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   LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20   

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LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20 (https://dejure.org/2021,37340)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.05.2021 - 5 Sa 418/20 (https://dejure.org/2021,37340)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 5 Sa 418/20 (https://dejure.org/2021,37340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 165 S. 3; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 22
    Keine Verpfichtung der Ladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch bei fehlender persönlicher Eignung

  • IWW

    §§ 253 BGB, ... 15 Abs. 2 AGG, §§ 1, 7, § 312 SGB III, § 165 SGB IX, § 313 a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 15 a Abs. 2 AGG, § 15 AGG, Art. 15 Abs. 2 AGG, § 253 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 15 Abs. 2 AGG, § 823 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG, § 253 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 1 AGG, § 22 AGG, § 165 S. 3 SGB IX, § 82 S. 2 SGB IX, § 1 KSchG, § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX, Art. 12 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 253 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art.1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 249 Abs. 1 BGB, 251 Abs. 1 BGB, § 165 Satz 3 SGB IX, § 165 Satz 4 SGB IX, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 165 S. 4 SGB IX, § 82 Satz 2 SGB IX, § 82 S. 2 SGB IX, § 165 S. 3 und 4 SGB IX, § 1 Abs. 1 KSchG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 165 S. 4 SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung der Ladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch bei fehlender persönlicher Eignung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 165 S. 3 SGB IX, 15 Abs. 2, 7 Abs. 1, 22 AGG
    Nichteinladung Vorstellungsgespräch - persönliche Ungeeignetheit

  • rewis.io

    Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Bewerber, Wartezeit, Berufung, Behinderung, Auswahlentscheidung, Revision, Personalrat, Prozesskostenhilfe, Bewerbung, Bewilligung, ausgeschriebene Stelle, Sinn und Zweck, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichteinladung Vorstellungsgespräch - persönliche Ungeeignetheit

  • rechtsportal.de

    Nichteinladung Vorstellungsgespräch - persönliche Ungeeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Klägers aus den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18.

    Der Kläger hat erstinstanzlich auch geltend gemacht, dass sich die Beklagte widersprüchlich verhalte, wenn sie sich auf den Standpunkt stelle, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch hätte eingeladen werden müssen, während sie ihn hinsichtlich der Bewerbungen, die in den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18 beim Arbeitsgericht Bamberg streitgegenständlich sind, zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des unter dem Az. 2 Ca 101/19 ergangenen Endurteils vom 05.8.2020 Bezug genommen werden.

    Im Übrigen ist es der Kläger, der sich insoweit widersprüchlich verhält: Er beanstandet, wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (vgl. das Verfahren 2 Ca 101/19) und er beanstandet, wenn er - wie im vorliegenden Streitfall - nicht eingeladen wird.

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Die während der Wartezeit grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Gegengewicht zu dem im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes entstehenden materiellen Kündigungsschutz, der die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers nicht unerheblich beschneidet (vgl. BAG vom 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 NZA 2013, 1412, Rn.24 mwN).

    Bis zum Ablauf der Wartezeit kann sich der Arbeitgeber daher - außerhalb von Missbrauchs-, insbesondere Diskriminierungsfällen - frei von solchen Arbeitnehmern trennen, bei denen er während der Wartezeit den Eindruck gewonnen hat, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll ist (vgl. BAG vom 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 NZA 2013, 1412, Rn.39).

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Sie verstößt nicht gegen § 165 SGB IX S. 3, zumal der schwerbehinderte Bewerber in diesen Fällen im Hinblick auf das in der Wartezeit gekündigte Arbeitsverhältnis nicht nur die Chance hatte, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von sich überzeugen, sondern sogar im Rahmen eines bereits begründeten Arbeitsverhältnisses (vgl. zur nicht bestehenden Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines persönlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers auch LAG Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18, BeckRS 2018, 17460 Rn. 77).

    Es sei auch entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 - nicht zu beanstanden, wenn persönlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber trotz fachlicher Eignung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden würden.

