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   LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11   

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https://dejure.org/2013,23589
LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11 (https://dejure.org/2013,23589)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11 (https://dejure.org/2013,23589)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. April 2013 - 5 Sa 1393/11 (https://dejure.org/2013,23589)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Umfang der Angemessenheitskontrolle durch das Arbeitsgericht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Dabei sind die den Vertragsschluss begleitenden Umstände gem. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht bei der Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern bei der Prüfung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB zu berücksichtigen (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - BAGE 134, 26; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267).

    Umstände, die den konkreten Vertragsabschluss im Einzelfall betreffen, sind nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht, zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden haben (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - BAGE 134, 269).

    Danach gilt, dass der Arbeitgeber bei Unklarheiten die für ihn ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen muss (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - BAGE 134, 269).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - BAGE 134, 269; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259).

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Bei der Angemessenheitskontrolle ist daher nicht auf die tatsächlich erfolgten Änderungen abzustellen (im Anschluss an BAG 11.02.2009 - 10 AZR 222/08).

    Sie soll die Beklagte dazu berechtigen, einseitig, d.h. auch ohne Zustimmung des Klägers, die Arbeitsbedingungen abzuändern (zu einer vergleichbaren Bezugnahmeklausel BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 = juris Rn. 23).

    Das Widerrufsrecht muss wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sein ( BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 = juris Rn. 24; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140).

    Die Kammer sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts, der abweichend vom Ersten Senat wörtlich ausgeführt hat ( BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 = juris Rn. 25) :.

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Zwar wären die Anträge auf Basis der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2012 (1 AZR 476/11 - NZA 2013, 338; 17. Juli 2012 - 1 AZR 478/11 - juris; 1 AZR 185/11 - juris) unbegründet.

    Wie das BAG in dem Parallelfall (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - NZA 2013, 338 = juris Rz 14) nimmt auch die Kammer an, dass der Vorrang der Leistungsklage dem nicht entgegensteht.

    Die Anträge wären auf Basis der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2012 (1 AZR 476/11 - NZA 2013, 338) unbegründet.

    Hiervon sei auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen sei oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden seien (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - NZA 2013, 338).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zwingt zu einer generellen, typisierenden Prüfung (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - BAGE 134, 269; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tragen auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfalle nicht realisiert hat (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36) .".

    Handelt es sich hingegen um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - BAGE 138, 148; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - AP § 305 BGB Nr. 10; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36) .

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Zwar wären die Anträge auf Basis der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2012 (1 AZR 476/11 - NZA 2013, 338; 17. Juli 2012 - 1 AZR 478/11 - juris; 1 AZR 185/11 - juris) unbegründet.

    Jedenfalls in dem Fall, der der Entscheidung vom 17. Juli 2012 mit dem Aktenzeichen 1 AZR 185/11 zugrunde lag, waren die angegebenen monatlichen Belastungen (dort mit 200 Euro während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses und mit 430 Euro nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet) vergleichbar.

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349).
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    b) Die GBV Ablösung verstößt gegen das Günstigkeitsprinzip, welches im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zum Arbeitsvertrag gilt (BAG 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Handelt es sich hingegen um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - BAGE 138, 148; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - AP § 305 BGB Nr. 10; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36) .
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
    Das Widerrufsrecht muss wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sein ( BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 = juris Rn. 24; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 478/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. April 2013 - 5 Sa 1393/11 - aufgehoben.
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