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   LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15   

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LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15 (https://dejure.org/2015,38022)
LAG München, Entscheidung vom 23.09.2015 - 5 Sa 235/15 (https://dejure.org/2015,38022)
LAG München, Entscheidung vom 23. September 2015 - 5 Sa 235/15 (https://dejure.org/2015,38022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    §§ 519, ... 520 ZPO, § 513 Abs. 1 ZPO, § 546 ZPO, § 529 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 263 ZPO, § 533 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 322 ZPO, § 93 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsantrag bzgl. der Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zum Anbieten eine Versorgungszusage aufgrund betrieblicher Übung; Klage auf Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses; Zukünftiger Eintritt der Bedingungen für den ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Feststellungsklage, Bestimmtheit, zukünftiger Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen

  • rewis.io

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage - Feststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Unzulässige Feststellungsklage auf künftiges Angebot einer Versorgungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    In neun ausgewählten Fällen gab das Bundesarbeitsgericht mit Urteilen vom 15.05.2012 (u. a. 3 AZR 610/11, NZA 2012, S. 1279) den Klagen auf Verurteilung der Beklagten, ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu unterbreiten, statt.

    Nach den Entscheidungsgründen bestehe bei der Beklagten eine betriebliche Übung auf Erteilung der Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen zugunsten von Mitarbeitern, die mindestens 20 Jahre im Bankgewerbe beschäftigt seien, davon mindestens zehn Jahre bei der Beklagten, eine "gute Beurteilung" durch ihre Vorgesetzten erhalten hätten und in einer "gesundheitlichen Verfassung seien, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten lasse" (BAG v. 15.05.2012, a. a. O., Rn. 64).

    Diese Begrifflichkeiten werden zwar auch vom Bundesarbeitsgericht bezogen auf die Beklagte als Voraussetzungen eines Anspruchs aus betrieblicher Übung auf das "Versorgungsrecht" verwendet (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, NZA 2012, S. 1279 [Rn. 64]).

  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG v. 06.06.2007 -4 AZR 411/06, NZA 2008, S. 1086; v. 24.05.2007 - 6 AZR 706/06, NZA 2007, S. 1175); es muss zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts vorliegen (BAG v. 17.01.2007 -7 ABR 63/05, NZA 2007, S. 703; v. 06.06.2007, a. a. O.).

    In einem solchen Fall ist die Feststellungsklage kein geeignetes Mittel, um die Streitfrage für die Zukunft grundsätzlich zu klären (BAG v. 24.05.2007, a. a. O.).

  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Aus diesem Grund wird der Differenzierung, wonach das Feststellungsinteresse unter Hinweis auf den Justizgewährungsanspruch dann bejaht wird, wenn die Wartezeit in naher Zukunft abläuft und mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor deren Ablauf zu rechnen ist (LAG München v. 06.08.2015 - 3 Sa 254/15), nicht gefolgt.

    Soweit bei Feststellungsklagen das Feststellungsinteresse bejaht wurde (vgl. Urt. v. 06.08.2015 - 3 Sa 254/15), liegt auch eine Abweichung i. S. d. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG vor.

  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Bestreitet der Arbeitgeber dieses Rechtsverhältnis, kann der Arbeitnehmer ein rechtlich schützenswertes Interesse an dessen Feststellung auch schon vor Eintritt des Versorgungsfalles geltend machen, wenn er wissen muss, ob er mit erheblichen Versorgungslücken zu rechnen hat, falls er nicht in der verbleibenden Zeit seines Berufslebens private Altersvorsorge betreibt (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 636/10, ; v. 13.05.1997 - 3 AZR 66/96, NZA 1997, S. 1294).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Die Feststellungsklage kann nicht auf eine Klärung bloßer Vor- oder abstrakter Rechtsfragen gerichtet sein (BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06, NZA 2007, S. 1011; v. 24.06.1999 - 6 AZR 605/97, ZTR 2000, S. 220).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Entscheidend für die Beurteilung des Feststellungsinteresses ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BAG v. 22.10.2014 - 5 AZR 731/12, NZA 2015, S. 501).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    In diesem Fall ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BAG v. 30.05.2001 - 4 AZR 387/00, NZA 2002, S. 228).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Feststellung eines künftigen ungewissen Rechtsverhältnisses besteht nicht (BAG v. 07.11.2007 - 7 AZR 820/06, NZA 2008, S. 597; LAG München v. 30.03.2011, a. a. O.).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG v. 06.06.2007 -4 AZR 411/06, NZA 2008, S. 1086; v. 24.05.2007 - 6 AZR 706/06, NZA 2007, S. 1175); es muss zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts vorliegen (BAG v. 17.01.2007 -7 ABR 63/05, NZA 2007, S. 703; v. 06.06.2007, a. a. O.).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15
    Hingegen fehlt ein rechtlich schützenswertes Interesse, wenn durch die Entscheidung kein Rechtsfrieden geschaffen wird, da nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses, abstrakte Rechtsfragen oder rechtliche Vorfragen zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 522/04, ).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 720/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

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