Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09, 5 Sa 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19208
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09, 5 Sa 19/10 (https://dejure.org/2010,19208)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.09.2010 - 5 Sa 312/09, 5 Sa 19/10 (https://dejure.org/2010,19208)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. September 2010 - 5 Sa 312/09, 5 Sa 19/10 (https://dejure.org/2010,19208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG
    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Arbeitsverträgen; Freiwilligkeitsvorbehalt bei einer Anwesenheitsprämie; Verrechnung bei nachfolgender Tarifbindung des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung von Arbeitsverträgen; Freiwilligkeitsvorbehalt bei einer Anwesenheitsprämie; Verrechnung bei nachfolgender Tarifbindung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung von Arbeitsverträgen; Freiwilligkeitsvorbehalt bei einer Anwesenheitsprämie; Verrechnung bei nachfolgender Tarifbindung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09
    Der Arbeitgeber kann nach der Rechtsprechung zwar eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG, 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG, 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).

    Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung der Frage der Anrechenbarkeit, kann sich der Wille der Parteien insbesondere auch aus dem Zweck der Zulage ergeben (BAG, 21. Januar 2003 aaO).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09
    Der Arbeitgeber kann nach der Rechtsprechung zwar eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG, 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG, 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09
    Der Arbeitgeber kann nach der Rechtsprechung zwar eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG, 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG, 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

    Zum Entgelt enthält er unter anderem folgende Regelungen, die dem Gericht und den Parteien aus dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen 5 Sa 312/09 bekannt sind:.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32154
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10 (https://dejure.org/2010,32154)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.09.2010 - 5 Sa 19/10 (https://dejure.org/2010,32154)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. September 2010 - 5 Sa 19/10 (https://dejure.org/2010,32154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer

    Jahresleistungsprämie in Abhängigkeit erreichter Anwesenheitsstunden; Auslegung eines Änderungsvertrages zum Freiwilligkeitsvorbehalt für "sonstige Gratifikation"; Widerruf einer mit Steuerungsfunktion ausgelobten Anwesenheitsprämie; Anrechnung der Anwesenheitsprämie auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1
    Jahresleistungsprämie in Abhängigkeit erreichter Anwesenheitsstunden; Auslegung eines Änderungsvertrages zum Freiwilligkeitsvorbehalt für "sonstige Gratifikation"; unwirksamer Widerruf einer mit Steuerungsfunktion ausgelobten Anwesenheitsprämie; unwirksame Anrechnung der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10
    Der Arbeitgeber kann nach der Rechtsprechung zwar eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG, 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG, 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).

    Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung der Frage der Anrechenbarkeit, kann sich der Wille der Parteien insbesondere auch aus dem Zweck der Zulage ergeben (BAG, 21. Januar 2003 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10
    Zum Entgelt enthält er unter anderem folgende Regelungen, die dem Gericht und den Parteien aus dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen 5 Sa 312/09 bekannt sind:.
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10
    Der Arbeitgeber kann nach der Rechtsprechung zwar eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG, 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG, 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10
    Der Arbeitgeber kann nach der Rechtsprechung zwar eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG, 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG, 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2016 - 5 Sa 298/15

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen

    Eine Anwesenheitsprämie soll Arbeitnehmer anhalten, Fehlzeiten soweit wie möglich zu verringern, um die damit verbundenen betrieblichen Ablaufstörungen zu minimieren (BAG, Urteil vom 21. Januar 2009 - 10 AZR 216/08 - Rn. 36, juris = AP Nr. 283 zu § 611 BGB Gratifikation; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. September 2010 - 5 Sa 19/10 - Rn. 47, juris).
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