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   LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05   

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LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05 (https://dejure.org/2005,21100)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2005 - 5 S 154/05 (https://dejure.org/2005,21100)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 5 S 154/05 (https://dejure.org/2005,21100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Werkstatt muss korrekte Reparatur nachweisen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 3.8.2006)

    Die Beweislast bei der Autoreparatur

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1985 - X ZR 71/84

    Beweislastverteilung bei objektiver Pflichtverletzung - Verletzung der freien

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
    Jedoch ist der Schluss von einer Schädigung auf eine Pflichtverletzung gerechtfertigt, wenn der Gläubiger dartut, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann, so etwa wenn der Schaden entweder durch das Personal oder das Gerät des Schuldners verursacht worden ist (BGH BauR 1985, 704, 705) bzw. wenn die feststehende Ursache des Schadens aus dem Gefahrenbereich des Schuldners herrührt (vgl. Ernst in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 280 Rdnr. 147), d.h. dem tatsächlichen Lebensbereich, den der Schuldner zu beherrschen vermag, wie seine Handlungen sowie das Verhalten derjenigen Personen, für die er einzustehen hat (Ernst: in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 280 Rdnr. 148).
  • BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96

    Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
    Zudem vermag nur ein vorwerfbares, missbilligenswertes Verhalten den mit beweisrechtlichen Nachteilen verbundenen Vorwurf der Beweisvereitelung zu tragen (BGH, Beschluss vom 26.09.1996, III ZR 56/96, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
    Unter Beweisvereitelung wird der Fall verstanden, dass jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung durch gezielte oder fahrlässige Handlungen, mit denen bereits vorhandene Beweismittel vernichtet oder vorenthalten werden, schuldhaft unmöglich macht (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1985, IX ZR 157/83 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.03.2004 - II ZR 75/02

    Darlehensrückzahlungsansprüche gegen durch eine Treuhandgesellschaft vertretene

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
    Diese Grundsätze greifen ein, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, der Prozessgegner dagegen die wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2004, II ZR 75/02, zitiert nach juris).
  • AG Bonn, 30.06.2005 - 13 C 198/04

    Schadensersatz, Werkvertrag, Beweisvereitelung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 13 C 198/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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LG Marburg, Entscheidung vom 29.01.2007 - 5 S 154/05 (https://dejure.org/2007,112080)
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