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   LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06   

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LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06 (https://dejure.org/2007,9270)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 Sa 357/06 (https://dejure.org/2007,9270)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 5 Sa 357/06 (https://dejure.org/2007,9270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Änderungskündigung, Entgeltreduzierung, Sanierungsplan, dringende betriebliche Erfordernisse, Sanierungskonzept, Gleichbehandlung, Zustimmung, freiwillige Zustimmung, Umsetzung, einheitliche Umsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung durch eine unternehmerische Entscheidung zur einheitlichen Umsetzung eines Sanierungsplans; Vermeidung einer Betriebsschließung und des damit einhergehenden Ausspruchs von ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 § 2 Satz 1
    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung bei Umsetzung eines Sanierungsplans

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Danach ist eine Änderungskündigung - als vollwertige Kündigung nach dem KSchG - als sozial ungerechtfertigt anzusehen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Konditionen entgegenstehen (st. Rspr.: zuletzt BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 -, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 -, AP zu § 2 KSchG 1969 Nr. 81).

    a) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (BAG, Urt. v. 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 -, AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969 m.w.N.; ebenso KR-Rost, 7. Aufl., Rn. 107 a zu § 2 KSchG; ErfK-Kiel, 7. Aufl. 2007, Rn. 40 zu § 2 KSchG).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass die dringenden betrieblichen Erfordernisse schon im Zeitpunkt der Kündigung einer Weiterbeschäftigung dergestalt entgegenstehen müssen, dass ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung die Existenz des Betriebs unmittelbar bedroht ist (BAG, Urt. v. 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 -, a.a.O.).

    Auch hier kommt es ausschließlich auf den vom Arbeitgeber zu erbringenden Nachweis des Vorliegens einer dringenden Sanierungsbedürftigkeit durch Vorlage eines qualifizierten Sanierungsplans an (BAG, Urt. v. 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 -, AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Die unternehmerische Entscheidung zur einheitlichen Umsetzung eines Sanierungsplans rechtfertigt eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung, wenn damit eine drohende Betriebsschließung und der damit einhergehende Ausspruch von Beendigungskündigungen vermieden werden kann, wenn der Arbeitgeber zuvor alle gegenüber der Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft hat, der Arbeitnehmer die Entgeltabsenkung billigerweise hinnehmen muss und die Gleichbehandlung der von den Änderungskündigungen betroffenen Arbeitnehmer gewahrt ist (BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 -).

    c) Schließlich verlangt die Rechtsprechung die Gleichbehandlung aller betroffenen Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebs (BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 -, AP Nr. 51 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 16.05.2001 - 2 AZR 292/01 -, NZA 2003, 147 ff.).

    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Arbeitsgericht davon aus, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Sozialwidrigkeit einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist (BAG, Urt. v. 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 'Wiedereinstellung'); wobei für die Änderungskündigung nichts anderes gilt (BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 -, a.a.O.; ebenso KR-Rost, 7. Aufl., Rn. 106 e zu § 2 KSchG).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Nachdem der Kläger die Änderung der Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung angenommen hatte und damit der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses feststeht, hängt die Wirksamkeit der Änderungskündigung davon ab, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG, Urt. v. 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 -, AP Nr. 50 zu § 2 KSchG 1969).

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG, Urt. v. 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 -, AP Nr. 50 § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969).

    Auch das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Beurteilung der sozialen Rechtfertigung von Massenänderungskündigungen nicht auf die Erheblichkeit des Sanierungsbeitrags jedes einzelnen Arbeitnehmers ab (vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 -, AP Nr. 50 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 ABR 124/85 -, AP Nr. 19 zu § 15 KSchG; BAG, Urt. v. 09.04.1987 - 2 AZR 279/86 -, AP Nr. 28 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    An das Merkmal der Dringlichkeit sind dabei hohe Anforderungen zu stellen, da der Arbeitgeber durch die Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung einseitig und nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (BAG, Urt. v. 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 -, AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2KSchG 1969).

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG, Urt. v. 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 -, AP Nr. 50 § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969).

    Zwar verbietet sich grundsätzlich der Rückgriff auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, um eine Änderungskündigung zur Entgeltkürzung sozial zu rechtfertigen (BAG, Beschl. v. 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 -, AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79 -, AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl., Rn. 41 zu § 137).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    d) Letztlich sind die vom Bundesarbeitsgericht zu § 15 KSchG entwickelten Grundsätze zur Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern entsprechend auf die vorliegende Konstellation anzuwenden (BAG, Beschl. v. 21.06.1995 - 2 ABR 28/94 -, AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Zwar verbietet sich grundsätzlich der Rückgriff auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, um eine Änderungskündigung zur Entgeltkürzung sozial zu rechtfertigen (BAG, Beschl. v. 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 -, AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79 -, AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl., Rn. 41 zu § 137).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Zwar verbietet sich grundsätzlich der Rückgriff auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, um eine Änderungskündigung zur Entgeltkürzung sozial zu rechtfertigen (BAG, Beschl. v. 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 -, AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79 -, AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl., Rn. 41 zu § 137).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 279/86

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem auf See beschäftigten Koch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Auch das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Beurteilung der sozialen Rechtfertigung von Massenänderungskündigungen nicht auf die Erheblichkeit des Sanierungsbeitrags jedes einzelnen Arbeitnehmers ab (vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 -, AP Nr. 50 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 ABR 124/85 -, AP Nr. 19 zu § 15 KSchG; BAG, Urt. v. 09.04.1987 - 2 AZR 279/86 -, AP Nr. 28 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Arbeitsgericht davon aus, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Sozialwidrigkeit einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist (BAG, Urt. v. 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 'Wiedereinstellung'); wobei für die Änderungskündigung nichts anderes gilt (BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 -, a.a.O.; ebenso KR-Rost, 7. Aufl., Rn. 106 e zu § 2 KSchG).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
    An das Merkmal der Dringlichkeit sind dabei hohe Anforderungen zu stellen, da der Arbeitgeber durch die Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung einseitig und nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (BAG, Urt. v. 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 -, AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 -, AP Nr. 53 zu § 2KSchG 1969).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 30. Januar 2007 - 5 Sa 357/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 06.05.2008 - 13 Sa 1739/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung mit Haupt- und Hilfsangebot

    Auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, auf das die Beklagte zur Stützung ihrer Ansicht verweist (Urteile vom 30. Januar 2007 - 5 Sa 357/06 - zitiert nach juris und vom 21. Februar 2007 - 3 Sa 349/07 - LAGE Nr. 57 zu § 2 KSchG) sieht dies nicht anders.
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