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   LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04   

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LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04 (https://dejure.org/2008,13388)
LG Bochum, Entscheidung vom 06.06.2008 - 5 S 271/04 (https://dejure.org/2008,13388)
LG Bochum, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 5 S 271/04 (https://dejure.org/2008,13388)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
    Mit Urteil vom 20.03.2007 (VI ZR 254/05) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bochum aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Ebenso kann diese Fragen offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten die Anmietung zum "Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist (BGH, Urteil vom 20.03.2007, VI ZR 254/05, S. 8).

    Auch kann es von Bedeutung sein, wie schnell der Geschädigte ein Fahrzeug benötigt (BGH, Urteil vom 20.03.2007, VI ZR 254/05, S. 9).

    Diesen Vortrag müsste die Beklagte widerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2007, VI ZR 254/05, S. 11).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
    Grundsätzlich kommt es also auf die Frage der individuellen Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifes erst an, wenn und soweit eine Erhöhung des Unfallersatztarifes gegenüber dem Normaltarif betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist (BGH, NJW 2005, S. 1044; BGH, Urteil vom 19.04.2005, VI ZR 37/04, zitiert nach Juris, S. 5), wobei es für diese Fragen keine vorgegebene Prüfungsreihenfolge gibt.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
    Erforderlich ist daher eine subjektbezogene Schadensbetrachtung, d.h. es muss Rücksicht genommen werden auf die spezielle Situation des Geschädigten, seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (BGH, NJW 1996, S. 1958).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
    Grundsätzlich kommt es also auf die Frage der individuellen Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifes erst an, wenn und soweit eine Erhöhung des Unfallersatztarifes gegenüber dem Normaltarif betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist (BGH, NJW 2005, S. 1044; BGH, Urteil vom 19.04.2005, VI ZR 37/04, zitiert nach Juris, S. 5), wobei es für diese Fragen keine vorgegebene Prüfungsreihenfolge gibt.
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
    Wenn dies nicht der Fall ist, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif zugänglich war (BGH, NJW 2005, S. 53).
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   LG Bochum, 28.10.2005 - 5 S 271/04   

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LG Bochum, 28.10.2005 - 5 S 271/04 (https://dejure.org/2005,34602)
LG Bochum, Entscheidung vom 28.10.2005 - 5 S 271/04 (https://dejure.org/2005,34602)
LG Bochum, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 5 S 271/04 (https://dejure.org/2005,34602)
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