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   LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99   

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LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 (https://dejure.org/2000,3689)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 (https://dejure.org/2000,3689)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 (https://dejure.org/2000,3689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1 a EFZG, § 2 Bezirks-manteltarifvertrag Güternahverkehr NRW
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächlich geleistete Arbeitszeit als Grundlage für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei monatelangemÜberschreiten der tariflichen Wochenarbeitszeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 4 Abs. 1, Abs. 1a; TVG § 1
    Entgeltfortzahlung: Berechnung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG §§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1a; Bezirksmanteltarifvertrag Güternahverkehr NRW § 2
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Ausnahme von der Nichtberücksichtigung angefallener Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 936
  • DB 2000, 1286
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt mithin eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus (BAG, Urteil vom 03.05.1989 - 5 AZR 249/88 - EzA § 2 LFZG Nr. 21).

    Indes ist gerade dies von der Rechtsprechung auch in der Vergangenheit so gesehen und akzeptiert worden (vgl.: BAG, Urteil vom 03.05.1989, a. a. O.).

  • BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
    Mit regelmäßiger Arbeitszeit ist demnach die vom Arbeitnehmer regelgemäß zu leistende Arbeitszeit gemeint, die nicht nur unter besonderen Voraussetzungen und Umständen erbracht wird, sondern deren Erbringung vom Arbeitgeber normalerweise erwartet wird und deshalb als die gewöhnlich zu leistende anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R - n. v.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96

    Tarifliche Regelung für übertarifliche Gehaltsbestandteile

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00

    Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2000 ­ 5 Sa 1766/99 ­ EEK I/1245 ­ m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00

    Entgeltfortzahlung: Berechnung - Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit

    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 - zu der hier zu diskutierenden Frage der Auslegung des § 4 Abs. 1 EFZG und des § 2 BZMTV Stellung genommen.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1849/99

    Entgeltfortzahlung: Begriff der wöchentlichen Arbeitszeit nach BezMTV

    Fehlt es an einer derartigen Anordnung und schwankt deshalb die Stundenzahl von Woche zu Woche, bleibt es bei der regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden (§ 2 Nr. 1 BezMTV) mit der Folge, dass die darüber hinaus geleisteten Stunden Überstunden sind und das hierfür gezahlte Arbeitsentgelt im Krankheitsfall nach § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG in der seit dem 01.01.1999 geltenden Fassung nicht fortzuzahlen ist (vgl. aber LAG Düsseldorf v. 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 -).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 247/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - aufgehoben.
  • LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1081/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Überstunden als regelmäßige Arbeitszeit

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
  • LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1079/00

    Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ; Überstunden als regelmäßige

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
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