Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 03.06.2004

Rechtsprechung
   LAG München, 14.07.2004 - 5 Sa 241/04   

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https://dejure.org/2004,11299
LAG München, 14.07.2004 - 5 Sa 241/04 (https://dejure.org/2004,11299)
LAG München, Entscheidung vom 14.07.2004 - 5 Sa 241/04 (https://dejure.org/2004,11299)
LAG München, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 5 Sa 241/04 (https://dejure.org/2004,11299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einordnung einer Totgeburt nach Schwangerschaftsabbruch als Entbindung ; Abbruch einer Schwangerschaft nach einer medizinischen Indikation; Auslegung des Wortes Entbindung ; Sonderkündigungsschutz auch nach einem Schwangerschaftsabbruch

  • Judicialis

    MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; PStV § 19 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1; PStV § 19 Abs. 2
    Keine Entbindung bei Totgeburt nach Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04

    Mutterschutz bei Totgeburt

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Juli 2004 - 5 Sa 241/04 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4208
LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 (https://dejure.org/2004,4208)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 (https://dejure.org/2004,4208)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 5 Sa 241/04 (https://dejure.org/2004,4208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Mobbing rechtzeitig geltend machen!

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 582/94

    Haftung des Arbeitgebers: Gesundheitsverletzung des Arbeitnehmers - tarifliche

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04
    Wegen des einheitlichen Lebensvorganges rechnen Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen dann zu den von einer tariflichen Ausschlussfrist erfassten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag die Ausschlussfrist ohne weiteren Zusatz für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" regelt wie im Fall des § 70 BAT (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAG vom 30.09.1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT; vom 26.04.1990 - 8 AZR 153/89 - n. v.; BAG vom 27.04.1995 - 8 AZR 582/94 - ZTR 1995, S. 520).

    Denn dieser Anspruch beruht auf demselben Sachverhalt wie die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, zumal der Kläger den Anspruch auf Ersatz des Zukunftsschadens zumindest durch schriftliche Geltendmachung dem Grunde nach hätte sichern können (vgl. BAG vom 27.04.1995 a.a.O.).

  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04
    Wegen des einheitlichen Lebensvorganges rechnen Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen dann zu den von einer tariflichen Ausschlussfrist erfassten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag die Ausschlussfrist ohne weiteren Zusatz für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" regelt wie im Fall des § 70 BAT (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAG vom 30.09.1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT; vom 26.04.1990 - 8 AZR 153/89 - n. v.; BAG vom 27.04.1995 - 8 AZR 582/94 - ZTR 1995, S. 520).
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89

    Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04
    Wegen des einheitlichen Lebensvorganges rechnen Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen dann zu den von einer tariflichen Ausschlussfrist erfassten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag die Ausschlussfrist ohne weiteren Zusatz für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" regelt wie im Fall des § 70 BAT (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAG vom 30.09.1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT; vom 26.04.1990 - 8 AZR 153/89 - n. v.; BAG vom 27.04.1995 - 8 AZR 582/94 - ZTR 1995, S. 520).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Die Instanzrechtsprechung hat sich im Zuge der Befassung mit sog. Mobbingklagen bislang lediglich mit der Geltung von Ausschlussklauseln wegen der Verletzung der Gesundheit auseinandersetzen müssen (so LAG Köln 3. Juni 2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; Sächsisches LAG 17. Februar 2005 - 2 Sa 751/03 - allerdings unter ausdrücklicher Betonung, Ansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts würden von der Klausel nicht umfasst).
  • LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03

    Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog.

    Betroffen sind auch Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen sog. Mobbings (LAG Köln vom 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643).
  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/05

    Mobbing durch Vorgesetzte; unerlaubte Handlung; Persönlichkeitsrechtsverletzung;

    c) In Übereinstimmung mit dieser Auffassung geht auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte wohl überwiegend davon aus, dass auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem sog. Mobbing-Verhalten den einschlägigen Ausschlussklauseln unterliegen (LAG Köln Urt. v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; LAG Sachsen Urt. v. 17.02.2005 - 2 Sa 751/03 - BB 2005, 1576; LAG Hamm Urt. v. 08.11.2005 - 19 Sa 1003/05).
  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

    2.) Fälligkeit der Ansprüche tritt jedenfalls mit Abschluss der letzten Mobbinghandlung ein (ebenso BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - und LAG Köln v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 -).

    (bb) Für den speziellen Fall von länger andauernden Mobbinghandlungen hat das Bundesarbeitsgericht außerdem festgeschrieben, dass der Beginn der Ausschlussfrist jedenfalls mit Abschluss der zeitlich letzten vorgetragenen "Mobbinghandlung" eintritt (BAG v. 16.05.2007 a.a.O. Rz. 60; ebenso LAG Köln v. 3.6.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; Sponer/Steinherr, TVöD, Loseblatt, § 37 Rn. 127).

  • LAG Hamm, 11.09.2008 - 15 Sa 742/08

    Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs; Geltendmachung innerhalb tariflicher

    Auch Schadensersatzansprüche, die im Anwendungsbereich des § 70 BAT bzw. § 37 TV-L erhoben werden, sind innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03.06.2004 - 5 Sa 241/04, EZA BAT Nr. 59 zu§ 70 BAT m.w.N.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06

    Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    In Übereinstimmung mit der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung geht die Kammer vorliegend davon aus, dass auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem sog. Mobbingverhalten den einschlägigen Ausschlussklauseln unterliegen (siehe LAG Köln, Urt. v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04, EzBAT, § 70 BAT, Nr. 59 = ZTR 2004, 643; LAG Sachsen, Urt. v. 17.02.2005 - 2 Sa 751/03, BB 2005, 1576 ff. ).
  • ArbG Arnsberg, 01.04.2008 - 3 Ca 1207/07

    Ausschlussfrist, Schadensersatzanspruch

    Von der Verfallklausel sind damit auch Schadensersatzansprüche betroffen (LAG Köln, Urteil vom 03.06.2004, 5 Sa 241/04, EZA BAT Nr. 59 zu § 70 BAT).
  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/0
    c) In Übereinstimmung mit dieser Auffassung geht auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte wohl überwiegend davon aus, dass auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem sog. Mobbing-Verhalten den einschlägigen Ausschlussklauseln unterliegen (LAG Köln Urt. v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; LAG Sachsen Urt. v. 17.02.2005 - 2 Sa 751/03 - BB 2005, 1576; LAG Hamm Urt. v. 08.11.2005 - 19 Sa 1003/05).
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