Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3179
VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94 (https://dejure.org/1994,3179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.1994 - 5 S 474/94 (https://dejure.org/1994,3179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 (https://dejure.org/1994,3179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - Standortalternativen

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anfechtungsrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 333
  • VBlBW 1995, 34 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1988 - 3 S 838/88

    Errichtung eines Wartehäuschens an einer bestehenden, wirksam festgesetzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
    Schließlich sind auch die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb (Lärm und Abgase der haltenden Fahrzeuge, Geräusche der wartenden Fahrgäste) möglicherweise betroffenen Anlieger in die Abwägung einzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 -, VBlBW 1989, 182).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89

    Streitwertbemessung bei Immissionen - Immissionsschutz - Personenbeförderung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
    Die Anlieger einer öffentlichen (Wohn-)Straße, durch die ein Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geführt werden soll, können im Hinblick auf verkehrsbedingte Immissionen in ihren Rechten nicht durch die Erteilung der (verkehrswirtschaftlichen) Genehmigung des Linienverkehrs verletzt sein; denn dieser wird auf einer zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Straße genehmigt und ist daher Teil des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs auf dieser Straße (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 188.89 -, DVBl 1990, 775).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
    Das Haltestellenzeichen ist damit ein Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung nach § 35 S. 2 VwVfG mit Dauerwirkung (vgl. BVerwGE 59, 221).
  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
    Erst mit der Errichtung der Verkehrseinrichtung tritt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung auch in Richtung auf die Verkehrsteilnehmer und die Anlieger nach außen hervor und kann sie in ihrer Rechtsstellung betreffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37.92 -, DÖV 1994, 346 und Senatsurt. v. 29.03.1994 - 5 S 1781/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1994 - 5 S 1781/93

    Klagebefugnis eines Anwohners gegen ein in einer anderen Straße stehendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
    Erst mit der Errichtung der Verkehrseinrichtung tritt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung auch in Richtung auf die Verkehrsteilnehmer und die Anlieger nach außen hervor und kann sie in ihrer Rechtsstellung betreffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37.92 -, DÖV 1994, 346 und Senatsurt. v. 29.03.1994 - 5 S 1781/93 -).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
    Die Anlieger einer öffentlichen (Wohn-)Straße, durch die ein Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geführt werden soll, können im Hinblick auf verkehrsbedingte Immissionen in ihren Rechten nicht durch die Erteilung der (verkehrswirtschaftlichen) Genehmigung des Linienverkehrs verletzt sein; denn dieser wird auf einer zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Straße genehmigt und ist daher Teil des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs auf dieser Straße (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 188.89 -, DVBl 1990, 775).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO, wonach "im Übrigen die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind", dient lediglich der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden beim (tatsächlichen) Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen als Vollzug der diesen zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnungen (so wohl auch Nieders. OVG, Beschl. v. 12.09.2002 - 12 LA 576/02 - Senat, Urt. v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 -, NVwZ-RR 1990, 59) und stellt insofern keine die allgemeinen Aufhebungsvorschriften der §§ 48 ff. LVwVfG verdrängende Sonderregelung dar (offen gelassen von OVG Saarl., Urt. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -).
  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21

    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf

    Ob eine ursprünglich als Ergänzungsbushaltestelle eingerichtete Haltestelle im regulären Linienbetrieb weiter oder nicht mehr angefahren wird, ist grundsätzlich bereits bei der Erstellung des von der Genehmigungsbehörde zu genehmigenden Fahrplans für den Linienverkehr i. S. v. § 40 PBefG zu entscheiden, wobei nachgehend die Straßenverkehrsbehörde in ausschließlicher Zuständigkeit unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen potenziell betroffener Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO bestimmt, an welcher konkreten Stelle das Haltestellenzeichen anzubringen ist (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

    Die Entscheidung ergeht zwar nicht aufgrund eines förmlichen Planungsverfahrens, muss aber gleichwohl den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungen zu stellen sind (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994, a. a. O. Rn. 18).

    Private Belange können ein "Abrücken" von der Haltestellengrundentscheidung gebieten, wenn die Beeinträchtigungen für die Kläger durch den streitigen Haltestellenbetrieb im Bereich ihres Anwesens den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder sonst schlechterdings unzumutbar wären (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 11 CE 08.3030 -, juris Rn. 13.

    Wie weit der durch eine solche Standortgrundentscheidung gezogene Rahmen darüber hinaus in räumlicher Hinsicht reicht, ob also beispielsweise eine Verlegung der personenbeförderungsrechtlich genehmigten Haltestelle in eine unmittelbar an den C. Platz angrenzende Straße - wie etwa die derzeit für den Linienverkehr genutzte H. -Gasse oder die O. -Straße oder eine davon abzweigende Straße - den Anforderungen des § 32 BOKraft noch genügt, in Bezug auf Entfernungen von 150 m bis 200 m von dem durch die in dem Linienführungsplan angegebene Haltestelle bezeichneten Bereich - vorbehaltlich von Gesundheitsgefährdungen oder sonst schlechterdings unzumutbaren Beeinträchtigungen von Anwohnern - zurückhaltend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; diesem Maßstab zustimmend Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 11, beide Entscheidungen allerdings zu einer innerörtlichen Buslinie, nicht zu einer Fernbuslinie, bedarf hier ebenfalls keiner Prüfung.

