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   LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04   

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https://dejure.org/2004,5564
LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 (https://dejure.org/2004,5564)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 (https://dejure.org/2004,5564)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 2004 - 5 Sa 202/04 (https://dejure.org/2004,5564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitsverweigerung, Abmahnung, Prämienforderung, Zurückbehaltungsrecht, Betriebsvereinbarung, Anspruchsgrundlage, Treu und Glauben, Zurückweisung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Abmahung und Entfernung derselben aus einer Personalakte; Anforderungen an das Vorliegen einer beharrlichen Arbeitsverweigerung; Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht; Vorliegen einer ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Wann darf ein Arbeitnehmer die Leistung verweigern?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Es besteht kein Recht zur Arbeitsverweigerung nach einer Versetzung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Beharrliche Arbeitsverweigerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Grundsatz "Ohne Lohn keine Arbeit" gilt nicht immer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Fernbleiben der Arbeit; Wegfall einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    (LAG Köln, Urt. v. 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98 -).

    Der Arbeitnehmer darf von einem bestehenden Zurückbehaltungsrecht gemäß § 242 BGB nur unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben Gebrauch machen (BAG, Urt. v. 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 -, a.a.O.; LAG Hessen, Urt. v. 26.11.1998 - 4 (19) Sa 1360/98 -, zit. n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98 -, zit. n. Juris).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Dieses Zurückbehaltungsrecht kann auch der Arbeitnehmer an seiner Arbeitsleistung ausüben, wenn er einen fälligen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber erworben hat, den dieser nicht erfüllt (BAG, Urt. v. 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 -, AP Nr. 3 zu § 273 BGB; 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 -, AP Nr. 5 zu § 273 BGB).

    Der Arbeitnehmer darf von einem bestehenden Zurückbehaltungsrecht gemäß § 242 BGB nur unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben Gebrauch machen (BAG, Urt. v. 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 -, a.a.O.; LAG Hessen, Urt. v. 26.11.1998 - 4 (19) Sa 1360/98 -, zit. n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98 -, zit. n. Juris).

  • LAG Berlin, 12.07.2002 - 6 Sa 549/02

    Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung; Verhältnismäßigkeit einer Abmahnung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht rechtfertigt in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 -, AP Nr. 130 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972), zumindest aber den Ausspruch einer Abmahnung (LAG Berlin, Urt. v. 12.07.2002 - 6 Sa 549/02 - zit. n. Juris).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen einzelvertraglichen Bindungswillen schließen durften (ständige Rspr.: siehe nur: BAG, Urt. v. 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 -, NZA 2004, 1152 ff.).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 (19) Sa 1360/98
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Der Arbeitnehmer darf von einem bestehenden Zurückbehaltungsrecht gemäß § 242 BGB nur unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben Gebrauch machen (BAG, Urt. v. 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 -, a.a.O.; LAG Hessen, Urt. v. 26.11.1998 - 4 (19) Sa 1360/98 -, zit. n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98 -, zit. n. Juris).
  • LAG Köln, 15.09.1993 - 8 Sa 449/93

    Anspruch auf Zahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges im Rahmen eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Unter diesen Voraussetzungen ist es dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zumutbar, weitere Arbeitsleistungen zu erbringen und dem Arbeitgeber den als Gegenleistung geschuldeten Lohn zu kreditieren (LAG Köln, Urt. v. 15.09.1993 - 8 Sa 449/93 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht rechtfertigt in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 -, AP Nr. 130 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972), zumindest aber den Ausspruch einer Abmahnung (LAG Berlin, Urt. v. 12.07.2002 - 6 Sa 549/02 - zit. n. Juris).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Dieses Zurückbehaltungsrecht kann auch der Arbeitnehmer an seiner Arbeitsleistung ausüben, wenn er einen fälligen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber erworben hat, den dieser nicht erfüllt (BAG, Urt. v. 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 -, AP Nr. 3 zu § 273 BGB; 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 -, AP Nr. 5 zu § 273 BGB).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht rechtfertigt in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 -, AP Nr. 130 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972), zumindest aber den Ausspruch einer Abmahnung (LAG Berlin, Urt. v. 12.07.2002 - 6 Sa 549/02 - zit. n. Juris).
  • LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
    Ein solcher Anspruch, der sich aus §§ 611 Abs. 1, 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Fürsorgepflicht oder aus §§ 12, 862, 1004 BGB als Abwehranspruch herleiten lässt (vgl. LAG Frankfurt, Urt. v. 14.05.2003 - 2/1 Sa 1441/02-, zit. n. Juris; ErfK/Dieterich, 4. Aufl., Art. 2 GG, Rn. 102), setzt voraus, dass der mit der Abmahnung erhobene Vorwurf objektiv unrichtig ist und der Arbeitnehmer dadurch in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigt werden kann (ErfK/Dieterich, a.a.O., Art. 2 GG, Rn. 102) oder dass die Abmahnung unverhältnismäßig ist (vgl. KR/Fischermeier, 6. Aufl., § 626 BGB, Rn. 274, m. Nachw.).
  • LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15

    Benachteiligung - sachlich nicht begründbare Übersicherung - offene Formulierung

    Dies liefe ansonsten auf eine vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nicht geschuldete Kreditierung der Lohnzahlungsverpflichtung hinaus (vgl. LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 - in LAGE § 273 BGB 2002 Nr. 1 - Rn. 25 bei juris).

    So kann es einem Arbeitnehmer trotz bestehenden Lohnrückstandes dennoch verwehrt sein, seine Arbeitsleistung berechtigt zu verweigern, wenn der Lohnrückstand verhältnismäßig geringfügig ist, eine nur kurzfristige Verzögerung der Lohnzahlung zu erwarten ist, dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen kann oder aber der Lohnanspruch auf andere Weise gesichert ist (vgl. BAG Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - in NZA 1985, 355-357 - Rn. 29 ff bei juris; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 - in LAGE § 273 BGB 2002 Nr. 1 - Rn. 32-36 bei juris; sowie Becker, Zurückbehaltung der Arbeitsleistung - Wann ist die Ausübung des Rechts durch den Arbeitnehmer treuwidrig?, ArbRB 2010, 354-356 unter II m.w.N. aus der Rspr.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 658/07

    Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen beharrlicher

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung durch den Arbeitgeber bewusst und nachhaltig der Arbeitspflicht nicht nachkommt (LAG Schleswig-Holstein 23.11.2004 5 Sa 202/04 EzA-SD 1/05 Seite 5 Leitsatz).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 659/07

    Beharrliche Arbeitsverweigerung

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung durch den Arbeitgeber bewusst und nachhaltig der Arbeitspflicht nicht nachkommt (LAG Schleswig-Holstein 23.11.2004 5 Sa 202/04 EzA-SD 1/05 Seite 5 Leitsatz).
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