Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23145
LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,23145)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,23145)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 5 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,23145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Maklerbetreuerin, Außendienstmitarbeiter, Trunkenheit, Private Trunkenheitsfahrt, Führerschein, Entzug, Fahrerlaubnis, Verlust der

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen privater Trunkenheitsfahrt

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Fahrerlaubnisentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Maklerbetreuerin wegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach privater Trunkenheitsfahrt mit Dienstfahrzeug

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Maklerbetreuerin wegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach privater Trunkenheitsfahrt mit Dienstfahrzeug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Führerschein weg - Arbeitsplatz weg?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung ist bei Außendienstlern nicht zwingend ein außerordentlicher Kündigungsgrund!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines Maklerbetreuers berechtigt nicht notwendigerweise zur Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers

  • k44.de (Kurzinformation)

    Ist der Arbeitsplatz weg, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: fristlose Kündigung wirksam?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines Maklerbetreuers berechtigt nicht notwendigerweise zur Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2227
  • DB 2014, 2236
  • NZA-RR 2014, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90

    Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .

    bb) Ungeachtet dessen kommt nach dem das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur dann eine Beendigungskündigung, gleichgültig, ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen beruht, und gleichgültig, ob sie als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, erst dann in Betracht, wenn keine Möglichkeit zu einer anderweitigen Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, u. U. auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen, besteht (BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, Rn. 30, juris).

    Vielmehr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer von sich aus einen vorhandenen freien aber geringerwertigen Arbeitsplatz anzubieten (BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, Rn. 30, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07, Rn. 23, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85

    Außendienstmitarbeiter; Fahrzeugüberlassung; Arbeitszeit im Außendienst; Entzug

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Auch bei einem Außendienstmitarbeiter, dem ein Dienstfahrzeug überlassen wurde und der zumindest zu 50 % seiner Arbeitszeit im Außendienst unterwegs ist, kann der Entzug der Fahrerlaubnis an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 -, juris; vgl. auch: LAG Köln, Urt. v. 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, juris).

    Eine Divergenz zur Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 - liegt wegen der andersartigen Fallgestaltung nicht vor.

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausübung einen Führerschein benötigen, einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann (BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06, Rn. 27 f., juris; LAG Niedersachsen, Urt. v. 09.09.2003 - 13 Sa 699/03 -, Rn. 25, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07

    Entzug der Fahrerlaubnis - Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .

    Vielmehr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer von sich aus einen vorhandenen freien aber geringerwertigen Arbeitsplatz anzubieten (BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, Rn. 30, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07, Rn. 23, juris).

  • LAG Köln, 26.07.2012 - 7 Sa 327/12

    Mitarbeiter im Außendienst ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Auch bei einem Außendienstmitarbeiter, dem ein Dienstfahrzeug überlassen wurde und der zumindest zu 50 % seiner Arbeitszeit im Außendienst unterwegs ist, kann der Entzug der Fahrerlaubnis an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 -, juris; vgl. auch: LAG Köln, Urt. v. 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, juris).
  • LAG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 Sa 699/03

    Personenbedingte Kündigung wegen des Verlustes der Fahrerlaubnis; Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausübung einen Führerschein benötigen, einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann (BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06, Rn. 27 f., juris; LAG Niedersachsen, Urt. v. 09.09.2003 - 13 Sa 699/03 -, Rn. 25, juris).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 525/90

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Sodann hat der Arbeitgeber eingehend zu erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (BAG, Urt. v. 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 -, Rn. 19, juris; BAG, Urt. v. 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Hessen, 28.08.2003 - 5 Sa 522/03

    Fristlose Kündigung, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Hessisches LAG, Urt. v. 28.08.2003 - 5 Sa 522/03 -, juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 26.04.2001 - 8 AZR 770/00 - juris).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Firmenfahrzeug, Dienstfahrt, Gefährdung

    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen der berechtigten Interessen des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 -, Rn. 20, juris).
  • SG Braunschweig, 23.11.2016 - S 52 AS 456/16

