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   VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 891/94   

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https://dejure.org/1994,8659
VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 891/94 (https://dejure.org/1994,8659)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.1994 - 5 S 891/94 (https://dejure.org/1994,8659)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 1994 - 5 S 891/94 (https://dejure.org/1994,8659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit von Wohnungen im Gewerbegebiet nach BauNVO § 8 Abs 3 Nr 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 481
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 891/94
    Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn auf dem Betriebsgrundstück bereits Wohnungen vorhanden sind, die von dem Betriebsinhaber oder Betriebsleiter genutzt werden können, oder wenn die Errichtung der Betriebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnung nicht mit Rücksicht auf den Betrieb, sondern aus betriebsfremden erfolgen soll (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.03.1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511=BRS 42 Nr. 73).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Keine andere Auffassung vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 891/94 - (veröffentlicht in juris), auf das sich die Beschwerde beruft.
  • VG Aachen, 27.08.2009 - 3 K 1967/08

    Nutzungsuntersagung für privates Wohnen auf Grundstück im Gewerbegebiet

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 891/94 - juris.
  • VG Aachen, 09.02.2009 - 3 L 480/08
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 891/94 - juris.
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