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   LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04   

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https://dejure.org/2005,3368
LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 (https://dejure.org/2005,3368)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.02.2005 - 5 S 197/04 (https://dejure.org/2005,3368)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 5 S 197/04 (https://dejure.org/2005,3368)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

  • Telemedicus

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

  • webshoprecht.de

    Der admin-c haftet neben dem Inhaber der Domain als (Mit-)Störer, wenn er rechtlich den Wettbewerbsverstoß verhindern konnte und ihm eine Prüfungspflicht oblag

  • webshoprecht.de

    Zur Mithaftung des Admin-C

  • aufrecht.de

    Haftung des Admin-C

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Mitstörers als wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsstörer (hier: admin-c neben dem Inhaber der Domain); Voraussetzungen für eine Haftungsprivilegierung eines admin-c als wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsstörer nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Mitstörers als wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsstörer (hier: admin-c neben dem Inhaber der Domain); Voraussetzungen für eine Haftungsprivilegierung eines admin-c als wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsstörer nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zur Eigenschaft des Admin-C als Diensteanbieter, § 3 Nr. 1 TDG, Störerhaftung des Admin-C neben dem Domaininhaber, Umfang von Prüfungspflichten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftung des Admin-C als Mitstörer

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2005)

    Gericht bestätigt Störerhaftung des Admin-C

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2005)

    Störerhaftung des Admin-C

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung des Admin-C III

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung des Admin-C

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. Nachweise in BGHZ 148, 13 ff. = "ambiente.de"= Urteil vom 17.05.2001, I ZR 251/99).

    Der Bundesgerichtshof hat eine Störerhaftung der für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain "de" zuständige G e.G. selbst für Kennzeichenrechtsverletzungen abgelehnt, da ihr nach ihrer Funktion und Aufgabenstellung Prüfungspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Rechten Dritter nicht zumutbar seien (Urteil vom 17.05.2001, I ZR 251/99, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Für die Beurteilung der Vollständigkeit kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muss die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665, 1666).

    Dem steht auch nicht die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.04.2000 (NJW-RR 2000, 1665 f.) entgegen, da dort, anders als im vorliegenden Fall, eine alle Seiten der Urschrift enthaltene Ausfertigung zugestellt worden ist.

  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99

    Intershopping

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    In dieselbe Richtung weisen im Ergebnis Entscheidungen des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2003.5 U 43/03; zitiert nach juris), OLG München (Urteil vom 20.01.2000, 29 U 5819/99; zitiert nach juris) sowie LG Berlin (NJW 2002, 631, 632).
  • LG Hamburg, 02.03.2004 - 312 O 529/03

    Haftung des Admin-C

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg haftet schließlich der admin-c für die deutsche Internetdomain eines ausländischen Domaininhabers als Mitstörer für Wettbewerbsverletzungen des Domaininhabers (Urteil vom 02.03.2004, 312 O 529/03, zitiert nach juris (LS)).
  • OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 274/98

    Rechtstellung des Betreibers eines "Domain-Name-Servers"; Inanspruchnahme auf

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Die in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.1999, 3 U 274/98, zitiert nach juris; LG Köln, Urteil vom 04.12.2002, 28 O 627/02, zitiert nach "nrw-e"; LG Bielefeld, Urteil vom 14.05.2004, 16 O 44/04, zitiert nach Beck-online), die von einer Anwendbarkeit der §§ 9-11 TDG ausgehen sollen, sprechen nicht gegen die vorstehende Rechtsauffassung, da die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind.
  • LG Köln, 04.12.2002 - 28 O 627/02

    Haftung des Forenbetreibers (§§ 9-11 TDG)

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Die in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.1999, 3 U 274/98, zitiert nach juris; LG Köln, Urteil vom 04.12.2002, 28 O 627/02, zitiert nach "nrw-e"; LG Bielefeld, Urteil vom 14.05.2004, 16 O 44/04, zitiert nach Beck-online), die von einer Anwendbarkeit der §§ 9-11 TDG ausgehen sollen, sprechen nicht gegen die vorstehende Rechtsauffassung, da die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind.
  • BFH, 26.01.2001 - VI R 26/98

