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   LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10   

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LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10 (https://dejure.org/2011,18339)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10 (https://dejure.org/2011,18339)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 (https://dejure.org/2011,18339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung mit Sachgrund, Doppelbefristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, § 15 Abs. 5 TzBfG
    Befristung mit Sachgrund, Doppelbefristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anwendung des § 15 Abs. 5 TzBfG bei einer so genannten Doppelbefristung nach Zweckerreichung und Fortführung bis zum kalendermäßigen Ende; Anwendung des § 15 Abs. 5 TzBfG bei einer so genannten Doppelbefristung nach Zweckerreichung und Fortführung bis zum ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, § 15 Abs. 5 TzBfG
    Befristung mit Sachgrund, Doppelbefristung

  • hensche.de

    Befristung: Vertretung, Befristungskontrollklage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des doppelt befristeten Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung bis zum kalendermäßig bestimmten Ende nach Zweckerreichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Der Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss wegen des Arbeitskräftebedarf erfolgen, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - BB 2011, 564; BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - NZA 2010, 34).

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 06.10.2010, a. a. O.; BAG 14.04.2010 - 7 AZR 121/09 - EzA § 14 TzBfG Nr. 65).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Der Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss wegen des Arbeitskräftebedarf erfolgen, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - BB 2011, 564; BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - NZA 2010, 34).

    Nur dann also, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Vertretene nicht auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird oder aufgrund besonderer Umstände daran erhebliche Zweifel hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich nicht gerechtfertigt sein (BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - a. a. O.; BAG 23.01.2002 - 7 AZR 440/00 - AP Nr. 231 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Gerade diese Fallkonstellation ist aber Gegenstand der Vorlageentscheidung des Bundesarbeitsgerichts gewesen (vgl. hierzu: BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) - NZA 2011, 34).
  • ArbG Berlin, 27.11.2003 - 79 Ca 22206/03

    Mitteilung des Arbeitgebers über die Zweckerreichung als geschäftsähnliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    § 15 Abs. 5 TzBfG ist demgemäß bei einer Weiterbeschäftigung über den zuerst realisierten Beendigungszeitpunkt hinaus bis zum Eintritt des zweiten Beendigungstatbestandes nicht anzuwenden (vgl. hierzu Arnold/Gräfel, TzBfG, 2. Aufl., § 3 TzBfG Rdn. 20; Meinel u. a., TzBfG, 3. Aufl., § 15 TzBfG Rdn. 69; vgl. auch Arbeitsgericht Berlin 27.11.2003 - 79 Ca 22206/03 - LAGE § 15 TzBfG Nr. 2).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 440/00

    Befristung des Arbeitsvertrags/Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Nur dann also, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Vertretene nicht auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird oder aufgrund besonderer Umstände daran erhebliche Zweifel hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich nicht gerechtfertigt sein (BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - a. a. O.; BAG 23.01.2002 - 7 AZR 440/00 - AP Nr. 231 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 11 Sa 802/09

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Fortführung über den Termin der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Derartige Doppelbefristungen können nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung in Wahrnehmung der Vertragsfreiheit von den Arbeitsvertragsparteien vorgenommen werden (BAG 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - n. v.; LAG Hamm 12.10.2009 - 11 Sa 802/09 - n. v.).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Eine solche Kongruenz ist für die Rechtswirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags zur Vertretung nicht erforderlich (BAG 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - DB 2001, 870).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Derartige Doppelbefristungen können nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung in Wahrnehmung der Vertragsfreiheit von den Arbeitsvertragsparteien vorgenommen werden (BAG 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - n. v.; LAG Hamm 12.10.2009 - 11 Sa 802/09 - n. v.).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 18.04.2007 - 7 AZR 293/06 - AP Nr. 33 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 06.10.2010, a. a. O.; BAG 14.04.2010 - 7 AZR 121/09 - EzA § 14 TzBfG Nr. 65).
  • LAG München, 15.02.2012 - 8 Sa 693/11

    Sachgrundbefristung - Vertretung - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Kein Sachgrund der Vertretung, wenn kein Beschäftigter an Arbeitsleistung verhindert ist (entgegen LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10, ZTR 2011, 447-448, Juris), Sachgrund des vorübergehenden betrieblichen Bedarfs nicht schlüssig vorgetragen.

    Vielmehr finde die genannte Regelung auch dann Anwendung, wenn der zu vertretende Arbeitnehmer weiter im Betrieb eingesetzt sei, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10 zutreffend ausgeführt habe.

    Der abweichenden Auffassung der Beklagten, die sich allerdings auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.02.2011 - 5 Sa 1647/10 stützen kann, ist danach nicht zu folgen.

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

    Erst recht können rein haushaltsrechtliche Erwägungen keinen Rechtfertigungsgrund für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit abgeben (anders wohl noch LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - [...], aber noch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 09. März 2011).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers

    Ob der Sachgrund der Vertretung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG überhaupt gegeben sein kann, wenn ein Arbeitnehmer nicht an der Erbringung seiner Arbeitsleistung für den Arbeitgeber insgesamt verhindert ist, sondern für den Arbeitgeber nur vorübergehend andere Arbeitsaufgaben wahrnimmt (bejahend LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - Juris-Rn. 39, ZTR 2011, 447; verneinend LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Juris-Rn. 12) oder ob in einer solchen Konstellation die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers aus einem sonstigen Sachgrund gerechtfertigt sein kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.08.2012 - 4 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Befristung bei Daueraufgaben und Vertretungsbedarf in der

    Demgegenüber beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - ZTR 2011, 447 wonach bei einer so genannten Doppelbefristung § 15 Abs. 5 TzBfG nicht anzuwenden ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung bis zum kalendermäßig bestimmten Ende fortgesetzt wird (im Ergebnis ebenso BAG vom 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 = NZA 2011, 1346).
  • LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12

    Befristung

    In der Tat könnte bei Anerkennung eines solchen Sachverhaltes als ausreichenden Sachgrunds der Vertretung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG der Arbeitgeber durch bloße Neuverteilung/Verschiebung von Aufgaben und anschließender vorübergehender Versetzung von Arbeitnehmern/Stammkräften zur Erledigung solcher anderen Aufgaben Vertretungsfälle in diesem Sinn generieren, die dann einer weiteren Kontrolle entzogen wären und letztlich den Kündigungsschutz des vertretungsweise tätigen Arbeitnehmers umgehen könnten (so LAG Mecklenburg-Vorpommern, aaO. - Ziff. 1. der Gründe - ebenso LAG München, U. v. 15.02.2012, 8 Sa 693/11, juris - II. der Gründe, in einem Parallelverfahren betreffend ebenfalls die Geschäftsstelle B. der Beklagten - LAG Köln, U. v. 16.03.2011, 9 Sa 1308/10, juris - II. 1. c/Rz. 29 der Gründe - aA jedoch LAG Köln, U. v. 30.05.2011, 2 Sa 209/11, juris und ArbR 2011, S. 624 - Rzn. 25 f der Gründe - LAG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, 5 Sa 1647/10, juris - Rz. 39 der Gründe - LAG Baden-Württemberg, U. v. 21.05.2012, 1 Sa 34/11, juris - II. 2. b bb/Rzn. 39 f der Gründe -: offensichtlich jeweils betreffend vergleichbare Befristungssituationen bei der Beklagten; siehe auch Hunold, DB 2012, S. 288 f).
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