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs durch die Bundesagentur für Arbeit aufgrund

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis eines Kraftfahrers ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB sein kann (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. Juli 2014 - 5 Sa 27/14 - juris Rn. 22 mwN.; siehe insb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 63/17
    Ist eine Fahrerlaubnis zwingende Voraussetzung zur Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht, hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich durch das Unterlassen von Verkehrsverstößen für die Erhaltung seiner straßenverkehrsrechtlichen Berechtigung Sorge zu tragen, weshalb bei einem zu vertretenden Verlust der Fahrerlaubnis grundsätzlich von der wenigstens grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit als ein zum Sperrzeiteintritt führendes versicherungswidriges Verhalten auszugehen ist (vgl. z.B. Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2016 - L 9 AL 189/13 - LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. Juli 2014 - 5 Sa 27/14 - Sächsisches LSG, Urteil vom 15. August 2013 - L 3 AL 133/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2012 - L 3 AL 5066/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21150
LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,21150)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,21150)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 5 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,21150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung des Verkaufsleiters eines Autohauses bei treuwidriger Schädigung der Arbeitgeberin durch Tauschgeschäft mit Kunden; Abgestufte Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe des gekündigten Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kündigung; außerordentliche; Untreue; Vermögensdelikt

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Verkaufsleiters eines Autohauses bei treuwidriger Schädigung der Arbeitgeberin durch Tauschgeschäft mit Kunden

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Einen in diesem Sinne die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellt ua. ein vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangenes Vermögensdelikt dar, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. BAG 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13, NZA 2014, 143; BAG 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17, NZA 2012, 1025; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, AP BGB § 626 Nr. 232; jeweils mwN).

    Zu berücksichtigen sind regelmäßig Gewicht und Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreien Verlaufs (vgl. BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09, aaO.), sowie Lebensalter, Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Das Anhörungsverfahren ist dann beendet (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 47, NZA 2011, 1342, mwN).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Einen in diesem Sinne die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellt ua. ein vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangenes Vermögensdelikt dar, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. BAG 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13, NZA 2014, 143; BAG 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17, NZA 2012, 1025; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, AP BGB § 626 Nr. 232; jeweils mwN).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Einen in diesem Sinne die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellt ua. ein vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangenes Vermögensdelikt dar, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. BAG 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13, NZA 2014, 143; BAG 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17, NZA 2012, 1025; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, AP BGB § 626 Nr. 232; jeweils mwN).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Folglich ist eine Abmahnung dann entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit einer schweren Pflichtverletzung ohne weiteres erkennen und mit deren Hinnahme durch den Arbeitgeber unter keinen Umständen rechnen kann (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16 mwN, NZA 2013, 319).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19, NZA 2014, 533).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Es gilt eine abgestufte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., vgl. etwa BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87- NJW 1988, 438; ErfK/ Müller-Glöge, 14. Aufl. BGB § 626 Rn. 235, mwN).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (vgl. BAG 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41 mwN, NZA 2013, 86).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Er muss nicht jeden erdenklichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorbeugend ausschließen (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 3. Juli 2014 - 5 Sa 27/14 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14

    Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag

    Das steht aufgrund der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess fest (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 - Juris; BAG 14.01.2015 - 2 AZN 827/14).

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 27/14 und 5 Sa 28/14.

    Da die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 - Juris; BAG 14.01.2015 - 2 AZN 827/14), bestehen Zahlungsansprüche für die Zeit nach dem 10.07.2013 nicht mehr.

    Sie muss sich vom Kläger, dem der Zeuge B. als Gegenleistung eine Armbanduhr der Manufaktur Glashütte übereignet hat, deren Wert im Kündigungsprozess (Az. 5 Sa 27/14) unstreitig mit ca. EUR 6.000,- angegeben worden ist, nicht vorhalten lassen, dass es ihr nicht gelungen wäre, den Satz Brabus-Felgen mit Pirelli-Reifen an den Zeugen B. oder einen anderen Kunden zu einem Preis von EUR 5.358,64 zzgl.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht