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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17   

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https://dejure.org/2017,54051
LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17 (https://dejure.org/2017,54051)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.2017 - 5 Sa 314/17 (https://dejure.org/2017,54051)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2017 - 5 Sa 314/17 (https://dejure.org/2017,54051)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das Zeugnis - geknickt und getackert

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf ungefaltetes Arbeitszeugnis? - LAG: Gefaltetes und getackertes Zeugnis ist kein unzulässiges Geheimzeichen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf ungeknicktes und ungetackertes Zeugnis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.02.2018)

    Kein Anspruch auf ungefaltetes Arbeitszeugnis

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Streit um das getackerte Arbeitszeugnis nach Prozessvergleich

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis - Getackertes Zeugnis stellt kein Geheimzeichen dar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Der Kläger verkennt, dass es auf die Sicht des objektiven Empfängerhorizonts und nicht auf vereinzelt geäußerte Rechtsansichten ankommt, selbst wenn sie im Internet zu "Geheimcodes" kursieren (so schon BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 19).

    Solange das Zeugnis allgemein verständlich ist und nichts Falsches enthält, kann der Arbeitnehmer daher keine abweichende Formulierung oder eine abweichenden Gliederung verlangen (vgl. BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 264/16

    Rechtsschutzbedürfnis - Arbeitszeugnis - Abwertung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Ist ein Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber verwendeten Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung, sondern auf ein Zeugnis ohne jeden Schlusssatz (vgl. BAG 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 264/16 - Rn. 25).
  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Auch wenn sich der Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, bleibt es seine Sache, das Zeugnis im Einzelnen abzufassen (vgl. BAG 14.02.2017 - 9 AZB 49/16 - Rn. 11).
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Ist ein Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber verwendeten Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung, sondern auf ein Zeugnis ohne jeden Schlusssatz (vgl. BAG 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 264/16 - Rn. 25).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Auch wenn eine feste körperliche Verbindung einzelner Blätter einer Urkunde, die (nur) am Ende des Textes unterzeichnet ist, nach der sog. "Auflockerungsrechtsprechung" nicht erforderlich ist, wenn sich deren Einheitlichkeit aus anderen eindeutigen Merkmalen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAG 04.11.2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 18 mwN), stellt es kein unzulässiges Geheimzeichen dar, wenn der Arbeitgeber die Blätter des Zeugnisses mit einem Heftgerät körperlich miteinander verbindet (ugs. "tackert").
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15

    Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht (st. Rspr. vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    Es war dem in A-Stadt wohnhaften Kläger nicht unzumutbar, das Zeugnis in Mainz abzuholen oder durch einen beauftragten Boten abholen zu lassen (zur Holschuld vgl. BAG 08.03.1995 - 5 AZR 848/93).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17
    durch Schwärzungen (vgl. BAG 21.09.1999 - 9 AZR 893/98).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 35/23

    Arbeitszeugnis - Äußere Form des Zeugnisses

    Grundsätzlich darf ein Zeugnis zweimal gefaltet werden, um das DIN-A4-Papier in einem herkömmlichen Geschäftsumschlag unterzubringen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. November 2017 - 5 Sa 314/17 - Rn. 51, juris = EzTöD 100 § 35 TVöD-AT Nr. 7).
  • LAG Nürnberg, 11.07.2019 - 3 Sa 58/19

    Zeugnis - Geheimzeichen - gelochtes Papier

    Die Klägerin verkenne, dass es auf die Sicht des objektiven Empfängerhorizonts und nicht auf vereinzelt geäußerte Rechtsansichten ankomme, selbst wenn sie im Internet zu "Geheimcodes" kursierten (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017 - 5 Sa 314/17, BeckRS 2017, 140033).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 09.01.2019 - 3 Ca 615/18

    Arbeitszeugnis - Lochung - formelle Anforderungen - Gepflogenheiten der Branche -

    Damit entscheidet das Gericht den Fall des gelochten Arbeitszeugnisses im Ergebnis so wie den des "getackerten" Zeugnisses (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz vom 9.11.2017, 5 Sa 314/17 mit zustimmender Anmerkung von Dahl, jurisPR-ArbR 23/2018 Anm. 6).
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