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   LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04   

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https://dejure.org/2005,29620
LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04 (https://dejure.org/2005,29620)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2005 - 5 S 161/04 (https://dejure.org/2005,29620)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 5 S 161/04 (https://dejure.org/2005,29620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz trotz Nichtanschaffung eines Ersatzfahrzeuges; Berechnung ersparter Eigenkosten

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts über in der ersten Instanz nicht entschiedenen Ansprüchen; Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Unternehmern bei telefonischen Vertragsverhandlungen

  • cisg-online.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Urteil übergangene Teilanspruch - und seine erneute Geltendmachung in der Berufungsinstanz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    Diese ist jedoch inhaltlich nicht falsch, so dass wegen des übergangenen Anspruches grundsätzlich kein Rechtsmittel gegeben ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; BAG, NJW 1994, 1428, 1429; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2000, 156).

    Da der übergangene prozessuale Anspruch mit Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO nicht mehr rechtshängig war, kann über ihn im Berufungsrechtszug jedoch dann ausnahmsweise entschieden werden, wenn ihn der Kläger im Rahmen eines selbstständigen Rechtsmittels oder - wie hier - einer Anschlussberufung durch Klageerweiterung in zulässiger Weise erneut in den Prozess einführt (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; GRUR 2001, 755, 757; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1998, 331, 332).

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in derartigen Fällen das Berufungsgericht den in erster Instanz verbliebenen Teil an sich ziehen kann (BGH, GRUR 2001, 755, 757).

    Da der übergangene prozessuale Anspruch mit Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO nicht mehr rechtshängig war, kann über ihn im Berufungsrechtszug jedoch dann ausnahmsweise entschieden werden, wenn ihn der Kläger im Rahmen eines selbstständigen Rechtsmittels oder - wie hier - einer Anschlussberufung durch Klageerweiterung in zulässiger Weise erneut in den Prozess einführt (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; GRUR 2001, 755, 757; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1998, 331, 332).

  • OLG Köln, 09.05.2000 - 3 U 148/99

    Verbraucherrecht; Besonderes Vertragsverhältnis zwischen Auktionator und Käufer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    Der Auktionator macht in diesem Fall in einer dem Offenheitsgrundsatz der Stellvertretung Rechnung tragenden Weise deutlich, dass er nicht als Kommissionär im eigenen Namen, sondern als Vertreter im Namen seines Auftraggebers bei der privatrechtlichen Versteigerung mit dem jeweiligen Ersteher einen Kaufvertrag schließen will (OLG Köln, OLGR Köln 2001, 265; vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1522, 1523; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.11.1989, Az.: 10 O 79/89).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    Das Berufungsgericht hat regelmäßig die tatsächlichen Grundlagen und deren Wertung durch das zunächst tätig gewordene Gericht nur noch darauf zu überprüfen, ob die Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung die Denkgesetze, Erfahrungsgrundsätze und die Verfahrensvorschriften beachtet (OLG Saarbrücken, NJW, RR 2003, 139; KG, MDR 2004, 533).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1992 - 22 U 229/91

    Rechtsfolgen der Ankündigung einer Auktion als Versteigerung des Inventars eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    Der Auktionator macht in diesem Fall in einer dem Offenheitsgrundsatz der Stellvertretung Rechnung tragenden Weise deutlich, dass er nicht als Kommissionär im eigenen Namen, sondern als Vertreter im Namen seines Auftraggebers bei der privatrechtlichen Versteigerung mit dem jeweiligen Ersteher einen Kaufvertrag schließen will (OLG Köln, OLGR Köln 2001, 265; vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1522, 1523; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.11.1989, Az.: 10 O 79/89).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.1997 - 6 U 8/96

    Wandelung des Versteigerungsauftrags; Verschweigen der Echtheit eines Ölgemäldes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    Die Unechtheit eines Kunstwerks stellt regelmäßig - wie auch hier - einen Sachmangel dar (OLG Hamm, NJW 1994, 1997, OLG Zweibrücken, NJW 1998, 1409, 1411 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04
    Diese ist jedoch inhaltlich nicht falsch, so dass wegen des übergangenen Anspruches grundsätzlich kein Rechtsmittel gegeben ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; BAG, NJW 1994, 1428, 1429; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2000, 156).
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