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   LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15   

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https://dejure.org/2015,42785
LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15 (https://dejure.org/2015,42785)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2015 - 5 Sa 176/15 (https://dejure.org/2015,42785)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 5 Sa 176/15 (https://dejure.org/2015,42785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung einer ambulanten Pflegekraft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs während einer Dienstfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung einer ambulanten Pflegekraft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs während einer Dienstfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und die zwischenzeitige Arbeitsunfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährdung des Straßenverkehrs - während einer Dienstfahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs während einer Dienstfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs mit Dienstwagen möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen wie ordentlichen Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich (BAG, Urt. v. 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 24.11.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19 ff., juris; BAG, Urt. v. 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - Rn. 14, juris).

    Er kommt damit seiner gebotenen Obliegenheitspflicht, für den Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz bereit zu halten, nicht nach, so dass er bei Unwirksamkeit der Kündigung in Annahmeverzug gerät, ohne dass es eines tatsächlichen oder auch nur wörtlichen Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (BAG, Urt. v. 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - Rn. 14, juris).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung zudem auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, juris; BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.06.2013 - 5 Sa 31/13 -, Rn. 34, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13

    Kündigung, fristlos, Leistungsbereich, Schlechtleistung, Alten- und Pflegeheim,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, juris; BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.06.2013 - 5 Sa 31/13 -, Rn. 34, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14

    Kündigung, fristlos, Maklerbetreuerin, Außendienstmitarbeiter, Trunkenheit,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen der berechtigten Interessen des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen wie ordentlichen Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich (BAG, Urt. v. 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 24.11.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19 ff., juris; BAG, Urt. v. 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - Rn. 14, juris).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, juris; BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.06.2013 - 5 Sa 31/13 -, Rn. 34, juris).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen wie ordentlichen Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich (BAG, Urt. v. 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 24.11.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19 ff., juris; BAG, Urt. v. 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - Rn. 14, juris).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 525/90

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
    Dies gilt nicht nur für Kraftfahrer, deren Hauptleistungspflicht in dem Führen des Kraftfahrzeugs liegt, sondern auch dann, wenn das Führen des Kraftfahrzeugs eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag darstellt, weil die Haupttätigkeit ohne Firmenfahrzeug nicht ausgeübt werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 - Rn. 18, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 5 Sa 258/16

    Außerordentliche Änderungskündigung wegen Schlechtleistung - Wiedereinsetzung in

    Hier werden die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im allgemeinen durch den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung genügend gewahrt, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht (BAG, Urteil vom 04. Juli 1991 - 2 AZR 79/91 - Rn. 30, juris = RzK I 6a Nr. 73; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 5 Sa 176/15 - Rn. 29, juris = LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2014 - OVG 61 PV 1.14 - Rn. 33, juris; LAG Hessen, Urteil vom 07. Februar 2013 - 9 Sa 1315/12 - Rn. 28, juris = LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 41).
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