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   VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96   

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VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96 (https://dejure.org/1999,6227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 (https://dejure.org/1999,6227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 5 S 2507/96 (https://dejure.org/1999,6227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses und einer Tiefgarage ; Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung; Zulässigkeit einer Verkaufsfiliale einer Metzgerei in einem allgemeinem Wohngebiet; Vortreten von Gebäudeteilen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1999, 234
  • ZfBR 1999, 234 DÖV 1999, 884 (Leitsatz) BauR 2000, 1094 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Nach gefestigter Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs haben Baugrenzen regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.06.1994 - 5 S 870/94 -, v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -, v. 11.02.1993 - 5 S 2313/92 - und v. 23.07.1991 - 8 S 1606/91).

    Für die Annahme einer Rechtsverletzung der Klägerin ist daher unerheblich, ob sie durch die gewährte Befreiung überhaupt, also noch unterhalb der Schwelle der Rücksichtslosigkeit, durch die geringfügige Überschreitung der Baugrenze im nachbarschützenden Bereich tatsächlich beeinträchtigt wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.09.1984 - 4 B 147.84 -, NVwZ 1985, 39; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1996 - 11 B 970/96

    Anspruch auf Einhaltung von seitlichen Baugrenzen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Zur Definition des Begriffs können jedoch § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO und § 5 Abs. 6 LBO herangezogen werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.06.1993 - 5 S 1029/93 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.05.1996 - 11 B 970/96 -, BRS 58 Nr. 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1993 - 5 S 1029/93

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines die Baulinie überschreitenden Vorbaus -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Zur Definition des Begriffs können jedoch § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO und § 5 Abs. 6 LBO herangezogen werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.06.1993 - 5 S 1029/93 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.05.1996 - 11 B 970/96 -, BRS 58 Nr. 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung sowohl für die Errichtung als auch für die bestimmungsgemäße Nutzung einer Anlage; denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkung ist das Vorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen, insbesondere dem Lageplan, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung dargestellt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/92 -, BRS 55 Nr. 162; Sauter, LBO, 3. Aufl. § 58 RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung sowohl für die Errichtung als auch für die bestimmungsgemäße Nutzung einer Anlage; denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkung ist das Vorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen, insbesondere dem Lageplan, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung dargestellt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/92 -, BRS 55 Nr. 162; Sauter, LBO, 3. Aufl. § 58 RdNr. 2).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Anders als bei nicht nachbarschützenden Festsetzungen genügt es nicht nur, daß die Befreiung - an den Maßstäben des Gebots der Rücksichtnahme gemessen - keine unzumutbaren Auswirkungen für sie zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Denn eine offensichtlich nicht beabsichtigte Härte ist nur dann anzunehmen, wenn das für die Bebauung vorgesehene Grundstück in bodenrechtlicher Hinsicht Besonderheiten aufweist, die es im Verhältnis zu der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzung als Sonderfall erscheinen lassen (st. Rspr. d. BVerwG, u.a. Urt. v. 14.07.1972 - IV C 69.70 -, BVerwGE 40, 268; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 31 RdNr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken an, vielmehr muß stets der gesamte einschlägige Planbereich gewürdigt werden (st. Rspr. d. BVerwG, u.a. Urt. v. 05.08.1993, Buchholz 406.19. Nachbarschutz Nr. 55; Beschl. v. 07.02.1997 - 4 NB 6.97 -, NVwZ-RR 1997, 513 - und Beschl. v. 06.06.1997 - 4 NB 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 415 = PBauE § 10 BauGB Nr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Nach gefestigter Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs haben Baugrenzen regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.06.1994 - 5 S 870/94 -, v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -, v. 11.02.1993 - 5 S 2313/92 - und v. 23.07.1991 - 8 S 1606/91).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
    Die im Erdgeschoß genehmigte gewerbliche Nutzung verstößt zu Lasten der Klägerin auch nicht gegen das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97

    Bauplanungsrecht - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

  • BVerwG, 10.09.1984 - 4 B 147.84

    Spürbarkeit tatsächlicher Beeinträchtigung als Voraussetzung für eine

  • VG Freiburg, 26.11.2014 - 4 K 2303/14

    Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Befreiung

    Sie greift nur dann nicht, wenn sich dem Bebauungsplan und/oder den zu ihm gehörenden Unterlagen entnehmen lässt, dass mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baulinien oder Baugrenzen ( vgl. § 23 Abs. 1 BauNVO ) über die damit verfolgten städtebaulichen Gesichtspunkte hinaus keine Rechte der Nachbarn geschützt werden sollen ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 -, juris, sowie Beschlüsse vom 20.01.2005, NVwZ-RR 2005, 397, vom 20.06.2003, VBlBW 2003, 470, vom 09.03.1995, NVwZ-RR 1995, 489, und vom 25.06.1993 - 3 S 1045/93 -, jew. m.w.N.; vgl. hierzu [gerade auch in Bezug auf ein Bauvorhaben im Geltungsbereich des auch hier einschlägigen Bebauungsplans "H."] Beschluss der Kammer vom 30.03.2001 - 4 K 2246/00 - ).

