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   VGH Baden-Württemberg, 09.11.1989 - 5 S 2156/89   

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VGH Baden-Württemberg, 09.11.1989 - 5 S 2156/89 (https://dejure.org/1989,2978)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1989 - 5 S 2156/89 (https://dejure.org/1989,2978)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1989 - 5 S 2156/89 (https://dejure.org/1989,2978)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2404 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 680
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 5 S 2811/08

    Anspruch auf Einschreiten gegen unerlaubte Sondernutzung wegen des Teilhaberechts

    Mit Rücksicht darauf kann bei Eingriffen privater Dritter in den Gemeingebrauch - etwa bei Sperrung eines Weges - sogar eine Verpflichtung gegenüber einem konkret Betroffenen bestehen, die weitere Teilhabe am eröffneten Gemeingebrauch durch eine entsprechende Anordnung zu gewährleisten (vgl. bereits Senat, Urt. v. 09.11.1989 - 5 S 2156/89 -, NVwZ 1990, 680; Beschl. v. 03.10.1983 - 5 S 2143/82 - Grote in: Kodal/Krämer, Straßenrecht 6. A. 1999, Kap. 24 Rn. 45 u. 47).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Dem haben sich auch die Verwaltungsgerichte (Urteile vom 25. Februar 1970 - BVerwG VI C 125.67 - Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG Nr. 1 S. 1 (2) und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 1.89 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 16 S. 1 (3); OVG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 1951 - Bf I 277/51 - DÖV 1952, 155; OVG Berlin, Urteile vom 18. April 1978 - II B 13/77 - NJW 1978, 1644 und vom 26. November 1992 - 5 B 12.90 - UA S. 13; VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 1989 - 5 S 2156/89 - NVwZ 1990, 680; so im übrigen auch Urteil des Berufungsgerichts vom 21. April 1971 - III A 679/69 - ZMR 1972, 57 (58)) und die verwaltungsprozessuale Literatur (Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 43 Rn. 7 und 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 43 Rn. 20; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 43 Rn. 16 a.E.) angeschlossen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt voraus, dass das Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten besteht (vgl.BVerwG, Urt. v. 27.06.1997 - 8 C 23.96 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.1989 - 5 S 2156/89 -, NVwZ 1990, 680).
  • VG Stuttgart, 18.01.2019 - 2 K 2241/17

    Zustimmung zur Widmung einer Straße - Erstattung von Rechtsanwaltskosten im

    Besteht Streit über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit einer Straße, kann dies ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Straßenbaulastträger begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1989 - 5 S 2156/89 -, NVwZ 1990, 680).
  • VG Karlsruhe, 11.11.2003 - 5 K 3104/00

    Übernahme gesondert berechneter Investitionsaufwendungen durch den

    Dass diese Rechtsbeziehungen nicht zwischen der Klägerin und der Beklagten bestehen, ist unerheblich, weil das feststellungsfähige Rechtsverhältnis i. S. des § 43 Abs. 1 VwGO auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1972 - I C 33.68 - BVerwGE 39, 247 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1989 - 5 S 2156/89 - NVwZ 1990, 680).

    Auf Grund der Zusage der Beklagten, die streitigen Differenzbeträge an die Klägerin auszuzahlen, wenn die Rechtspflicht der Beklagten zur Übernahme dieser Kosten gegenüber den bezeichneten Hilfeempfängern rechtskräftig gerichtlich bejaht wird, hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse rechtlicher, zumindest jedoch wirtschaftlicher Art an der begehrten Feststellung i. S. des § 43 Abs. 1 VwGO gerade auch gegenüber der Beklagten (vgl. zu diesem Erfordernis. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1989, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90

    Voraussetzungen der Öffentlichkeit eines vor Inkrafttreten des StrG BW

    Grundstück Lgb.Nr. der Gemarkung T ein öffentliches Wegegrundstück ist, ist als Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zulässig (vgl. das Senatsurteil vom 09.11.1989 -- 5 S 2156/89 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 2 A 758/17

    Rundfunkbeiträge in einem klosterähnlichen Meditationszentrum; Voraussetzungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 - 8 C 23.96 -, DVBl 1998, 49 (49/50), VGH BW, Urteil vom 9. November 1989 - 5 S 2156/89 -, NVwZ 1990, 680 (680/681); Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2019, § 43 Rn. 24 und Sodan in: Ders./Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 Rn. 79 m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1336/92

    Tatbestandsberichtigung oder Heraufholen von Prozeßresten durch das

    Auch muß das Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten bestehen (vgl. Urt. des Senats v. 30.09.1992 - 6 S 1181/91 -, VBlBW 1993, 148 zur Fortsetzungsfeststellungsklage sowie Urt. des 5. Senats des erk. Gerichtshofs v. 09.11.1989 - 5 S 2156/89 -, NVwZ 1990, 680 zur Feststellungsklage nach § 43 VwGO).
  • VG Sigmaringen, 25.10.2001 - 4 K 2494/00

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Die Öffentlichkeit eines Weges über ein Nachbargrundstück, welchen der Kläger regelmäßig benutzt und weiter zu benutzen gedenkt, die durch die Beklagte als potenzielle Straßenbaulastträgerin negiert wird, führt zu einem konkreten Sachverhalt in einem Streit um das subjektive Recht zur Teilhabe am Gemeingebrauch an dem angeblich öffentlichen Weg (§ 13 Abs. 1 LStrG), das von der Beklagten nicht anerkannt wird und durch Dritte, hier die Beigeladenen, potenziell bedroht ist (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.1989 - 5 S 2156/89 -, NVwZ 1990, 680 f., in der Berufungsentscheidung zum Urteil vom 15.06.1989 betreffend den nun wieder streitgegenständlichen Weg bei der als unzulässig angesehenen Klage des jetzigen Klägers gegen die Beigeladenen).
  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

    Die Öffentlichkeit eines Weges über ein Nachbargrundstück, welchen die Klägerin regelmäßig benutzt und weiter zu benutzen gedenkt, die durch die Beklagte als potentielle Straßenbaulastträgerin negiert wird, führt zu einem konkreten Sachverhalt in einem Streit um das subjektive Recht zur Teilhabe am Gemeingebrauch an dem angegebenen öffentlichen Weg, das von der Beklagten nicht anerkannt wird und durch Dritte, hier die Beigeladenen, potentiell bedroht ist (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. November 1989 - 5 S 2156/89 - NVwZ 1990, 680 f.).
  • VG Karlsruhe, 24.09.1996 - 1 K 464/95

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Fördermitteln; Feststellung der Unwirksamkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 6 S 1181/91

    Kein Anspruch auf Anerkennung als Heimkehrer nach Aufhebung des

  • VG Köln, 25.02.2015 - 21 K 1228/13

    Zahlung von Entgelten für die Bereitstellung der für die Zusammenschaltung auf

  • VG Weimar, 14.07.1997 - 6 K 1620/96

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht Recht der juristischen Personen des

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