    AfA für wertvolle Musikinstrumente

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    In dieselbe Richtung weisen im Ergebnis Entscheidungen des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2003.5 U 43/03; zitiert nach juris), OLG München (Urteil vom 20.01.2000, 29 U 5819/99; zitiert nach juris) sowie LG Berlin (NJW 2002, 631, 632).
  • OLG Hamburg, 19.12.2003 - 5 U 43/03

    Gegenstand einer dinglichen Markenlizenz; Voraussetzungen des Erwerbs einer

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    In dieselbe Richtung weisen im Ergebnis Entscheidungen des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2003.5 U 43/03; zitiert nach juris), OLG München (Urteil vom 20.01.2000, 29 U 5819/99; zitiert nach juris) sowie LG Berlin (NJW 2002, 631, 632).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Nur die Zustellung einer vollständigen Urteilsausfertigung setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf (BGH VersR 1982, 70).
  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00

    Keine Haftung des Admin-C - Vallendar.de

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
    Gegen die Einordnung als Störer wenden sich das OLG Koblenz (Urteil vom 25.01.2002, 8 U 1842/00; zitiert nach juris) und das LG Kassel (Urteil vom 15.11.2002, 7 O 343/02, n. rk.).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97

    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

  • AG Bonn, 24.08.2004 - 4 C 252/04

    Bewerbung von "Gratis"-Visitenkarten im Internet; Abmahnung als fremdes Geschäft;

  • OLG Stuttgart, 01.09.2003 - 2 W 27/03

    Haftung des Admin-C

  • LG Bielefeld, 14.05.2004 - 16 O 44/04

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Anspruchs auf Unterlassung der Mitwirkung

  • LG Kassel, 15.11.2002 - 7 O 343/02

    Verantwortlichkeit des Admin-C

  • LG Hamburg, 05.04.2007 - 327 O 699/06

    Haftung des Admin-C bei rechtswidrigem Glücksspiel

    Da die Richtlinie nicht zwischen dem Inhalt der Seiten und dem Domainnamen unterscheidet, bestehen auch Prüfungspflichten in Bezug auf den in die Internetseite eingestellten Inhalt (vgl. LG Bonn, CR 2005, 527).

    Die Kammer folgt hier der bereits oben zitierten Entscheidung des LG Bonn (CR 2005, 527), da die Tätigkeit des Beklagten sich von der eines Dienstanbieters im Sinne von § 3 Nr. 1 TDG grundlegend unterscheidet.

  • LG Hamburg, 15.03.2007 - 327 O 718/06

    Admin-C: Mitstörerhaftung bei Verhinderungsmöglichkeit der Rechtsverletzung

    Da die Richtlinie nicht zwischen dem Inhalt der Seiten und dem Domainnamen unterscheidet, bestehen auch Prüfungspflichten in Bezug auf den in die Internetseite eingestellten Inhalt (vgl. LG Bonn, CR 2005, 527).

    Die Kammer folgt hier der bereits oben zitierten Entscheidung des LG Bonn (CR 2005, 527), da die Tätigkeit des Beklagten sich von der eines Diensteanbieters im Sine von § 3 Nr. 1 TDG grundlegend unterscheidet.

  • LG Dresden, 09.03.2007 - 43 O 128/07

    Keine Störerhaftung des Admin-C

    Sie meint, für diesen Wettbewerbsversroß hafte auch der Verfügungsbeklagte als Admin-C. Die Verfügungsklägerin nimmt hierzu insbesondere Bezug auf die Urteile des Amtsgerichts Bonn vom 24.08.2004, 4 C 252/04 und des Landgerichts Bonn vom 22.02.2005, 5 S 197/04, CR 20C5, 527 ff.).
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