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   LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07   

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LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 (https://dejure.org/2008,1982)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 (https://dejure.org/2008,1982)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 5 Sa 45/07 (https://dejure.org/2008,1982)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungshöhe im Praktikantenverhältnis einer Diplomingenieurin; Grundsätze höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses einerseits und eines Praktikantenverhältnisses andererseits; Rechtsfolgen der Nichtfordergründigkeit des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Praktikum - sittenwidrige Vergütung

  • hensche.de

    Praktikum, Lohnwucher

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 2 § 611 Abs. 1 § 612 Abs. 1, 2
    Sittenwidrige Vergütung einer diplomierten Praktikantin bei Erbringung von Arbeitsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmereigenschaft von Praktikanten ? Maßgebend, ob Ausbildungszweck gegenüber Aufgabenabarbeitung überwiegt ? Bedrängnis, eine Beschäftigungslücke im Lebenslauf zu vermeiden, kann Zwangslage im Rahmen des Lohnwuchers begründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Praktikant als Arbeitnehmer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Praktikanten sind keine billigen Vollzeitkräfte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Praktikantenausbeutung nicht zulässig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidriger Hungerlohn für hochqualifizierte Praktikanten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Praktikantenvergütung von 375 EUR monatlich kann sittenwidrig sein

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Arbeitslohn von Praktikanten die wie Arbeitnehmer arbeiten

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Praktikum kann als Arbeitsverhältnis zu bewerten sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgelt von Praktikanten: Landesarbeitsgericht entscheidet zur Höhe der Vergütung - Praktikantin arbeitete wie eine Arbeitnehmerin

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 768
  • DB 2008, 1574
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern - Orchesterpraktikantin -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07
    Zwar trifft es zu, dass das Bundesarbeitsgericht für ein Praktikantenverhältnis keine systematische Berufsausbildung verlangt, es muss aber der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 13.03.2003, 6 AZR 564/01, Rn. 35 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 6 Sa 1787/15

    Scheinpraktikum - Redakteurstätigkeit für ein Lifestyle-Magazins

    Zu seinem Gunsten können jedoch die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast greifen (LAG Baden-Württemberg vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - juris Rn. 35 = NZA 2008, 768).(Rn.66).

    Damit in einem Vertragsverhältnis ein Ausbildungszweck "im Vordergrund" steht, muss das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen "deutlich überwiegen" (LAG Baden-Württemberg vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - juris Rn. 31 = NZA 2008, 768).

    Es gelten jedoch nach den allgemeinen Kriterien zu seinem Gunsten auch die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (LAG Baden-Württemberg vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - juris Rn. 35 = NZA 2008, 768; Orlowski, RdA 2009, 38 (44); vgl. auch BAG vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris Rn. 38 = EzB-VjA BBiG § 19 Nr. 33a; möglicherweise weitergehender ErfK/Schlachter, 16. Aufl. 2016, BBiG, § 26 Rn. 4 a.E.).

    Ein Durchlaufen von Abteilungen und verschiedener Bereiche, was für eine Ausbildung sprechen könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - juris Rn. 30 = NZA 2008, 768), hat die Beklagte nicht konkret vorgetragen.

    Zum "Lohnwucher" in Scheinpraktikumsverhältnissen gemäß § 138 BGB ist das Wesentliche schon in der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768 gesagt.

  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel

    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

    Das bedeutet, dass bei einer Gegenüberstellung der Anteile "Ausbildungszweck" und "für den Betrieb erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse" das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen deutlich überwiegen muss (LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

    Der Beklagte hat offensichtlich nicht in einem überwiegenden zeitlichen Umfang der Klägerin praktisches Wissen sowie spezifische, nur in der Praxis erfahrbare Zusammenhänge vermittelt, sondern hat - nach allenfalls kurzer Einarbeitungsphase - die von der Klägerin bereits mitgebrachten körperlich-praktischen Fertigkeiten für sich verwertet (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

    Nur damit wäre die üblicherweise notwendige Einweisung in die zu leistenden Tätigkeiten von einem im Vordergrund stehenden Ausbildungszweck zu unterscheiden gewesen (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - a.a.O.).

    Dies vermag die zuvor bestehende Zwangslage der Klägerin nicht zu entkräften, zumal sie nun mehr praktische Berufserfahrung vorzuweisen hatte und sich deshalb bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen konnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im

    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB ( LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 u. 456/11 - ; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08 - ; Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135, 139; ErfK-Preis, 13. Aufl. 2013 § 612 BGB Rn. 2, 3 mwN).
  • LAG Hamm, 05.12.2014 - 1 Sa 1152/14

    Praktikum; Arbeitsverhältnis; berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.20912 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • LAG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16

    Arbeitsverhältnis, Praktikum, Berufspraxis, Fachberater für

    Andererseits hätten sich ihre für diese Tätigkeiten erworbenen Kenntnisse verfestigt und verstetigt mit der Folge, dass sie umgehend wieder der Tätigkeit selbst zu Gute gekommen wären (siehe hierzu auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).
  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

    Dies führt zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07).
  • LAG München, 19.11.2013 - 6 Sa 334/13

    Angemessene Vergütung

    Im Gegensatz zu Arbeitnehmern steht im Praktikumsverhältnis die Ausbildungsabsicht im Vordergrund (BAG v. 5.8. 1965, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg v. 8.2. 2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768, unter Rz. 31; LAG Köln v. 31.5.2006 - 3 Sa 225/06, NZA-RR.
  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

    Dies führt zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07).
  • ArbG Hamburg, 16.10.2012 - 21 Ca 43/12

    Arbeitnehmerstatus - Diplom-Psychologin während der praktischen Ausbildung zur

    Die Abgrenzung zwischen einem Praktikantenverhältnis und einem Arbeitsverhältnis richtet sich danach, ob der Ausbildungszweck im Vordergrund steht (BAG 13.3.2003 - 6 AZR 564/01, EzB BBiG § 26 Nr. 18; LAG Baden-Württemberg 8.2.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768).
  • ArbG Kiel, 19.11.2008 - 4 Ca 1187d/08

    Praktikum kann Arbeitsverhältnis sein

  • OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16

    Rechtliche Einordnung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis; Sittenwidrigkeit

  • ArbG Brandenburg, 30.04.2014 - 5 Ca 1191/13

    Entgeltanspruch einer Psychologin i. P. für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr

  • ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08

    Entgeltdifferenzen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Internationale

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 311/20

    Anrechnung von Dienstzeiten - Musiker - Kulturorchester

  • ArbG Limburg, 22.06.2009 - 1 Ca 333/08

    Überstunden - Rücktransport nur durch Arbeitgeber

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 5 Sa 45/07   

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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 5 Sa 45/07 (https://dejure.org/2008,43895)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 5 Sa 45/07 (https://dejure.org/2008,43895)
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