Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51925
LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18 (https://dejure.org/2018,51925)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.10.2018 - 5 Sa 100/18 (https://dejure.org/2018,51925)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 5 Sa 100/18 (https://dejure.org/2018,51925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 109
    Einbeziehung von Seiten der Betriebsratstätigkeit in die Bewertung der Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de

    GewO § 109

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ist der Zeitraum der Betriebsratstätigkeit ins Zeugnis aufzunehmen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsamt kommt nicht ins Zeugnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
    Dabei sind nicht die Vorstellungen des Zeugnisverfassers maßgeblich, sondern alleine der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG, 12. August 2008 - 9 AZR 632/07, zitiert nach Juris).

    Ist es für den Arbeitnehmer einer Branche oder einer Berufsgruppe üblich, bestimmte positive Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, zitiert nach Juris).

    Soweit jedoch die Merkmale im besonderen Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein (BAG, 12.08.2008, a.a.O., Rnr. 21).

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
    Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel, sondern nur Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses ohne Schlussformel (BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, zitiert nach Juris).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012, Aktenzeichen: 9 AZR 227/11 zitiert nach Juris, dass der Arbeitnehmer sich insoweit entscheiden müsse, ob er die Schlussformulierung des Arbeitgebers so hinnehmen möchte.

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
    Ein Arbeitszeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO) dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage (BAG, 21. September 1999 - 9 AZR 893/98, zitiert nach Juris).

    Der Arbeitgeber hat die von ihm geforderte Leistung im Sinne des § 362 BGB erst bewirkt, wenn das Arbeitszeugnis nicht mehr zu beanstanden ist (BAG, 21. September 1999 - 9 AZR 893/98, zitiert nach Juris).

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 10.03.1977 - 6 Sa 779/76
    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit nicht mehr tätig gewesen ist und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistungen und Führungen verantwortlich zu beurteilen (so LAG Frankfurt vom 10.03.1977, Aktenzeichen: 6 Sa 779/76, zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
    Hierbei ist als maßgeblicher objektiver Empfängerhorizont die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Beteiligten oder Angehörigen des vom Zeugnis angesprochenen Personenkreises zugrunde zu legen (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht