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   LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13   

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https://dejure.org/2013,16972
LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13 (https://dejure.org/2013,16972)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.2013 - 5 Sa 21/13 (https://dejure.org/2013,16972)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 5 Sa 21/13 (https://dejure.org/2013,16972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 102 Abs 1 S 2 BetrVG, § 102 Abs 1 S 3 BetrVG, § 102 Abs 3 Nr 3 BetrVG, § 102 Abs 2 S 1 BetrVG, § 102 Abs 2 S 3 BetrVG
    Betriebsratsanhörung - Streichung einer Hierarchieebene

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, Hierarchieebene, Streichung, Arbeitsplatzwegfall, Leiterin Verkaufsinnendienst, Betriebsratsanhörung, Auflösungsantrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung der Kündigungsgründe an den Betriebsrat bei Streichung einer Hierarchieebene; Betriebsbedingte Kündigung der Leiterin Verkaufsinnendienst bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats zum Wegfall des Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung der Kündigungsgründe an den Betriebsrat bei Streichung einer Hierarchieebene; nichtige betriebsbedingte Kündigung der Leiterin Verkaufsinnendienst bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats zum Wegfall des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Die Lösungsmöglichkeit nach § 9 KSchG bedeutet für den Arbeitgeber eine Vergünstigung, die nur in Betracht kommt, wenn eine Kündigung "nur" sozialwidrig und nicht (auch) aus anderen Gründen nichtig ist (vgl. grundlegend BAG, Urt. v. 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77 -, juris; BAG, Urt. v. 28.10.2008 - 2 AZR 63/07 -, juris).

    Für diese Auslegung und dieses Verständnis des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sprechen sowohl die Entstehungsgeschichte als auch systematische und teleologische Gründe (BAG, Urt. v. 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 -, juris).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach und unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, ist die Kündigung unwirksam (BAG, Urt. v. 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 -, juris).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, Urt. v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 -, juris).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Hierdurch soll dem Betriebsrat die Möglichkeit gegeben werden, durch seine Stellungnahme auf den Willen des Arbeitgebers einzuwirken und ihn durch Darlegung von etwaigen Gegengründen unter Umständen von seinem Plan abzubringen, den betreffenden Arbeitnehmer zu entlassen (BAG, Urt. v. 08.04.2003 - 2 AZR 515/02 -, juris).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Die Lösungsmöglichkeit nach § 9 KSchG bedeutet für den Arbeitgeber eine Vergünstigung, die nur in Betracht kommt, wenn eine Kündigung "nur" sozialwidrig und nicht (auch) aus anderen Gründen nichtig ist (vgl. grundlegend BAG, Urt. v. 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77 -, juris; BAG, Urt. v. 28.10.2008 - 2 AZR 63/07 -, juris).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG, Urt. v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 -, juris).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Ein Arbeitgeber kann indessen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur dann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung verlangen, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen i. S. d. § 13 Abs. 3 KSchG beruht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, vgl. nur: BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 -, m. w. Nachw., juris).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Lediglich in den Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen (BAG, Urt. v. 10.11.1994 - 2 AZR 207/94 -, juris).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es nur dann nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (BAG Urt. v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 -, juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
    Die Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat, vor allem seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ausreichend nachgekommen ist (BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 2 AZR 991/08 -, juris).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

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