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   VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99   

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VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99 (https://dejure.org/1999,10302)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.04.1999 - 5 S 335/99 (https://dejure.org/1999,10302)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. April 1999 - 5 S 335/99 (https://dejure.org/1999,10302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigung eines Straußengeheges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 29.11.1995 - 3 TG 3273/95

    Sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes im Falle eines formell illegalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99
    Daß Strauße Tiere einer wildlebenden Art sind, d.h. bei uns oder anderswo - vielleicht auf begrenztem Raum - in Freiheit vorkommen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.11.1995, NVwZ-RR 1996, 432).

    Allein die danach gegebene formelle Illegalität des vom Antragsteller errichteten und unterhaltenen Straußengeheges, womit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 64 Abs. 2 Nr. 16 NatSchG erfüllt ist, rechtfertigt schon das behördliche Einschreiten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.11.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97

    Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99
    Im übrigen kann der Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig nicht damit begründet werden, daß solche besonderen Schwierigkeiten sich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts stellen (vgl. Senatsbeschl. v. 01.07.1997 - 5 S 1079/97).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04

    Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht;

    Der im Baurecht im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG geltende Grundsatz, dass der Erlass einer Abrissverfügung neben der formellen Illegalität auch die materielle Baurechtswidrigkeit voraussetzt, ist demnach auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (vgl. für Straußengehege auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 1999 - 5 S 335/99 -, RdL 1999, S. 159; Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 3 TG 3273/95 -, NVwZ-RR 1996, 432).
  • VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 2695/01

    Nerzfarmbetreiberin benötigt keine gesonderte tierschutzrechtliche Erlaubnis

    Die Bezugnahme des Beklagten auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 1. April 1999 - 5 S 335/99 -, RdL 1999, S. 159) geht am Kern der Auseinandersetzung vorbei, weil sich die zitierte Entscheidung mit der Genehmigung eines Straußengeheges aus naturschutzrechtlicher Sicht befasst.
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