    Da die südliche Grenze des Grundstücks der Antragstellerin der nördlichen Baugrenze auf diesem Grundstück unmittelbar gegenüber liegt, erzeugt die nach den vorstehenden Ausführungen nachbarschützende Festsetzung auch gerade ihr gegenüber Wirkung ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 01.10.1999, NVwZ-RR 2000, 348, und vom 09.03.1995, a.a.O. ).

    Diese kann voraussichtlich auch nicht (konkludent) in der Erteilung der Baugenehmigung und/oder in der von der Antragsgegnerin getroffenen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ( Näheres hierzu unten unter 2.3 ) gesehen werden, wie sich aus § 58 Abs. 1 Satz 4 und 5 LBO ergibt, der insoweit einen ausdrücklichen Ausspruch der Zulassung verlangt ( vgl. hierzu Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Stand: Nov. 2013, Bd. 2, § 58 RdNrn. 92 ff.; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 25.01.2006 - 4 K 2007/06 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    BVerwG, Urteil vom 20.6.1975 - IV C 5.74 - , BRS 29 Nr. 126; OVG NRW, Beschluss vom 6.2.1996 - 11 B 3046/95 - ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.2.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97; OVG Saarl., Beschluss vom 16.2.2001 - 2 Q 15/00 - BRS 64 Nr. 189.

    dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 6.2.1996 - 11 B 3046/95 -, vom 24.5.1996 - 11 B 970/96 - und vom 8.12.1998 - 10 B 2255/98 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.2.1999 - 5 S 2507/96 -, BRS 62 Nr. 97; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3.12.1998 - 1 A 11826/98 -.

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Zum einen nämlich wird auch nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg das Nachbargrundstück räumlich grundsätzlich nur insoweit geschützt, als es der Baugrenze gegenüberliegt, denn nur in diesem räumlichen Umfang ist die Baugrenze Teil des für den Nachbarschutz typischen gegenseitigen Austauschverhältnisses des "Dürfens und Duldens" (Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 -, juris; Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; Urteil vom 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, juris); das dem Beigeladenen gehörende Grundstück liegt aber der von ihm behaupteten faktischen Baugrenze nicht gegenüber, sondern grenzt aus der Perspektive dieser Grenze seitlich an das Baugrundstück.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11

    Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3;

    Regelmäßig kommt hinteren Baugrenzen Nachbarschutz nur zugunsten solcher Nachbargrundstücke zu, die der Baugrenze gegenüberliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96-, BRS 62, 445; Beschl. v. 14.06.2007 - 8 S 967/97 -, VBlBW 2007, 387).
  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Für die Annahme einer Rechtsverletzung der Klägerin wäre daher unerheblich, ob sie durch die gewährte Befreiung überhaupt, also noch unterhalb der Schwelle der Rücksichtslosigkeit, durch eine Überschreitung der Baugrenze im nachbarschützenden Bereich tatsächlich beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 10.09.1984 - 4 B 147.84 - NVwZ 1985, 39; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97; Beschluss vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - BRS 55 Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - 8 S 967/07

    Verletzung von Nachbarrechten bei Überschreitung der Baugrenze

    Dieser Nachbarschutz wirkt zu Gunsten der der Baugrenze gegenüberliegenden Nachbargrundstücke und damit auch - jedenfalls soweit es der Baugrenze "gegenüber" liegt - zu Gunsten des Grundstücks der Antragsteller (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.2.1999 - 5 S 2507/96 -, PBauE § 23 BauNVO Nr. 8 = BRS 62, 445), so dass sich diese darauf berufen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

    Darauf, dass Baugrenzen unter Umständen regelmäßig nachbarschützende Wirkung haben, kann sich der Kläger nicht berufen; denn dies gilt grundsätzlich nur für Baugrenzen zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn, weil nur dies dem für den Nachbarschutz typischen Austauschverhältnis gerecht wird (Senatsurt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 8; VGH Bad.-Württ., v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 - NVwZ 1992, 496 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

    Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Genehmigung; denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkungen ist das Bauvorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen dargestellt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.06.1993 - 5 S  874/93 - BRS 55 Nr. 162; Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - PBauE § 23 BauNVO Nr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Anhaltspunkte dafür, dass die Konkretisierung des hier streitigen unbestimmten Rechtsbegriffs "geringfügig" in der Kostenverordnung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht möglich ist, werden von der Klägerin nicht dargelegt, noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "geringfügig" im Abgabenrecht: BFH, Urt. v. 10.10.1974 - V R 160/73 -, juris; im Aufenthaltsrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.01.2005 - 19 B 2439/04 -, juris; im Baurecht: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 8 S 2660/02

    Abstandsfläche - Wandhöhe

    Der von der Antragstellerin gezogene Schluss geht jedenfalls deshalb fehl, weil sich die von einer hinteren Baugrenze ausgehende nachbarschützende Wirkung auf das ihr gegenüber liegende Grundstück beschränkt (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ.Urt. v. 1.2.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97).
  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01

    Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.

  • VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316

    Geltung der Baugrenze für unterirdische Gebäudeteile; Vortreten von Gebäudeteilen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2003 - 5 S 5/03

    Seitliche Baugrenze - fehlende nachbarschützende Wirkung

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