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   LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17   

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LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17 (https://dejure.org/2018,24525)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.06.2018 - 5 Sa 458/17 (https://dejure.org/2018,24525)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 5 Sa 458/17 (https://dejure.org/2018,24525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 1 Abs. 2 KSchG, §§ ... 9, 10 KSchG, § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 95 Abs. 2 Satz 3, Satz 1 SGB IX, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 95 Abs. 1 SGB IX, § 121 BGB, § 85 SGB IX, § 1 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 13 Abs. 3 KSchG, § 46 Abs. 2 ArbGG, §§ 92, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer einem Schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Unwirksame Kündigung aufgrund verspäteter Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Erst anhören, dann behördliche Zustimmung einholen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Leipzig, 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17
    Auszug aus LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17 - wird.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17 - wird.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17 - wurde der Beklagten am 04.09.2017 und der Klägerin am "28.07.2017" zugestellt.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17 - wird abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17 - wird abgeändert:.

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17
    Dies setzt voraus, dass die Rechtsunwirksamkeit der ordentlichen Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit und nicht auch anderen Gründen i. S. v. § 13 Abs. 3 KSchG beruht (BAG, Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 - NZA 2012, 610 ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17
    Hinzukommen müssten dann zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Großer Senat - GS 1/84 - NZA 1985, 702 ).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17
    Spricht der Arbeitgeber nach der streitigen Kündigung eine weitere Kündigung aus und stützt diese auf einen neuen Lebenssachverhalt, der es möglich erscheinen lässt, dass die erneute Kündigung eine andere rechtliche Beurteilung erfährt, dann wird allerdings damit eine zusätzliche Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses begründet, die das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung wieder überwiegen lässt (BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - NZA 1986, 566 ).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17
    Nur unter diesen Voraussetzungen ist von einer wirksamen Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auszugehen (BAG, Urteil vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17
    Die Schwerbehindertenvertretung soll den betroffenen Arbeitnehmer auch unterstützen und ihm beratend zur Seite stehen (BAG, Beschluss vom 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 - NJW 2010, 3531 ).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. August 2017 - 8 Ca 1122/17 - zurückgewiesen hat.
  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs.

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt ist, diese allerdings falsch, unvollständig oder verspätet durchgeführt wurde ( Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17, Rn. 49, zitiert nach juris; Revision anhängig: BAG 2 AZR 378/18; Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 13. Aufl., § 178 Rn.11f; Bayreuther, NJW 2017, 87; Kleinebrink, DB 2017, 126 ), weil in diesem Fall ebenfalls keine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzunehmen ist ( Klein, NJW 2017, 852 ).

    bb) Der Wortlaut des Gesetzes ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber nicht eindeutig ( vgl. auch Sächsisches LAG 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 53 ).

  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 379/18

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs.

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt ist, diese allerdings falsch, unvollständig oder verspätet durchgeführt wurde ( Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17, Rn. 49, zitiert nach juris; Revision anhängig: BAG 2 AZR 378/18; Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 13. Aufl., § 178 Rn.11f.; Bayreuther, NJW 2017, 87; Kleinebrink, DB 2017, 126 ), weil in diesem Fall ebenfalls keine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzunehmen ist ( Klein, NJW 2017, 852 ).

    bb) Der Wortlaut des Gesetzes ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber nicht eindeutig ( vgl. auch Sächsisches LAG 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 53 ).

  • LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17

    Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare

    In Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird allerdings angenommen, dass die nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX erforderliche Anhörung der Schwerbehindertenvertretung der Beantragung der Zustimmung zur Kündigung beim zuständigen Integrationsamt nach § 168 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 85 SGB IX) vorauszugehen hat ( etwa Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17 - juris; ArbG Hagen 6. März 2018 - 5 Ca 1902/17 - juris; Schmitt, BB 2017, 2293, 2298; Klein, NJW 2017, 852, 854; Bayreuther, NZA 2017, 87, 90; ErfK/Rolfs, a.a.O. Rn 9 ).
  • ArbG Fulda, 09.08.2018 - 2 Ca 79/18
    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung ergibt sich nicht nur, wenn "eine Beteiligung nach Satz 1 unterblieben ist, sondern auch dann, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt" ist, diese allerdings aufgrund 2. B. zeitlicher oder inhaltlicher Gründe nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (Sächsisches Landesarbeitsgericht 08.06.2018 5 Sa 458/17).

    Eine mittelbare - Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung erst über den Betriebsrat oder " im Rahmen des Verfahrens beim Integrationsamt, soweit sich diese Beteiligungen überhaupt ergeben, scheidet aus (Erfurter Kommentar aaO; Sächsisches LAG 08.06.2018 5 Sa 458/17).

  • LAG Hamm, 22.08.2018 - 4 Sa 1592/17

    Betriebsübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen Einheit

    In Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird allerdings angenommen, dass die nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX erforderliche Anhörung der Schwerbehindertenvertretung der Beantragung der Zustimmung zur Kündigung beim zuständigen Integrationsamt nach § 168 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 85 SGB IX) vorauszugehen hat ( etwa Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17 - juris; ArbG Hagen 6. März 2018 - 5 Ca 1902/17 - juris; Schmitt, BB 2017, 2293, 2298; Klein, NJW 2017, 852, 854; Bayreuther, NZA 2017, 87, 90; ErfK/Rolfs, a.a.O. Rn 9 ).
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 20.08.2019 - 5 Sa 458/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33923
LAG Sachsen, 20.08.2019 - 5 Sa 458/17 (https://dejure.org/2019,33923)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2019 - 5 Sa 458/17 (https://dejure.org/2019,33923)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2019 - 5 Sa 458/17 (https://dejure.org/2019,33923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Dabei sind Erklärungen des Prozessbevollmächtigten einer Partei im Prozess der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (LAG Sachsen 20. August 2019 - 5 Sa 458/17 - Rn. 51).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 164/21

    Außerordentliche Kündigung nach Beleidigung eines Vorgesetzten

    Anerkannt ist, dass ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seinen Standpunkt vorsichtiger hätte formulieren können, sofern er sich in den Grenzen der Wahrheitspflicht verhält (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/99; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2019 - 5 Sa 458/17 -, Rn. 75).
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