  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

    In die Abwägung sind ferner in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2014 - M 23 K 14.602 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris ; VG Neustadt Urteil vom 8. März 2005 - 3 K 1401/04.NW -).

    In die Ermessensentscheidung für einen Haltestellenstandort sind zwar auch die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb (Lärm und Abgase der haltenden Fahrzeuge, Geräusche der wartenden Fahrgäste) möglicherweise betroffenen Anlieger in die Abwägung einzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2014 - M 23 K 14.602 -, juris).

  • VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Verlegung einer Bushaltestelle,

    Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

    Mit dem an die Verwaltung gerichteten Abwägungsgebot korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des durch die Planung Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung seiner Belange, so dass ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots bestehen kann (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18).

    Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18 ff.; VG München, U.v. 21.10.2014 - M 23 K 14.602 - juris Rn. 28; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21

    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung

    Ob eine ursprünglich als Ergänzungsbushaltestelle eingerichtete Haltestelle im regulären Linienbetrieb weiter oder nicht mehr angefahren wird, ist grundsätzlich bereits bei der Erstellung des von der Genehmigungsbehörde zu genehmigenden Fahrplans für den Linienverkehr i. S. v. § 40 PBefG zu entscheiden, wobei nachgehend die Straßenverkehrsbehörde in ausschließlicher Zuständigkeit unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen potenziell betroffener Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO bestimmt, an welcher konkreten Stelle das Haltestellenzeichen anzubringen ist ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

    Die Entscheidung ergeht zwar nicht aufgrund eines förmlichen Planungsverfahrens, muss aber gleichwohl den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungen zu stellen sind ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994, a. a. O. Rn. 18).

    Private Belange können ein "Abrücken" von der Haltestellengrundentscheidung gebieten, wenn die Beeinträchtigungen für die Kläger durch den streitigen Haltestellenbetrieb im Bereich ihres Anwesens den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder sonst schlechterdings unzumutbar wären ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

  • VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15

    Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert

    So BVerwG, Urteil vom 09.09.1993 - 11 C 37.92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, beide veröffentlicht in juris.
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19

    Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen;

    vgl. VGH Bad.-Württ.,Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris, Rn. 16.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris, Rn. 22.

  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

    Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - jeweils juris).

    In die Ermessensentscheidung für einen Haltestellenstandort sind zwar auch die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb (Lärm und Abgase der haltenden Fahrzeuge, Geräusche der wartenden Fahrgäste) möglicherweise betroffenen Anlieger in die Abwägung einzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris; U. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 - VBlBW 1989, 182).

  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10

    Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle

    dazu BVerwG, Urteil vom 09.09.1993, 11 C 37.92, DÖV 1994, 346; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994, 5 S 474/94, NZV 1995, 333.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004, 1 W 11/04; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2002, 12 LA 576/02, zitiert nach juris, sowie VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1994, 5 S 474/94, NZV 1995, 333, m. w. N.

  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

  • VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.

  • VGH Hessen, 08.07.2002 - 2 UZ 702/02

    Haltestelle für Linienomnibus

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02

    Alternativstandort; Haltestelle

  • VG Göttingen, 06.07.2010 - 1 A 71/08

    Abwägen; Anordnung; Beurteilung; Bus; Bushaltestelle; einrichten; Entfernung;

  • OVG Sachsen, 04.07.2017 - 3 A 83/17

    Bushaltestelle, Anlieger, Gebrauch, Ermessen

  • VG Minden, 09.12.2013 - 2 L 478/13

    Spedition muss Durchfahrtsverbote im Bereich Halle weiter hinnehmen

  • VG Minden, 13.04.2017 - 2 K 218/15

    Anordnung der Radwegebenutzungspflicht zur Gefahrenabwehr durch Aufstellung eines

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 6 E 1959/99

    Rechtmäßigkeit des Standortes einer Bushaltestelle

  • VG Düsseldorf, 18.01.2021 - 14 L 2056/20

    Ermessensausfall, (Ersatz-) Bushaltestelle, private Grundstücksausfahrt

  • VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02

    VORBEUGENDER RECHTSSCHUTZ; HALTESTELLE; WARTEHÄUSCHEN; PARKPLATZ

  • VG Ansbach, 20.02.2009 - AN 10 K 08.01463

    Verlegung einer Bushaltestelle; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Wahrung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht