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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05   

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https://dejure.org/2005,9153
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05 (https://dejure.org/2005,9153)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2005 - 5 Sa 397/05 (https://dejure.org/2005,9153)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2005 - 5 Sa 397/05 (https://dejure.org/2005,9153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Arbeitsfähigkeit bei Erteilung der Abmahnung; Voraussetzungen für das Vorliegen der Dienstunfähigkeit eines Beamten; Pflicht zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • Judicialis

    LaufbVO § 56; ; LBG § 56; ; LBG § 56 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; StGB § 193; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; ZPO § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 242 § 611 § 1004
    Unbegründete Abmahnung einer Lehrerin bei Vorwurf der Arbeitsversäumnis trotz Arbeitsfähigkeit - Darlegungslast des Arbeitgebers auch hinsichtlich Widerlegung substantiierter Rechtfertigungsgründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 408/05

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05
    Die 160 cm große Klägerin wiegt - wie sie im Berufungsverhandlungstermin der Sache - 5 Sa 408/05 - angegeben hat - 99 kg.
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05
    Dieses Recht des Arbeitgebers findet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (- Urteile vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - und vom 12.06.1986 - 6 AZR 5559/84 -) seine Schranken jedoch an der geschützten Rechtssphäre des Arbeitnehmers.
  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05
    Unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers durch unzutreffende und/oder (zu Unrecht) abwertende Äußerungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Abmahnung behindert, soweit dadurch sein berufliches Fortkommen berührt wird (- vgl. BAG-Urteil vom 12.06.1986 - 6 AZR 559/84 - unter Ziffer I. 2.; insoweit in NZA 1986, 153 nicht veröffentlicht -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 408/05

    Zur außerordentlichen Kündigung eines arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

    Mit dem Schreiben vom 08.07.2004 erteilte die C. der Klägerin die Abmahnung, die Streitgegenstand des Verfahrens - 5 Ca 1890/04 - = - 5 Sa 397/05 - ist.

    Im Berufungsverhandlungstermin sind die schriftlichen Aussagen der Zeugin Dr. H. vom 05.08.2005 und des Zeugen Dr. Z. vom 11.08.2005 (aus dem Verfahren - 5 Sa 397/05 -) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Insoweit wird auf Bl. 167 ff. d. A. - 5 Sa 397/05 - und Bl. 178 ff., Bl. 181 und Bl. 219 ff. d. A. - 5 Sa 397/05 - verwiesen.

    Insoweit ergibt sich aus der - in Bl. 168 bis 171 d. A. - 5 Sa 397/05 - befindlichen Aussage der sachverständigen Zeugin Dr. H., dass die Klägerin im entscheidungserheblichen Zeitraum (jedenfalls) an folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen/Krankheiten litt:.

    Die Feststellung der Hypertonie (Bluthochdruck) deckt sich mit der Angabe der RR-Bluthochdruckwerten wie sie in dem Auszug (Bl. 181 d. A - 5 Sa 397/05 -) festgehalten sind, den der sachverständige Zeuge Dr. Z. seiner Aussage vom 11.08.2005 als Anlage beigefügt hat.

    Mit Rücksicht darauf, dass der Zeuge Dr. Z. - (in seiner Aussage vom 11.8.2005, Bl. 178 ff. d. A. - 5 Sa 397/05 -) bestätigt hat, dass die Klägerin bis zum 27.07.2004 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt gewesen sei, hat die Berufungskammer nicht die gem. § 286 Abs. 1 ZPO notwendige Überzeugung gewinnen können, die Klägerin sei in der Woche vom 12.07.2004 bis zum 16.07.2004 arbeitsfähig gewesen.

  • LG Köln, 03.05.2007 - 1 S 150/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beseitigung einer

    Die arbeitsrechtliche Abmahnung kann als solche schon das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers behindern (vergleiche BAG, Urteil vom 12.06.1986 - 6 AZR 559/84 - ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2005 - 5 Sa 397/05 - ).
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