verkehrsraum befindet und dort gehalten ist, die Waschstraße durch eigene Motorkraft zu verlassen.
  • LG Dortmund, 14.11.2018 - 21 S 47/18

    Autobeschädigung Autowaschstraße

    LG Kleve, Urteil vom 23.12.2016, Az. 5 S 146/15, zitiert nach juris;.
  • LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    sich - wie hier - um einen automatisierten Waschvorgang handelt, bei dem das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor auf einem Schleppband durch die Waschstraße bewegt wird und der Fahrer keinen Einfluss auf den Ablauf des Waschvorgangs hat (vgl. LG Kleve, Urteil vom 23. Dezember 2016-5 S 146/15 -, r+s 2017, S. 212).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15   

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https://dejure.org/2015,46189
LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2015,46189)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.2015 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2015,46189)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2015,46189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ersatz der Mietwagenkosten bei Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand der Schwackeliste

  • Wolters Kluwer

    Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand der Schwackeliste

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Kosten für Haftungsbefreiung, Zustellung/Abholung, Zusatzfahrer, Aufschlag für Jungfahrer sind... | EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste; Ersatzfähigkeit der Kosten für die Haftungsbeschränkung sowie für den Zweitfahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Selbst wenn es die erstinstanzliche Entscheidung zwar für vertretbar hält, letztlich aber bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte nicht für sachlich überzeugend, darf es nach seinem Ermessen eine eigene Bewertung vornehmen (vgl. BGH NJW 2011, 1947 ff.).

    Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).

    Über den Normaltarif hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 12. April 2011 - VI ZR 300/09 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten können nach § 287 ZPO Listen oder Tabellen herangezogen werden (BGH NJW-RR 2010, 1251).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens gemäß § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im maßgebenden Postleitzahlengebiet ermitteln kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1251).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Es wäre daher Aufgabe der Beklagten gewesen, konkrete Mängel dieses Mietpreisspiegels aufzuzeigen und entsprechenden Sachvortrag dahingehend zu halten, dass ein vergleichbares Fahrzeug zu einem wesentlich günstigeren Preis von einem anderen, von ihr bezeichneten Mietwagenunternehmen hätte angemietet werden können (BGH NZV 2011, 333; OLG Stuttgart, aaO; vgl. LG Stuttgart, MRW 2014, 66 f.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs kann der Geschädigte grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen (BGH NJW 2008, 1519).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Der durch den Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt und hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse an einer entsprechenden Haftungsbeschränkung (vgl. BGH NJW 2005, 1041; 2006, 360; vgl. LG Stuttgart, MRW 2014, 66 f.).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Der durch den Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt und hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse an einer entsprechenden Haftungsbeschränkung (vgl. BGH NJW 2005, 1041; 2006, 360; vgl. LG Stuttgart, MRW 2014, 66 f.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" als

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
    Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 30.06.2020 - 12 C 617/20
    (LG Stuttgart Urteil vom 23. Dezember 2015-58 149/15; LG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 S 146/15; LG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2016-58 183/15) Demnach stellt der Schwacke-Mietpreisspiegel die richtige Schätzgrundlage dar.
  • AG Stuttgart, 12.04.2021 - 47 C 5225/20
    a. Den obergerichtlichen Vorgaben folgend schätzt die erkennende Tatrichterin gemäß § 287 ZPO die erforderlichen Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste 2018, aritnmetisches Mittel (so auch Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015, Az.: 5 S 146/15), nachdem die Anmietung im Jahr 2018 erfolgte.
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 10.01.2020 - 10 C 1328/19
    (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015, Az. 5 S 146/15; 23.12.2015, Az. 5 S 149/15; 14.04.2016, 5 S 183/15) Nach die- -Seite 3 - ser verbleiben nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen durch die Beklagte noch 213, 80 EUR.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 17.12.2014 - 5 S 146/15   

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https://dejure.org/2014,65280
LG Stuttgart, 17.12.2014 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2014,65280)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.2014 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2014,65280)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 5 S 146/15 (https://dejure.org/2014,65280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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