Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem Ausbildungszeugnis - Kenntnis des Anfechtungsgrundes nach mehrjähriger Tätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Täuschung des Arbeitgebers durch Beifügung eines gefälschten Zeugnisses zu den Bewerbungsunterlagen; Wahrheitswidrige Vorspiegelung wesentlich besserer theoretischer und praktischer Berufskenntnisse; Kausalität der Vorlage des gefälschten Berufbildungszeugnisses für den ...
- Judicialis
BBiG § 34 a. F.; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 142 Abs. 1; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ArbGG § 64 Abs. 2c; ; ArbGG § 64 Abs. 6
- RA Kotz
Zeugnisfälschung: Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen gefälschtem Zeugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Bewerbung mit gefälschtem Ausbildungszeugnis ? Auch bei Kenntniserlangung erst nach Tätigkeit von mehr als acht Jahren wirksam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses wegen Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei gefälschtem Prüfungszeugnis kann Arbeitsverhältnis angefochten werden
- advogarant.de (Kurzinformation)
Anfechtung eines langjährigen Arbeitsvertrages wegen einem gefälschten Zeugnis
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit gefälschtem Zeugnis beworben - Arbeitgeber ficht wegen arglistiger Täuschung den Arbeitsvertrag an
- rabüro.de (Kurzinformation)
Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung noch Jahre nach erfolgter Einstellung möglich
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis fälschen - ein Bumerang
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem Ausbildungszeugnis auch nach mehrjähriger Tätigkeit möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Manipulierte Zeugnisse - Arbeitgeber kann fristlos kündigen und anfechten!
Besprechungen u.ä.
- heuking.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 07.02.2006 - 31 Ca 11627/05
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 532
- DB 2007, 1197
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist danach zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch die im Rahmen der Einstellung verübte Täuschungshandlung noch beeinträchtigt ist (BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49; 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 - AP Nr. 58 zu § 123 BGB; zuletzt 01.06.2006, 6 AZR 730/05, juris).Geschützt wird insoweit die subjektive Willensfreiheit des Getäuschten (vgl. BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - a. a. O.. zu II 2 b der Gründe) Bei der Falschbeantwortung von zulässigen Fragen stellt das Bundesarbeitsgericht auf die von dem betreffenden Arbeitnehmer vertraglich geschuldete Leistung und den mit der Fragestellung verfolgten Zweck ab (vgl. BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - a. a. O.).
- BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist danach zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch die im Rahmen der Einstellung verübte Täuschungshandlung noch beeinträchtigt ist (BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49; 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 - AP Nr. 58 zu § 123 BGB; zuletzt 01.06.2006, 6 AZR 730/05, juris).Das Arbeitsverhältnis war jedoch wegen der Täuschung eben gerade nicht insgesamt beanstandungsfrei (vgl hierzu auch BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05 - a. a. O..).
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
a) Das ist der Fall, wenn ohne den erzeugten Irrtum die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre, wobei Mitursächlichkeit der Täuschung genügt und es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluss auf die Entscheidung haben kann (vgl. BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349 = AP Nr. 50 zu § 123 zu B I 3 der Gründe). - BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist danach zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch die im Rahmen der Einstellung verübte Täuschungshandlung noch beeinträchtigt ist (BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49; 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 - AP Nr. 58 zu § 123 BGB; zuletzt 01.06.2006, 6 AZR 730/05, juris). - BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist danach zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch die im Rahmen der Einstellung verübte Täuschungshandlung noch beeinträchtigt ist (BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49; 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 - AP Nr. 58 zu § 123 BGB; zuletzt 01.06.2006, 6 AZR 730/05, juris).
- LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07
Anfechtung des Arbeitsvertrages, verhaltensbedingte Kündigungen
Die Beklagte hätte bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses allerdings zwingend mit erheblichen Problemen und Risiken seitens der Heimaufsichtsbehörde zu rechnen (siehe hierzu näher auch LAG Baden-Württemberg, U. v. 13.10.2006, DB 2007, S. 1197 f). - VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2521/07
Faktisches Berufverbot bei Beschränkung der Bewährungserlaubnis auf die Ausübung …
Eine Offenbarungspflicht ergäbe sich - entsprechend den Grundsätzen zur arbeitsrechtlichen Zulässigkeit von Fragen des Arbeitgebers bei der Einstellung (…vgl. dazu BAG, Urt. v. 28.5.1998 - 2 AZR 549/97 - Juris; ferner LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.10.2006 - 5 Sa 25/06 - Juris) - aus der vom Kläger (als künftigem Arbeitnehmer) vertraglich geschuldeten Leistung bzw. dem mit der Darlegungspflicht verfolgten Zweck, diese Leistung vollwertig erbringen zu können.