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    (a) Der Sinn und Zweck der in § 165 S. 3 SGB IX geregelten Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, einen (fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten) schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, besteht darin, dass der schwerbehinderte Bewerber die Möglichkeit erhalten soll, den öffentlichen Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von seiner Eignung überzeugen können (vgl. BAG vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18 NZA 2020, 851, Rn. 48).

    Sie sollen dadurch die Chance haben, den Arbeitgeber von ihrer Eignung zu überzeugen (siehe BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18 Rn. 48, juris).

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 417/20

    Bewerbung eines Schwerbehinderten - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    (In den weiteren Rechtsstreiten der Parteien ging es unter dem Aktenzeichen 5 Sa 417/20 ebenfalls um Entschädigungsansprüche des Klägers wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung vom 20.12.2018 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Verwaltungsfachangestellter Teamassistenz Bürgermeisteramt. Im Verfahren 5 Sa 419/20 ging es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des Klägers vom 21.06.19 und 22.06.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Kämmerei und Hauptamt).

    Diesen Eindruck teilt offensichtlich auch der Kläger, da er in dem Verfahren 5 Sa 417/20 (Bewerbung des Klägers auf eine durch die Beklagte ausgeschriebene Stelle im Bauamt) geltend gemacht hat, die in dem dortigen durch die Beklagte erfolgten Einladungen zum Vorstellungsgespräch (Anlage B10 und B 12 der Verfahrensakte 5 Sa 417/20 Bl.110 u.113 d.A) seien nur pro forma durch die Beklagte erfolgt (u. a. in der E-Mail des Klägers 08.01.2019 Anlage B 13 der Verfahrensakte 5 Sa 417/20 und im Berufungsbegründungsschriftsatz vom 11.01.2021 dort S. 4 ebenfalls in der Verfahrensakte 5 Sa 417/20 Bl. 360 d.A.).

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Der Schadensersatz ist jedoch nicht - wie vom Kläger beantragt - auf Erstattung eines Nichtvermögensschadens iSd. § 253 Abs. 2 BGB (Schmerzensgeld) gerichtet, sondern auf den Ersatz eines eingetretenen Vermögensschadens durch Geldersatz gem. §§ 249 Abs. 1 BGB, 251 Abs. 1 BGB (vgl. BAG vom 28.01.2020 - 9 AZR 91/19, NJW 2020, 1754, Rn. 28).
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde sich in einem solchen Fall als bloße Förmelei erweisen (so auch BAG vom 27.08.2020, 8 AZR 45/19 zitiert nach juris).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Dabei ist der Begriff der "Eignung" als umfassendes Qualifikationsmerkmal zu verstehen, das die ganze Persönlichkeit des Bewerbers über rein fachliche Gesichtspunkte hinaus erfasst (zur Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, 6. Februar 1975 - II C 68.73).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Eine für den Schmerzensgeldanspruch zudem erforderliche schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers bzw. ein schweres Verschulden der Beklagten (vgl. etwa BAG vom 24.09.2009 - 8 AZR 636/08, NJW 2010, 554, 557) ist nicht ersichtlich.
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Streitigkeit um Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
    Diese Pflichtverletzung ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG vom 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 NZA 2016, 681 Rn. 34 zu § 82 S.2 SGB IX a.F.).
  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 419/20

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem

  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 554/19

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18
  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 438/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. Mai 2021 - 5 Sa 418/20 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 417/20

    Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Personalrat, Bewerber, Arbeitnehmer,

    (In weiteren Rechtsstreiten der Parteien ging es unter dem Aktenzeichen 5 Sa 418/20 ebenfalls um Entschädigungsansprüche des Klägers wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung vom 20.12.2018 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Verwaltungsfachangestellter Teamassistenz Bürgermeisteramt. Im Verfahren 5 Sa 419/20 ging es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des Klägers vom 21.06.19 und 22.06.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Kämmerei und Hauptamt).

    Dies ergebe sich aus dem Verhalten der Beklagten in den Verfahren 5 Sa 418/20 und 5 Sa 419/20.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 419/20

    Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Klägers wegen

    Im Verfahren 5 Sa 418/20 ging es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des Klägers vom 27.03.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines Verwaltungsfachangestellten für das Bauamt.
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