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   VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03   

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https://dejure.org/2004,5528
VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03 (https://dejure.org/2004,5528)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2004 - 5 S 382/03 (https://dejure.org/2004,5528)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2004 - 5 S 382/03 (https://dejure.org/2004,5528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen der Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergewöhnliche massive Bebauung in Form eines Hochregallagers in unmittelbarer Nachbarschaft; Verstoß gegen die vorgeschriebene Auslegung eines Bebauungsplans; Merkmal der Unmittelbarkeit innerhalb des Befangenheitstatbestands im Fall der entgeltlichen Beschäftigung ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § ... 1 a Abs. 3; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 9; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 12; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 26; ; BauNVO § 1 Abs. 4 Satz 1; ; BNatSchG § 19 Abs. 2; ; GemO § 18 Abs. 1; ; GemO § 18 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan, Hochregallager, Abwägung, erdrückende Wirkung, Landschaftsbild, Auslegung, Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Gültigkeit eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 773
  • DÖV 2005, 440 (Ls.)
  • BauR 2005, 148 ZfBR 2005, 198 (Leitsatz) UPR 2005, 158 (Leitsatz) BauR 2005, 906
  • BauR 2005, 906 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Die Entscheidung muss so eng mit den persönlichen Belangen des ehrenamtlich tätigen Bürgers - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf diesen "zuspitzt" und er, weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend, als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.; Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urt. v. 03.04.2003 - 5 S 1717/01 -).

    Nicht ausreichend für ein individuelles Sonderinteresse eines Gemeinderats war dagegen, dass ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hatte, der vom Gemeinderat beim Beschluss eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1983 - 3 S 1221/83 - VBlBW 1985, 21), dass die Aussiedlung eines Betriebs dazu geführt hatte, dass die Eigentumswohnung eines Bürgermeisters wegen der nun ruhigeren Lage an Wert gewann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - a.a.O.), dass der beschlossene Bebauungsplan eine Straße festsetzte, die zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führte, in der der Gemeinderat selbst wohnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.2004 - 8 S 1374/03 - ähnlich Urt. v. 28.06.1996 - 8 S 113/96 - NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 BauGB Nr. 10) und dass ein Gemeinderat Wohnungen und gewerbliche Objekte einer im Plangebiet gelegenen Firma zur Vermietung vermakelte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - ESVGH 46, 289).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2008/85

    Klageerhebung - Zweifelhafte Klägereigenschaft - Wirkungsloses Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Die Entscheidung muss so eng mit den persönlichen Belangen des ehrenamtlich tätigen Bürgers - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf diesen "zuspitzt" und er, weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend, als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.; Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urt. v. 03.04.2003 - 5 S 1717/01 -).

    So ist eine Befangenheit eines Gemeinderats beim Beschluss eines Bebauungsplans, mit dem ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baumarkt" ausgewiesen worden ist, bejaht worden, weil jener Geschäftsführer der Komplementärin und seine Ehefrau Kommanditistin eines Unternehmens waren, das bisher den einzigen Baumarkt im Gebiet der Gemeinde betrieb, und weil dieses Unternehmen von der Festsetzung wirtschaftlich in besonderem Maß betroffen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Daran ändert die Klarstellung in dieser Vorschrift nichts, dass Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs festgesetzt werden können (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.2001 - 8 S 2603/00 - NVwZ-RR 2002, 8 = PBauE § 1 BauGB Nr. 12 zu einem Fall, bei dem die Gemeinde von einer Pflicht zum vollständigen Ausgleich/Ersatz ausgegangen und hinter diesem selbst aufgestellten Erfordernis tatsächlich zurückgeblieben war; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.2003 - 3 S 2827/02 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 8 S 2603/00

    Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Daran ändert die Klarstellung in dieser Vorschrift nichts, dass Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs festgesetzt werden können (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.2001 - 8 S 2603/00 - NVwZ-RR 2002, 8 = PBauE § 1 BauGB Nr. 12 zu einem Fall, bei dem die Gemeinde von einer Pflicht zum vollständigen Ausgleich/Ersatz ausgegangen und hinter diesem selbst aufgestellten Erfordernis tatsächlich zurückgeblieben war; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.2003 - 3 S 2827/02 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Nicht ausreichend für ein individuelles Sonderinteresse eines Gemeinderats war dagegen, dass ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hatte, der vom Gemeinderat beim Beschluss eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1983 - 3 S 1221/83 - VBlBW 1985, 21), dass die Aussiedlung eines Betriebs dazu geführt hatte, dass die Eigentumswohnung eines Bürgermeisters wegen der nun ruhigeren Lage an Wert gewann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - a.a.O.), dass der beschlossene Bebauungsplan eine Straße festsetzte, die zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führte, in der der Gemeinderat selbst wohnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.2004 - 8 S 1374/03 - ähnlich Urt. v. 28.06.1996 - 8 S 113/96 - NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 BauGB Nr. 10) und dass ein Gemeinderat Wohnungen und gewerbliche Objekte einer im Plangebiet gelegenen Firma zur Vermietung vermakelte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - ESVGH 46, 289).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Sie hat sich dabei von der normativen Wertung des § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 BauGB a.F. in Verbindung mit § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB a.F. leiten lassen und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Einschluss von Kompensationsmaßnahmen mit dem Gewicht in die Abwägung eingestellt, das ihnen objektiv zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 25.8.2000 - 4 BN 41.00 - und vom 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 = PBauE § 1a BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Das erlaubt zwar nicht die Ausweisung eines bestimmten einzelnen Vorhabens (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 1; Urt. v. 06.05.1993 - 4 NB - 32.92 - NVwZ 1994, 292 = PBauE § 9 BauNVO Nr. 1; König/Roeser/Stock, BauNVO 2. Aufl., § 1 Rdnr. 49; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 89) nach der Art eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB), lässt aber eine weitgehende Differenzierung von Vorhaben zu, um einer Gemeinde zu ermöglichen, u.a. ihre Gewerbegebiete städtebaulichen Erfordernissen entsprechend zu gliedern.
  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92

    Erfordernis einer materiellen Abstimmung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Dabei ist weder das Urteil des gegenüber Eingriffen in Natur und Landschaft besonders empfindsamen noch das Urteil des den Natur-und Landschaftsschutz ablehnenden Betrachters maßgebend, sondern der Standpunkt des gebildeten, für den Natur-und Landschaftsschutz aufgeschlossenen Betrachters (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1993 - 4 NB 8.92 - NVwZ 1994, 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Die auszulegenden Unterlagen müssen an dem in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar der Öffentlichkeit zugänglich sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24; im Anschluss hieran auch Senatsurt. v. 12.03.1999 - 5 S 2483/96 - ESVGH 49, 182).
  • BVerwG, 25.08.2000 - 4 BN 41.00

    Verfolgung wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Ziele durch die planende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
    Sie hat sich dabei von der normativen Wertung des § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 BauGB a.F. in Verbindung mit § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB a.F. leiten lassen und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Einschluss von Kompensationsmaßnahmen mit dem Gewicht in die Abwägung eingestellt, das ihnen objektiv zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 25.8.2000 - 4 BN 41.00 - und vom 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 = PBauE § 1a BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96

    Beschlussfassung über Bebauungsplan zu Straßenbauvorhaben

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 5 S 2312/02

    Naturschutz - Abwägung - Alternativenprüfung - Minimierungsgebot

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - 5 S 2483/96

    Öffentliche Auslegung eines Entwurfs zu einer Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1983 - 3 S 1221/83

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds;

  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Die vage Aussicht, dass ausgewählte Bewerber aus der Gemeinde genau dieses Unternehmen mit etwaigen Bautätigkeiten beauftragen könnten, dürfte nicht ausreichen, den erforderlichen Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen der Beschlussfassung über die Bauplatzvergaberichtlinie und dem damit möglicherweise verbundenen wirtschaftlichen Vorteil in einem Sinn zu begründen, dass sich genau dieser Geschehensablauf zuspitzt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2004 - 5 S 382/03 -, juris, Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14

    Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar

    § 3 Abs. 2 BauGB erfordert daher nicht, dass "jeder Interessierte ohne weiteres, d.h. ohne noch Fragen oder Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann" (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 22.09.2004 - 5 S 382/03 -, NVwZ-RR 2005, 773, juris Rn. 25).

    An der Rechtsprechung des Senats, wonach gewährleistet sein muss, dass "jeder Interessierte ohne weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann" (vgl. Urteil vom 22.9.2004 - 5 S 382/03 - NVwZ-RR 2005, 773, juris Rn. 25; ebenso  8. Senat, Urteil vom 2.5.2005 - 8 S 582/04 -, BRS 69 Nr. 53, juris Rn. 24 f.), ist nicht festzuhalten, nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese Anforderungen als "überzogen" bezeichnet hat (Urteil vom 29.1.2009 - 4 C 16.07 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Die auszulegenden Unterlagen müssen an dem in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar und griffbereit und als zusammengehörig erkennbar der Öffentlichkeit zugänglich ausgelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 22.9.2004 - 5 S 382/03 - juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.7.1973 - II 458/70 - ESVGH 24, 88).

    Allerdings erfordert § 3 Abs. 2 BauGB nicht, dass jeder Interessierte ohne Weiteres, das heißt ohne noch irgendeine Frage und Bitte an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (so noch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - juris Rn. 18, vom 2.5.2008 - 8 S 582/04 - juris Rn. 24; Senatsurteile vom 22.9.2004 - 5 S 382/03 - juris Rn. 25 und vom 31.7.2007 - 5 S 2103/06 - juris Rn. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die

    Im Bauamt waren die auszulegenden Unterlagen auf dem im öffentlichen Bereich angebrachten Brett vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar zugänglich (zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 22.9.2004 - 5 S 382/03 - juris Rn. 25).

    Denn auch eine "in gebückter Haltung mögliche Kenntnisnahme" ist zumutbar (Senatsurteil vom 22.9.2004, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    Die vage Aussicht, dass ausgewählte Bewerber aus der Gemeinde genau dieses Unternehmen mit etwaigen Bautätigkeiten beauftragen könnten, dürfte nicht ausreichen, den erforderlichen Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen der Beschlussfassung über die Bauplatzvergaberichtlinie und dem damit möglicherweise verbundenen wirtschaftlichen Vorteil in einem Sinn zu begründen, dass sich genau dieser Geschehensablauf zuspitzt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2004 - 5 S 382/03 -, juris, Rn. 34).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

    Die auszulegenden Unterlagen müssen an dem in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar der Öffentlichkeit zugänglich sein (vgl. VGH BW, U.v. 22.9.2004 - 5 S 382/03 - NVwZ-RR 2005, 773).

    Im Fall des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 22.9.2004 - 5 S 382/03 - NVwZ-RR 2005, 773) waren die Unterlagen in einem Schaukasten, teilweise tief hängend, ausgelegen.

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Der Eintritt eines Sondervorteils oder - nachteils aufgrund der Entscheidung muss konkret möglich, d. h. hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. VGH BW, Urt. v. 22. September 2004 - 5 S 382/03 -, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    Der Eintritt eines Sondervorteils oder -nachteils aufgrund der Entscheidung muss konkret möglich, d. h. hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. VGH BW, Urt. v. 22. September 2004 - 5 S 382/03 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 4 BN 27.17

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs verlangt § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, dass die auszulegenden Unterlagen an dem in der Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig der Öffentlichkeit zugänglich sein müssten (UA Rn. 20 unter Berufung auf VGH Mannheim, Urteil vom 22. September 2004 - 5 S 382/03 - NVwZ-RR 2004, 773).
  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495

    Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

    Hierfür ist eine eindeutig bestimmte Festlegung in Bezug auf den besonderen Nutzungszweck und die hierfür vorgesehene Fläche notwendig (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 30.6.2016 - 2 N 15.713 - juris Rn. 22 zum heutigen § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB; VGH BW U.v. 22.9.2004 - 5 S 382/03 - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

  • VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Sauna in einen

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